Rauchwarnmelder oder Alternative für Windfang und Keller? Versicherungsrechtlich?
Wenn ich richtig verstehe, muss auch in einem kleinen Windfang (als Teil eines Rettungswegs) ein Melder angebracht sein.
Problem ist
a) die Raumgröße, damit Abstand zu Wand und Lampe und
b) denke ich, dass es hier recht staubig ist durch eine Tür zum Keller
Wäre eine Alternative wie ein Wärmemelder versicherungsrechtlich in Ordnung?
Wo bringe ich den dann an, ist der Abstand zu Lampe oder Wand wichtiger?
Eignet sich dieser auch für den Keller oder gibt es bessere Alternativen?
3 Antworten
Für welches Land!?
Für DE jedenfalls, hast du etwas vollkommen missverstanden! Insbesondere das Versicherungsrecht hat mit Rauchwarnmeldern zunächst überhaupt nichts zu tun.
Bis dato ist mir diesbezüglich kein Bundesland bekannt! Jedenfalls sofern und solange du von Gebäude- und Hausrat- sowie von Betriebsversicherungen schreibst.
Ja, da bin ich verwundert. Danke für die Antwort.
Rauchwarner sollen Leben retten. Dadurch wird aber kein Brand verhindert.
Wenn der kleine Windfang wirklich so klein ist, dass die technischen Abstände nicht eingehalten werden können, sollte man davon ausgehen, dass dort auch keine Brandlasten sind (wäre eh nicht zulässig). Insofern kann man da auf einen RM verzichten, soweit der Rettungsweg davor/danach detektiert wird.
Welches Bundesland?
Mit Deiner Versicherung hat das exakt nichts zu tun.
Die Vorschrift lautet, dass Rauchwarnmelder in den zum Schlafen vorgesehenen Räumen (inkl. Wohnzimmer da man dort auch schlafen kann) sein müssen, sowie in den Fluren, die zu diesen Räumen führen.
In deinem Windfang muss also nur dann ein Rauchwarnmelder angebraucht werden, wenn sich dort ein direkter Zugang zu einem Schlafraum befinden sollte, ansonsten nicht.
1. Ist die Definition in einer DIN festgelegt und nicht verhandelbar.
2. Ist es egal, ob der Fluchtweg direkt aus einem Schlafraum kommt. Ein RWM muss in den Fluchtwegen sein. Wenn die durch 5 Räume führen, muss auch hier mind. 1 RWM montiert werden. Also auch im Windfang.
Rauchmelderpflicht und Brandschutzversicherung bzw. deren Leistungen im Schadensfall hängen nicht zusammen??