ARD ZDF Deutschlandradio-Gerichtsvollzieher-Ratenzahlung
Hallo Liebe gutefrage.net Mitglieder.
Vor längerem habe ich einen Brief der GEZ Erhalten ( ARD,ZDF Deutschlandradio). In diesem ersten Brief wurde mir mitgeteilt das ich knappe 1200€ GEZ bezahlen soll.
Zwei Tage später habe ich mit einer Mitarbeiterin der GEZ Hotline Telefoniert.Diese erklärte mir das die GEZ auf die Beiträge nicht verzichtet kann und will.
Leider habe ich die Geschichte weiterhin schleifen lassen. Es kamen weiter Briefe der GEZ. Alle mit einer unterschiedlichen Höhe des zu zahlenden Betrages. 1. Brief 1200 € 2. Brief 800 € 3. Brief 1400 € 4. Brief 600 €. Meiner Meinung nach sind die Beträge vollkommen willkürlich gewählt worden.
Jetzt bekamen wir einen Brief vom Gerichtsvollzieher dieser wollte 659,21€. Erster Brief vom Gerichtsvollzieher. Nach einem kurzem Telefonat erklärte dieser, dass: Eine Ratenzahlung aufgrund meines Monatlichen Einkommens von 1260€ nur möglich wäre, wenn ich 100€ im Monat zahlen würde. Ich bezahle monatlich Bafög zurück.Wohne in einer der Teuersten Städte Deutschlands.Besitze ein Auto das ich für den weg in die Arbeit benötige.
Ist es möglich das der Gerichtsvollzieher eine niedrigere Ratenzahlung einfach so abschlägt?Immerhin bin ich ja bereit zu Zahlen, nur kann ich monatlich max. 30 € Zahlen!
Ein Gerichtsvollzieher sollte doch auch kosten vermeiden und nicht dem ganzen im Wege stehen. Indem er eine für mich nicht zu leistende Zahlungsvereinbarung trifft, oder?!?
Gibt es Argumente die ich ihm vorbringen kann die Ratenzahlung um 70% zu verringern?
Vielen Dank für Eure Zeit
LG
11 Antworten
Eine Ratenzahlung aufgrund meines Monatlichen Einkommens von 1260€ nur möglich wäre, wenn ich 100€ im Monat zahlen würde.
Wenn er dein Gehalt pfänden lässt, würden davon jeden Monat knapp 200 Euro abgehen. Daher würde ich an deiner Stelle lieber das Angebot des GV wahrnehmen.
knapp 200 Euro abgehen
Eher 150 Euro, sorry
Du hättest Deine Verbindlichkeiten doch bisher schon in monatlichen Raten zu 17,98 € abzahlen können...?
Der GV hat den Auftrag, die Forderungen seines Auftraggebers einzutreiben. Deine Interessen stehen nicht ganz oben auf seiner Agenda. 100 € pro Monat halte ich angesichts einer drohenden (höheren) Gehaltspfändung für sehr entgegenkommend.
Ein Gerichtsvollzieher ist nicht da um zu helfen, sondern das Geld aufzutreiben
Wenn die nicht mit den 30 zufrieden sind, sondern wirklich 100 haben wollen, wird halt gepfändet
Es ist besser auf jeden Brief zu reagieren und nicht schleifen lassen
Einzutreiben sorry
Hey,
ja der war auch bei mir und ist wieder abgedackelt ohne irgendwas zu pfänden.
Mein Tipp:
- Geh zum örtlichen Gericht und frage ob etwas gegen dich vorliegt denn wenn ein Gerichtsvollzieher zu dir kommt, muss beim Gericht etwas gegen dich vorliegen. Wenn dem nicht so ist lass dir irgendwie bestätigen das nichts gegen dich vorliegt.
Somit hat der Gerichtsvollzieher keinerlei Grundlage mehr irgend etwas zu pfänden.
