Brief von der Staatsanwaltschaft, was bedeutet das?
Hallo, habe einen Brief von der Staatsanwaltschaft bekommen. Ich werde beschuldigt betrug begangen zu haben. Jetzt steht im Brief "Wesentliches Ergebnis der Ermittlungen ; Der Angeklagte hat sich nicht zur Sache eingelassen"
Heißt das, dass die Staatsanwaltschaft keine Beweise hat oder einfach nur dass ich zu keiner Vernehmung gegangen bin?
10 Antworten
Wenn es sich - wie wir jetzt mühsam herausgefunden haben - um die Zustellung einer Anklage zum Jugendschöffengericht handelt (denn bei der Anklage zum Jugendrichter gibt es keine Mitteilung des wesentlichen Ergebnisses der Ermittlungen) dann würde ich den erteilten Hinweis auf die Möglichkeit einer Äußerung beachten. Wenn an der Sache etwas dran ist, würde ich es jetzt frühzeitig sagen, denn das zeigt schon mal Einsicht. Außerdem braucht die oder der Vorsitzende des Jugendschöffengrichts bei 85 Anklagepunkten nicht die halbe Welt als Zeugen zu laden. Tipp: frühe Rücksprache mit der Jugendgerichtshilfe suchen. Die kennen sich aus und liegen richtig.
Letzteres.
Die Beweisführung ist nicht zwingend von Deiner Einvernahme abhängig.
Du kannst auch verknackt werden, wenn Du Dich nicht zur Sache äußerst.
du bist nich zur vernehmung gegangen,kann sein das es dann gleich zu gericht geht,teuer für dich,wenn du betrogen hast
Das ist die Anklage.
Na, nichts natürlich. Hab auch keine Ahnung was die von mir wollen. ^^
hätt ich mir bei dir auch nicht vorstellen können. ;-)
Ob Du zu keiner Vernehmung gegangen bist, solltest Du selber wissen. Wenn Du vorgeladen wurdest, musstest Du hingehen. Wenn Du nicht vorgeladen wurdest, solltest Du Einspruch erheben.
Man muss zu keiner Vernehmung gehen, das ist quatsch.
was hast du denn gemacht in den 85 fällen?