Rauchwarnmelder oder Alternative für Windfang und Keller? Versicherungsrechtlich?

3 Antworten

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Für welches Land!?

Für DE jedenfalls, hast du etwas vollkommen missverstanden! Insbesondere das Versicherungsrecht hat mit Rauchwarnmeldern zunächst überhaupt nichts zu tun.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Laurenzoo61 
Beitragsersteller
 04.01.2019, 11:27

Rauchmelderpflicht und Brandschutzversicherung bzw. deren Leistungen im Schadensfall hängen nicht zusammen??

ProVersi  04.01.2019, 11:31
@Laurenzoo61

Bis dato ist mir diesbezüglich kein Bundesland bekannt! Jedenfalls sofern und solange du von Gebäude- und Hausrat- sowie von Betriebsversicherungen schreibst.

Laurenzoo61 
Beitragsersteller
 04.01.2019, 11:34
@ProVersi

Ja, da bin ich verwundert. Danke für die Antwort.

DerHans  04.01.2019, 11:46
@Laurenzoo61

Rauchwarner sollen Leben retten. Dadurch wird aber kein Brand verhindert.

Wenn der kleine Windfang wirklich so klein ist, dass die technischen Abstände nicht eingehalten werden können, sollte man davon ausgehen, dass dort auch keine Brandlasten sind (wäre eh nicht zulässig). Insofern kann man da auf einen RM verzichten, soweit der Rettungsweg davor/danach detektiert wird.

Welches Bundesland?

Mit Deiner Versicherung hat das exakt nichts zu tun.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Die Vorschrift lautet, dass Rauchwarnmelder in den zum Schlafen vorgesehenen Räumen (inkl. Wohnzimmer da man dort auch schlafen kann) sein müssen, sowie in den Fluren, die zu diesen Räumen führen.

In deinem Windfang muss also nur dann ein Rauchwarnmelder angebraucht werden, wenn sich dort ein direkter Zugang zu einem Schlafraum befinden sollte, ansonsten nicht.

eilemuc  04.01.2019, 13:44

1. Ist die Definition in einer DIN festgelegt und nicht verhandelbar.

2. Ist es egal, ob der Fluchtweg direkt aus einem Schlafraum kommt. Ein RWM muss in den Fluchtwegen sein. Wenn die durch 5 Räume führen, muss auch hier mind. 1 RWM montiert werden. Also auch im Windfang.