- Lass dir den Auftrag zeigen. Pfändungsaufträge vom Gericht müssen immer von einem Richter unterschrieben werden. nicht in Vertretung usw. Ein Richter mit vollem Namen. Wenn dem nicht so ist, ist der Auftrag nichtig/ungültig, wie auch immer.
Ich kann dir noch mehr Tipps geben aber damit würde ich erstmal anfangen.
Mfg
Wo steht das?
Gegenfrage: Wo steht das, was du behauptest?
ZPO 784 glaube ich (1) Die Wohnung des Schuldners darf ohne dessen Einwilligung nur auf Grund einer Anordnung des Richters bei dem Amtsgericht durchsucht werden, in dessen Bezirk die Durchsuchung erfolgen soll.
Der Unterschied zwischen einem vollstreckbaren Titel und einem Durchsuchungsbeschluss ist dir offensichtlich auch nicht bekannt.
Oh Entschuldigung. Mein Fehler.
Dazu gab es ein 1979 ein Bundesverfassungsgerichtsurteil. BvR 994/76. Dort wurde bestätigt das man Gerichtsvollzieher nur mit richterlicher Anordnung ein Grundstück/Wohnung betreten darf.
Zudem gibt es noch die ZPO § 315.
ZPO ist zwar erloschen aber er soll dir mal die gesetzlichen Grundlagen zeigen, wenn er das nicht kann, kann er wieder abdackeln.
Dort wurde bestätigt das man Gerichtsvollzieher nur mit richterlicher Anordnung ein Grundstück/Wohnung betreten darf.
Diese richterliche Anordnung nennt man Durchsuchungsbeschluss. Darum geht es hier aber nicht. Ein GV benötigt einen vollstreckbaren Titel, um vollstrecken zu können. Er benötigt nur dann einen Durchsuchungsbeschluss, wenn der Schuldner ihn nicht freiwillig in die Wohnung lässt.
Zudem gibt es noch die ZPO § 315.
Und? Richter kennen diesen § und befolgen ihn auch.
ZPO ist zwar erloschen
Die ZPO ist natürlich nicht erloschen. Das Einführungsgesetz zur ZPO wurde aufgehoben. Einführungsgesetze sind erforderlich, um Übergangsregelungen beim Inkrafttreten neuer Gesetze zu treffen. Die ZPO ist bereits Ende des 19. Jahrhunderts in Kraft getreten, daher konnte das Einführungsgesetz aufgehoben werden.
Das ist ja alles richtig, ändert aber nichts daran das die GEZ kein Geld bekommen kann wenn man sich einfach wehrt und nicht einfach zahlt.
Dann wird eben vollstreckt.
Hast du es schonmal drauf ankommen lassen? Offensichtlich nicht. Ich im Gegensatz zu dir schon und bei mir wurde genau garnichts gepfändet, vollstreckt, was auch immer. Wie ich schon desöfteren sagte, macht mit eurem Geld ruhig was ihr wollt aber ich erfreue mich an meinen, knapp 18,00 Euro, die ich jetzt jeden Monat mehr habe.
Mfg
Sicher kann man offene Rechnungen ignorieren und sicher wird das auch eine Zeit lang gut gehen. Viel Spaß mit den Folgen.
ich erfreue mich an meinen, knapp 18,00 Euro, die ich jetzt jeden Monat mehr habe.
Wow. Volle 53 Cent pro Tag.
Sorry, Rechenfehler, sind ja sogar 60 Cent. :-)
Der Gerichtsvollzieher kann, muss aber keine Ratenvereinbarung akzeptieren. Kommt keine zustande, dann wird er wohl einfach eine Konto oder Gehaltspfaendung beantragen, dann kommt er ja schneller zu seinem Geld. 30 Euro sind ja keine option, wenn man bedenkt, dass jeden Monat 18 Euro wieder dazu kommen, das zahlst du ja, bis zu deiner Beerdigung dran und der Gerichtsvollzieher will ja auch noch sein Geld haben.
Kein Gerichtsvollzieher wird ohne Titel vollstrecken.
Die Unterschrift eines Rechtspflegers reicht aus.