fehlender Brandschutz

2 Antworten

Hi Galaxyman13245, darüber findeste hier auf den Seiten mehr Infos. Vorab:

  • Haushaltsübliche Essensgerüche im Haus (Flur, Treppenhaus) sind als sozialadäquat zu dulden. Die Wohnung darf aber nicht in das Treppenhaus entlüftet werden.
  • Durch den Küchenfußboden aufsteigende Essensgerüche aus anderen Wohnungen berechtigen zur Minderung der Miete um 7%. AG Tiergarten, Urteil vom 4. April 1990, Az: 4 C 550/88 MM 1994, 68

Ob nun Fußboden oder Trockenbauwand, ob Essensgeruch oder Zigarettenmief - im Ergebnis das Gleiche. Mehr zu Abmahnung und Mietminderung oben im Link. Grüße

Seehausen  06.01.2014, 12:23

Wenn tatsächlich Gerüche durch die Wand dringen ist dies ein Indiz für Verstöße gegen öffentliches Bauordnungsrecht. Der Verweis auf Privatrecht durch "kleinewanduhr" ist somit nur nebensächlich und geeignet, Dir Rechtsanwalts- und Gerichtskosten aufzubrummen. Im öffentlichen Recht besteht kein Anwaltszwang in der ersten Instanz. .

An Wohnungstrennwände werden in allen Landesbauordnungen Anforderungen bezüglich Schallschutz, Brandschutz und Wärmeschutz gestellt. Wenn dagegen verstoßen ist kannst Du die Bauaufsicht schriftlich informieren; die sind dann verpflichtet, tätig zu werden.

Übrigens;

Zwischen Wohnungen ist nur eine F - 90 Wand erforderlich; Brandwände sind nur zwischen Gebäuden erforderlich.

Und: Wenn tatsächlich Gerüche durch die Wand dringen ist dies ein Indiz für Verstöße gegen öffentliches Bauordnungsrecht. Der Verweis auf Privatrecht durch "kleinewanduhr" ist somit nur nebensächlich und geeignet, Dir Rechtsanwalts- und Gerichtskosten aufzubrummen. Im öffentlichen Recht besteht kein Anwaltszwang in der ersten Instanz. .

Galaxyman13245 
Beitragsersteller
 06.01.2014, 12:35

Also kann ich mich beim Bauaufsichtsamt informieren und dieses schickt einen Gutachter, der die Brandschutzvorschriften prüft? Dazu kommt, dass das Haus erst kürzlich energetisch saniert wurde. Da müssen ja auch irgendwelche Pläne beim Bauamt eingereicht worden sein, auf denen aber anscheinend nicht ersichtlich war bzw. nicht von Bedeutung, dass die Wohnungstrennwände eventuell nicht feuerfest sind. Als ich den Vermieter über die Geruchsbelästigung informierte bestritt er dieses, da ich es in diesem Moment nicht nachweisen konnte. Gerüche können ja auch nur in die Wohnung dringen, wenn der/die Nachbar/in diese verursacht.

Seehausen  06.01.2014, 12:45
@Galaxyman13245

Wenn tatsächlich Verstöße gegen öffentlich-rechtliche Sicherheitsvorschriften bestehen musst Du Dich nicht bei der Bauaufsicht beraten lassen, sondern diese nur informieren. Die müssen dann vor Ort prüfen und von sich aus tätig werden.

Verstöße gegen Wohnungstrennwände sind solche Gefahrenzustände.

Galaxyman13245 
Beitragsersteller
 06.01.2014, 13:51
@Seehausen

Danke für deinen Rat!