Kann ich dem Gerichtsvollzieher den offenen Betrag Bar geben?
Guten Tag zusammen,
Ich war nun ein paar Wochen nicht in meiner Wohnung und hatte ein Brief von der GEZ im Briefkasten, dass ich 280€ zahlen müsste, da sonst der Gerichtsvollzieher kommt. Aufgrund meiner langen Abwesenheit konnte ich mich da leider nicht früher drum kümmern. Der Gerichtsvollzieher kommt morgen und ich wollte fragen, ob ich ihm den Betrag in Bar geben kann.
Vielen lieben Dank.
6 Antworten
Warum fragst Du das die Allgemeinheit und nicht die betroffene Person, den GV, selbst? :)
Im Normalfall kannst Du bar zahlen.
Laß' Dir den Erhalt des Geldes quittieren und gut.
Natürlich kannst Du sofort bezahlen, denn ansonsten wird er Deinen Geldbeutel verlangen (Taschenpfändung) und den Betrag dann einziehen. Du bekommst sogar ein Quittung.
wegen 280€ machen die doch keinen Finger krum…
Wenn er doch kommen sollte, öffne ihm die Tür bitte ihn freundlich hinein und sag folgendes:
„Ich werde nun dieses Gespräch aufzeichnen zum Schutz meiner Person und als Beweismittel. Ich bin zahlungswillig und habe den geforderten Betrag in bar hier. Ich möchte sie darauf hinweisen, dass sie als Privatperson hier handeln, sind sie damit einverstanden?“
Die Reaktionen sind jedes einzelne mal Gold wert 🤣
Unsinniges Geschwafel.
„prahlerisches Theater“ willkommen im Rechtsstaat…
wo ist das denn Theater wenn man die Person gegenüber über die aktuelle Rechtslage aufklärt?
Vielleicht sollest Du Dir mal darüber klar werden, daß der Vollzugsbeamte in aller Regel die Rechtslage besser kennst als Du und der Schuldner zusammen. Es sei denn, daß er noch sehr jung ist. Aber selbst dann wird ein Vollzugsbeamter sicherlich auf die 'aufklärenden' Worte eines Laien verzichten und bestenfalls darüber schmunzeln.
wegen 280€ machen die doch keinen Finger krum
Auch diese Worte zeigen, daß Du fachlich keine Ahnung hast. Dann sollte man die Kl**** halten.
Deine Worte sind nichts weiter als Aufschneider -und als Wichtigtuerei und haben mit dem "Rechtsstaat" genauso wenig zu tun wie Du offensichtlich Ahnung von der Materie hast.
ahhhh ja… na wenn du meinst MUSS es ja stimmen, bisschen getriggert durch GEZ-Verweigerer?
nur ziemlich merkwürdig: bei mir standen schon 3x irgendwelche „Obergerichtsvollzieher“ vor der Tür, beim letzten mal sogar mit Polizeieskorte.
Dann erklär mir doch mal warum die anwesenden Damen und Herren nach dieser Aussage wieder von dannen gezogen sind und mir Zahlungsunwillen unterstellen wollten im Nachgang? Dummerweise habe ich die Vorgänge jedes mal dokumentiert.
Als Anmerkung würde ich dich trotzdem darauf hinweisen auf deine Ausdrucksweise zu achten
„Ich werde nun dieses Gespräch aufzeichnen zum Schutz meiner Person und als Beweismittel.
Strafbar nach § 201 StGB
https://dejure.org/gesetze/StGB/201.html
ich möchte sie darauf hinweisen, dass sie als Privatperson hier handeln,
Von welcher Reichsbürger-Website hast du den Quatsch? Gerichtsvollzieher handeln nicht als Privatpersonen.
Ja das kannst du. Allerdings fordert der GV für seine Tätigkeit noch eine zusätzliche Vergütung, die du dann ebenfalls in bar bezahlen solltest.
Ja, kannst du machen, vergiss die Quittung nicht
Alles klar, dankeschön für die schnelle Antwort.👍🏻
Man sollte seine Schulden einfach bezahlen und kein prahlerisches Theater darum machen.