Teilforderung, Inkasso, Gerichtsvollzieher?

7 Antworten

Das wäre dann eine Teilzahlung auf die Forderung. Ob der Gläubiger sich zu einem Vergleich überreden lässt, ist eine andere Frage.

1000 Euro bezahlen, sonst wirst Du gepfändet, den Rest mußt Du später auch noch bezahlen. Außerdem bekommst Du ziemlichen Ärger mit der Schufa.

ararla 
Beitragsersteller
 11.11.2021, 17:57

Kriege ich jetzt schon Ärger mit der Schufa oder wenn ich nicht zahle ?

Akka2323  11.11.2021, 17:59
@ararla

Du hast ja schon nicht gezahlt, daher wirst Du da schon bekannt sein.

soll teilforderung I.H v 1000 Euro zahlen oder zum Termin kommen.

Du sollst eine Teilvorderung in Höhe von 1000 Euro zahlen. (Den Rest vom Gesamtbetrag wirst du dann später oder in Raten zahlen müssen.)

Und da du das nicht kannst, gehst du zum Gerichtsvollzieher und wirst etwas unterschreiben müssen.

Entweder Privatinsolvenz machen, oder Ratenzahlung anbieten, oder einfach nichts zahlen, da bei Hartz IV ja idR sowieso nichts zu holen ist.

Termin wahrnehmen und pünktlich sein. Hartz IV-Bescheid mitnehmen. Personalausweis mitnehmen. Nachschauen, ob er auch noch gültig ist.

Erkläre, daß du kein Geld hast. Den Rest macht der Gerichtsvollzieher.

Alles aufbewahren, was man bekommt, Ordner anlegen.