Muss ich meine Türe meines Kellerabteil (Holzlattentüre,wo man durchgucken kann)nun offen halten bzw nicht mehr abschließen,nur weil neuer Vermieter das will?
Merkwürdige Dinge passieren in einem 5-Familienhaus.Jahrzehnte lang hatten Mieter ein Vorhängeschloss an ihrem Kellerabteil(Holzlattentür(ich kenne nicht den richtigen Ausdruck),die genügend Luft zum Austausch zuläßt. Nun will der Vermieter ,dass die Türen des Kellerabteils der Mieter nicht abgeschlossen werden. Hierzu ist noch zu sagen,dass die Kellertüre(Eisentüre)am Eingang zum Keller (vom Treppenhaus her)immer unverschklossen bleibt.Oftmals ist die Haustüre durch den EG-Mieter verschlossen. Die andere Kellertüre,die auf der anderen Seite (nach Durchgang der Waschküche) mit Zugang zum Garten des Erdgeshoßmieters,bleibt je nach Lust und Laune,Sommer oder Winter des EG-Mieters offen oder Verschlossen.Eigentlcih müßte diese Kellertür(ebenfalls Eisentüre) zum Garten für die anderen Mieter als Fluchtüre nicht verschlossen werden dürfen,zumindes von innern geöffnet werden können.---- Der Mieter im Erdgeschoß hat den ehemaligen Öltankraum zu seinem Hobbyraum ausgebaut und lagert dort Handwerkszeugs;Farbtopfe etc für gelegentliche Arbeiten für oder in der Nachbarschaft.Die Fenster seines "Hobbyraums" hat er mit Pappkarton verdeckt,dass niemand von außen(von außerhalb des Haus) in seine "Werkstatt" gucken kann(es bsteht die Vermutung,dass er nebenbei gewerbliche Dinge in seinem "Hobbaraum" macht).Der Hobbyraum hat eine Eisentür(weil ehemaliger Öltankraum)und ist meistens angelehnt ,bzw nicht abgechlossen.
Irgendwie verstehe ich nicht ,was in diesem Haus los ist und was der Vermieter und sein Liebling weil Zuträger(Erdgeschoßmieter)will? Wer könnte mir helfen,was die Absichten solcher Leute sind?
5 Antworten
Wichtig wäre zu wissen, ob dein Kellerabteil im Mietvertrag als deines definiert ist, oder es sich bei der Nutzung um ein mündliches Zugeständniss des Vermieters handelt. Ist es dein Kellerabteil, darf dir nicht untersagt werden es zu verschließen. Handelt es sich bei der Tür zum Garten tatsächlich um einen Fluchtweg, so muss dieser jederzeit (wie richtig festgestellt) von innen zu öffnen sein. Bei der (widerrechtlichen?) Nutzung des Kellers des anderen Mieters würde mich vor allem interessieren wie er den Strom nutzt. Hat er einen eigenen Zähler oder nutzt er den gemeinschaftsstrom des Kellers zur Ausübung seines Hobbys oder gar gewerblich? Dagegen würde ich auf jeden Fall vorgehen wenn das der Fall sein sollte. Auch die Heizkosten sind natürlich interessant wenn die Türen immer offen gelassen werden.
Wenn der Kellerraum im Mietvertrag aufgeführt ist als ein zur Wohnung zugehöriger Raum, kannst Du da 17.388 Schlösser (unter Beachtung baurechtlicher Grundsätze *zwinker* ) dranhängen, ist faktisch DEIN gemieteter Raum und somit einzig und alleine in Deinem Machtbereich
Das geht ja mal gar nicht.
Wenn es Dein Kellerraum ist (also im Mietvertrag aufgeführt ist), dafst Du den selbstverständlich abschließen.
Vlt. wollen sie Euch rausekeln.
Frag sie. Da kann man viel spekulieren.
Also das mit dem Abschließen des kellers ist Mietrecht, dazu sage ich nichts, aber zu dem "Rettungsweg".
Als Rettungswege werden Wege aus Nutzungseinheiten (Aufenthaltsräumen) bezeichnet. Eine Nutzungseinheit kann eine Wohnung, eine Werkstatt (Gewerbe) oder ein Büro (Gewerbe) sein. Dabei zählen nur die Aufenthaltsräume (Wohnnzimmer, Schlafzimmer, Arbeitsräume), nicht aber Orte, in denen sich nur Personen temporär aufhalten (Toilette, Keller).
Der Rettunsgweg in eurem Haus ist der Treppenraum. Der Keller benötigt keinen Rettungsweg, solange der "Hobbyraum" nicht als gewerbliche Werkstatt genutzt wird und solange im keller niemand wohnt.