(RUNDFUNKBEITRAG) Im Brief vom Gerichtsvollzieher mehrere Beträge aufgelistet?
Nun ist es soweit - habe mich gegen die Frechheit in Form von Rundfunkbeiträgen gewehrt, aber nun kam ein Brief vom Gerichtsvollzieher. Auf der ersten Seite ein geforderter Betrag von 309,11€; wenn ich diesen Betrag vor dem mir vorgegebenen Termin im Büro von Frau Gerichtsvollzieherin an sie überweise, so steht da, muss ich diesen nicht wahrnehmen.
Allerdings habe ich in den anhängenden Papieren weitere Beträge gefunden und bin nun verwirrt - auf einer Seite mit der Überschrift "Vollstreckungsersuchen des Südwestrundfunks" steht "...trotz Festsetzung und Mahnung hat der/die oben genannte Beitragsschuldner(in) rückständige Rundfunkgebühren/Rundfunkbeiträge, Säumniszuschläge und Nebenforderungen von insgesammt 269,00€ nicht beglichen." Ganz unten auf der Seite steht eher beiläufig: "Zu Ihrer Information: Eine Zahlung konnte dem Beitragskonto bisher nicht gutgeschrieben werden. Das Beitragskonto weißt einschließlich 12.2016 einen Rückstand von 321, 50 € auf."
Kenne mich damit überhaupt nicht aus und bin nun verunsichert, was die von mir wollen. Die Summe von 309,11€, die auf der ersten Seite auffällig vermerkt wurde? Das aber auf das Konto der Gerichtsvollzieherin geht? Und was ist dann das mit den 269€ und den 321€? Die wollen doch hoffentlich nicht alle drei Summen von mir? Oder kommen die anderen zwei nicht so deutlich hervorgehobenen Beträge erst später auf mich zu?
Bin Azubi im ersten Lehrjahr und habe jetzt mit Hilfe von zwei Freunden die 309 Euro zusammengekratzt. Falls die aber alle 3 Beträge wollen, die ich in den Briefen gefunden habe, weiß ich echt nicht, wohin.Hab ja schon keine Ahnung, wie ich die zusätzlichen Gebühren, die jetzt monatlich anfallen werden, stemmen soll. Habe mit meinem Gehalt bisher so ziemlich am Limit gelebt und in meiner kleinen Einzimmerwohnung gibt es nicht mal einen TV-Anschluss...
Meine Hoffnung ist, dass ich außer den ab da selbstverständlichen monatlichen Beiträgen in Ruhe gelassen werde, sobald ich der Gerichtsvollzieherinkommentarlos ihre 321€ überwiesen habe...
Kennt sich da jemand aus oder war schonmal in dieser Situation? Vielen Lieben Dank an alle Helfenden und entschuldigt den langen Text. :)
3 Antworten
Die Sache ist nicht so kompliziert wie sie aussieht: Die Rundfunkbeiträge werden jeweils in der Mitte eines 3-Monatszeitraums in Höhe von insgesamt 52,50 € fällig. Zahlt man nicht, erhält man einen Festsetzungsbescheid, in dem zusätzlich 8,00 € Säumniszuschlag anfallen. Zahlt man dann immer noch nicht, ergeht eine Mahnung, die evtl. je nach Bundesland auch noch mal kostenpflichtig ist. Diese ist Voraussetzung für die Vollstreckung. Dann kommt der Gerichtsvollzieher und will natürlich für seine Tätigkeit auch noch mal Geld, das in dem Betrag von 309,11 € enthalten ist.
Die Beträge, die der Gerichtsvollzieher fordert, sind also Beträge, für länger zurückliegende Zeiträume, für die bereits Bescheide und Mahnungen vorliegen. Dagegen enthält der Betrag in der Informationszeile des Beitragsservice auch die aktuell bereits fällig gewordenen Beiträge.
Du solltest also den Betrag von 309,11 € an den Gerichtsvollzieher zahlen und möglichst bald die Differenz von 269,00 zu 321,50 € = 52,50 € an den Beitragsservice. Dies sind die noch nicht festgesetzten Beiträge für die Zeit 10 - 12/2016, fällig am 15.11.2016. Wartest du noch länger, ergeht auch hier ein Festsetzungsbescheid und es kommen 8,00 € Säumniszuschlag hinzu.
Du hast dich dazu entschieden, du zahlst jetzt dafür. War irgendwas anderes zu erwarten? Nein. Bitte Ratenzahlung an, dann ist es wenigstens erträglicher.
Das siehst Du vollkommen richtig...
Alle die der Meinung waren, dass sie jetzt einfach keinen mehr Rundfunkbeitrag zahlen sind irgendwann an der Stelle angenkommen an der Du jetzt bist und zahlen dann doch... Nur eben mehr als wenn sie direkt bezahlt hätten.
Lena, du hast dich gegen besseres Wissen für den Boykott entschieden. Jetzt muss man eben mehr bezahlen. So ärgerlich die Abgabe/ Steuer auch ist, die Gründe für die Abschaffung könnten von RTL stammen.
ohne die Aufforderung zu sehen kann man gar nichts sagen - das müsste man sehen
du hast die Nummer vom GV man rufe dort an und frage
Von sich dafür Entscheiden kann nicht die Rede sein :/ Es bleibt einem nichts anderes übrige oder sehe ich das falsch?