Weiß jemand was diese Briefe sind?

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5 Antworten

An Hand der letzten Umsätze sind das Umsatz-Steuer-Vorauszahlungen. 

Mit einer Umsatzsteuererklärung sowie den UST-Voranmeldungen sind das Vorauszahlungen mit einer Soll-Versteuerung.

Er könnte natürlich wieder Geld investieren & mit den Vorsteuern mit einem Vorsteuerüberhang wieder Geld zurück erhalten.

Es läßt sich leider nicht erkennen um welchen Zeitraum es sich bei den einzelnen Bescheiden handelt und wann die Bescheide ausgestellt und zugestellt wurden; auf der Rückseite sind auch Erläuterungen...

Es dürfte aber zu vermuten sein, daß keine Umsatzsteuervoranmeldungen abgegeben wurden und auch keine Umsatzsteuer abgeführt wurde; da hat das Finanzamt die Besteuerungsgrundlagen geschätzt; bei jedem Bescheid ist der Umsatz um 500 € höher als im (vermutlich) vorangegangenen Zeitraum festgesetzt worden

Es müssen die Umsatzsteuervoranmeldungen nachgereicht werden; dann werden die Bescheide korrigiert.

Ein Einspruch ist nicht notwendig, da die Bescheide unter Vorbehalt der Nachprüfung stehen und damit jederzeit geändert werden können.

Es ist auch ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung zu stellen, ansonsten muß man bis zum 25.04 alle 4 Bescheide zahlen, auch wenn die tatsächliche Umsatzsteuer wesentlich niedriger ist.

Man sollte schnell handeln, da ansonsten Kontopfändung droht, wenn bis 25.04. nicht gezahlt wird.

Es ist zudem mit einer Umsatzsteuerprüfung zu rechnen.

Man sollte sich an einen Steuerberater wenden.

MsNefertari  16.04.2017, 06:48

Ohne Einspruch wird der Antrag auf Aussetzung der Vollziehung in jedem Falle abgelehnt werden.

Verstehe die Probleme nicht. Dein Bekannter hat beim Finanzamt seine voraussichtlichen Einkünfte für 2017 angegeben. ZB die 2500€...jetzt will das FA bereits die Vorrauszahlung haben.
Liegt er am Ende des Jahres über seine 2500€ muss er nachzahlen. Liegt er darunter bekommt er was wieder(Grob gefasst)

Helmuthk  16.04.2017, 08:51

Ganz falsche Antwort!

Das sind Bescheide über Umsatzsteuer- Vorauszahlungen

saanhalt91  16.04.2017, 10:06

Ja das FA will die Vorrauszahlungen haben. Und bezahlen muss er. Wo ist jetzt was falsch? Dass es sich um Umsatzsteuer Vorrauszahlungen handelt weiß der Fragesteller.

are2705  16.04.2017, 12:16
@saanhalt91

Du verwechselst offensichtlich die Prozesse bei den Einkommen- und Umsatzsteuervorauszahlungen. Bei der Umsatzsteuer meldet man seine Umsätze (nicht die Einkünfte), zahlt die Umsatzsteuer und bekommt keine Vorauszahlungsbescheide. Die bekommt man, wenn man keine Voranmeldungen eingereicht hat und geschätzt wurde.

Du hast das wichtigste bei Deinen Bildern weggelassen. Der Teil der Im Bescheid mit Erläuterungen überschrieben ist. Dort kannst Du nachlesen warum die Bescheide ergangen sind.

Nur mit dieser Information sieht es für mich so aus, als ob Dein Bekannter keine Umsatzsteuer-Voranmeldung eingereicht hätte und das Finanzamt nun seine Umsätze geschätzt hat. Daher die glatten Beträge.