Wohngeld unverkaufte Eigentumswohnungen

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Das kommt darauf an, wie schlau der teilende Eigentümer ist.

Normaler Weise ist es so, wie die anderen User schon geschrieben haben, nämlich dass jeder Wohnungseigentümer die Lasten und Kosten gemeinschaftlich (z. B. nach Miteigentumsanteilen) trägt. Gehören dem Verkäufer noch mehrere Wohnungen, weil noch nicht verkauft, hat er dann die entsprechenden Lasten und Kosten für diese Wohnungen zu tragen.

Da er aber derjenige ist, der Aufteilt, kann er auch bestimmen, was in der Teilungserklärung bzw. genauer gesagt in der Gemeinschaftsordnung steht. Da kann er sich, wenn er schlau ist, von diversen Kosten, als sozusagen Bauträger, ausnehmen.

oder wird es auf die anderen Eigentümer anteilig umgelegt?

für jede Wohnung gibt es ein grundbuch und einen Eigentümer, der hierin eingetragen ist. Und dieser zahlt seinen Anteil lt. Wirtschaftsplan. Ob die Wohnung bewohnt ist interessiert nicht.

Deine Idee das diese Kosten die anderen Eigentümer tragen ist völlig daneben.

Es gibt immer einen Eigentümer im Grundbuch, auch bei noch nicht verkauften Wohnungen. Der zahlt auch bis zum Verkauf das Wohngeld für die in seinem Eigentum befindlichen Wohnungen bis zu deren Verkauf.

Das Hausgeld der nicht verkaufen Wohnungen trägt der Eigentümer, respektive der Veräußerer. Eine anteilige Umlage auf die Eigentümer der bereits verkauften ist nicht rechtens.