Kann der Vermieter mein Eigentum auf Gemeinschaftsflächen entfernen?
Hallo, anbei folgender Fall: ___________________________________________________________________________________ Sehr geehrter Mieter,
mit unseren letzten Schreiben haben wir alle Mieter Gebete, alle Gegenstände auf den Gemeinschaftsflächen im Keller, Keller Abgang sowie im Treppenhaus zu entfernen. Erfreulicherweise sind nun alle Bewohner des Hauses dem nachgekommen.
Wir weisen darauf hin, dass zukünftig abgestellte Gegenstände auf den Gemeinschaftsflächen nun ohne weitere Mitteilung kostenpflichtig entsorgt werden. Für verloren gegangene Gegenstände wird keine Haftung übernommen.
Für den reibungslosen Ablauf und Ihr Verständnis für die vorbeugende Brandschutzmaßnahme und die Einhaltung der Verkehrssicherungspflicht bedanken wir uns bei Ihnen und freuen uns, wenn das in Zukunft so bleibt.
Wir wünschen Ihnen weiterhin eine schöne Zeit in Ihrem Zuhause und hoffen, dass Sie sich noch lange wohl fühlen.
Mit freundlichen Grüßen Der Vermieter ___________________________________________________________________________________
Meine Fragen: 1. Kann der Vermieter mein Eigentum aus Gemeinschaftsräumen entfernen? Ist Diebstahl legal? Kann der Vermieter für sein handeln die Haftung ausschließen? 2. Kann der Vermieter Dinge entfernen, bei denen Gefahr in Verzug ist? Wie definiert sich Gefahr in Verzug? 3. Was ist rechtens?
9 Antworten
Es ist gesetzlich geregelt, dass in Gemeinschaftsräumen wegen der Brandgefahr keine persönlichen Gegenstände gelagert werden dürfen. Hier muss der Vermieter für Abhilfe sorgen. Er hat es getan und hat danach das Recht, alles was nicht dahingehört zu entfernen.
Warum stellst Du diese Frage überhaupt? Du weisst doch, dass Du dort nichts lagern darfst.
Deinem Vermieter geht es offenbar um die Einhaltung von Brandschutz und das Freihalten von Fluchtwegen. Es ist völlig OK dort unberechtigt abgestellte Gegenstände zu entfernen. Ich kann jedoch aus dem Schreiben nicht herauslesen, dass auch Gegenstände in Gemeinschaftsräumen (z.B. Waschraum) entfernt werden.
Zu 1.: Kann er, denn es Dir ja nun klar angekündigt.
Wenn die Polizei ein Auto sicher stellen läßt, das in der Feuerwehrzufahrt parkt, ist das dann Diebstahl? Gleiches gilt auch, wenn z. B. ein Supermarktbetreiber seine Parkplätze auf diese Weise von Dauerparkern befreien läßt. Ist auch kein Diebstahl.
Der Vermieter kann für sein Handeln die Haftung nicht ausschließen. Beschädigt er beim Entfernen eines Fahrrades dieses, dann muss er Schadensersatz leisten. Geht ein Gegenstand verloren, muss man ihm sowieso erst einmal beweisen, dass er verloren ging, weil er ihn entfernt hat. Kann man es ihm nachweisen, dass der Gegenstand in seinem Gewahrsam verloren ging, muss er haften.
Zu 2.: Kann er. Definition könnte sein: Alles wo man sich anstoßen oder drüber stolpern kann, vor allem dann wenn der Bereich unbeleuchtet ist, also nachts, wenn kein Licht mehr geht.
Zu 3.: Alles was nicht linkens ist.
Der Vermieter wird alles entfernen, was seiner Ansicht nach eine Gefahr darstellt. Er bedankt sich für das Verständnis für vorbeugende Brandschutzmaßnahmen.
Er wird aber auch alles entfernen, was in Gemeinschaftsräumen rum steht und dort nicht hin gehört. Damit ist gemeint, dass nichts in Gängen und Treppenhäusern rum stehen darf. Er wird aber auch Sachen z. B. aus der Waschküche entfernen, wenn diese darin nichts verloren haben. Damit meint er sicher nicht Wäschekörbe, die während die Waschmaschine läuft auf der Waschmaschine stehen oder die Waschpulverpackungen auf der Waschmaschine. Jedoch Fahrräder, Umzugskartons, Schuhe usw., die dort eben nicht gelagert werden dürfen, um die Nutzung der Räume allen Mietern ungehindert zu ermöglichen.
Er wird vielleicht auch Kinderwagen und Rollatoren aus dem Treppenhaus entfernen, wenn für diese im Eingangsbereich eigens ein Abstellraum vorgesehen ist. So kenne ich ein MFH, bei dem es rechts neben der Eingangstür eigens einen Raum gibt für Kinderwagen, Rollatoren und Fahrräder. Hier wäre es den betroffenen Familien und Personen schon zu zu muten, diesen Raum auch zu nutzen, denn von diesem Raum in das Haus sind es nur wenige Schritte.
Wenn es allerdings keinen solchen Raum gibt oder der Weg zur Haustür bis zum Handlauf der Treppe für ältere und/oder Gehbehinderte Menschen zu gefährlich ist, könnte er das Abstellen von Rollatoren im Eingangsbereich des Treppenhauses nicht untersagen. Gleiches gilt für Kinderwagen, wenn es keinen separaten Raum gibt. Hier wägen die Gerichte ab und erlauben das und Du darfst davon ausgehen, dass Dein Vermieter das auch weiß.
Grundsätzlich ist es rechtswidrig fremdes Eigentum zu entsorgen und damit zu zerstören. Dies stellt verbotene Eigenmacht nach 858 BGB dar. Daraus können Schadenersatzansprüche gelten gemacht werden.
Hallo
Ja das darf er und er ist hier voll im Recht. Er hat ja angekündigt das er das tun wird
Gemeinschaftsfähige wie Treppenhaus zum Beispiel haben aus Brandschutz Gründen frei zu sein. Darauf darf er bestehen und dein Zeug wegwerfen
Die Entsorgung kann er dir sogar in Rechnung stellen