Brauche ich für ein Kleingewerbe (Nagel Studio) eine Genehmigung in meiner Eigentumswohnung?

8 Antworten

Grundsätzlich darf jeder Wohnungseigentümer seine Wohnung nach Belieben nutzen (natürlich mit der Einschränkung des § 14 (1) WEG).

Dieses Nutzungsrecht kann aber durch eine Vereinbarung zwischen den Wohnungseigentümern, etwa in der Teilungserklärung, eingeschränkt werden. Die Einschränkung, ein Gewerbe in der Wohnung nur mit Zustimmung der Eigentümerversammlung auszuüben, ist deshalb grundsätzlich zulässig.

Es besteht jedoch ein Anspruch auf Zustimmung, wenn durch eine gewerbliche Nutzung die Interessen der übrigen Eigentümer nicht stärker beeinträchtigt werden als bei einer Nutzung zu reinen Wohnzwecken.

Leben alle Deine Miteigentümer für Dich erreichbar in der Nähe? Dann erstell Dir doch einen 'Umlaufbeschluß' und hol von allen WEern die Zustimmung ein. Hast Du alle zusammen, gibst Du diesen Beschluß an den Verwalter weiter, der ihn verkünden soll (also das Beschlußergebnis an alle WEer mitteilt).

Wird Dir die Zustimmung der übrigen WEer versagt, haben diese aber auch substantiiert die über das üblich Maß hinaus bestehenden Beeinträchtigungen darzulegen. Gelingt dies nicht, stünde Dir ggf. ein Schadenersatzanspruch zu.

Ich würde es schon zur eigenen Sicherheit machen. Heute sind es 5-10 Kunden in einem halben Jahr 20-30... hinzu kommen vieleicht noch ein paar Neider und schon hast Du den Ärger.

bonettie 
Beitragsersteller
 20.06.2009, 18:11

haben schon ein schreiben vom verwalter,muß mein gewerbe sofort in der wohnung beenden .seit 1 1/2 jahren haben wir die wohnung und es hat sich noch keiner gestört-bis auf jetzt!wobei sie mein gewerbe schon selbst genutzt haben!gibt es da nich so ein gewohnheitsrecht?

regideur  20.06.2009, 18:27
@bonettie

Genau das ist es was ich gemeint habe! Solange alles irgendwo als privat läuft kann keiner etwas sagen. Sobald es aber unter Gewerbe läuft kann es Ärger geben. Hat der Verwalter Dir gesagt warum Du Dein Gewerbe nicht mehr in Deiner Wohnung betreiben darfst?

bonettie 
Beitragsersteller
 20.06.2009, 18:40
@regideur

nein nichts nur das mehrere eigentümer ihm mitteilten das ich ein gewerbe betreibe.

regideur  20.06.2009, 18:48
@bonettie

Dann hättest Du noch die Chance das Du zu den Eigentümern gehst und um die Einwilligung bittest. Der Verwalter kann nicht über die Eigentümer entscheiden...

JoWaKu  21.06.2009, 14:13
@regideur

Der Verwalter kann nur schreiben, was im Moment gilt.

Wenn bei der nächsten Eigentümerversammlung die Mehrheit der Anwesenden zustimmt und das dann im Protokoll steht, darfst Du Dein Gewerbeli ausüben. Außerdem jetzt schon bei jedem Eigentümer, der Dich zu sich in die Wohnung holt.

Sorg also dafür, dass alle, die für Dich sind, zur nächsten Eigentümerversammlung gehen und schon klappt es.

Du brauchst die Zustimmung, In einem Mietshaus die Zustimmung des Eigentümers.

Hol dir auf jeden Fall die Zustimmung der Eigentümer, dann bist du auf der sicheren Seite!

mineiro  20.06.2009, 18:11

Am besten mittels Beschluss der Eigentümerversammlung, dann kann auch ein evtl. neuer Eigentümer nichts dagegen unternehmen!

jaaa...