Kann der Vermieter mein Eigentum auf Gemeinschaftsflächen entfernen?

9 Antworten

Es ist gesetzlich geregelt, dass in Gemeinschaftsräumen wegen der Brandgefahr keine persönlichen Gegenstände gelagert werden dürfen. Hier muss der Vermieter für Abhilfe sorgen. Er hat es getan und hat danach das Recht, alles was nicht dahingehört zu entfernen. 

Warum stellst Du diese Frage überhaupt? Du weisst doch, dass Du dort nichts lagern darfst.

Wetterstation47 
Beitragsersteller
 03.02.2016, 23:07

Was meinst du mit lagern? Ab welcher Zeitspanne spricht man von lagern?

Gerhart  03.02.2016, 23:32
@Wetterstation47

eine Sekunde, falls keine Stoppuhr vorhanden ist.

Wetterstation47 
Beitragsersteller
 03.02.2016, 23:46
@Gerhart

Es gibt auch Ausnahmen: Kinderwagen, Gehilfen, Fußmatten. ...das will ich sehen, wie du dir die Schuhe anziehst ohne in den Tatbestand der Lagerung zu rutschen. Auch deine Einkäufe sind ohne abzustellen direkt in die Wohnung zu tragen. ;-)

Gerhart  04.02.2016, 09:59
@Wetterstation47

Ich ziehe mir die Schuhe nicht erst an der Hauseingangstür an, dann müsste ich ja die Schlappen im Treppenhaus stehenlassen (lagern)

Aber Fakt ist: Treppenhaus, Kellergang und Co. sind nicht Bestandteil der Mietsache und darum kein "Lager" für Eigentum der Mieter. Der Vermieter muss DESHALB diese Lagerung nicht dulden. Verkehrssicherung und Brandschutz sind zweitrangig. Dennoch kann de Mieter diese Räume zur Begehung benutzen.

Deinem Vermieter geht es offenbar um die Einhaltung von Brandschutz und das Freihalten von Fluchtwegen. Es ist völlig OK dort unberechtigt abgestellte Gegenstände zu entfernen. Ich kann jedoch aus dem Schreiben nicht herauslesen, dass auch Gegenstände in Gemeinschaftsräumen (z.B. Waschraum) entfernt werden. 

Wetterstation47 
Beitragsersteller
 03.02.2016, 23:54

Als Mieter einer Wohnung habe ich auch das Recht, die Gemeinschaftsräume zu nutzen.

anja199003  03.02.2016, 23:58
@Wetterstation47

ja genau. Du darfst aber die Gänge nicht voll stellen. Wenn Du aber eine Waschmaschine in den dafür vorgesehenen Wasch-Gemeinschafts-Raum stellst, wird die sicher niemand entfernen.

Zu 1.: Kann er, denn es Dir ja nun klar angekündigt.
Wenn die Polizei ein Auto sicher stellen läßt, das in der Feuerwehrzufahrt parkt, ist das dann Diebstahl? Gleiches gilt auch, wenn z. B. ein Supermarktbetreiber seine Parkplätze auf diese Weise von Dauerparkern befreien läßt. Ist auch kein Diebstahl.
Der Vermieter kann für sein Handeln die Haftung nicht ausschließen. Beschädigt er beim Entfernen eines Fahrrades dieses, dann muss er Schadensersatz leisten. Geht ein Gegenstand verloren, muss man ihm sowieso erst einmal beweisen, dass er verloren ging, weil er ihn entfernt hat. Kann man es ihm nachweisen, dass der Gegenstand in seinem Gewahrsam verloren ging, muss er haften.

Zu 2.: Kann er. Definition könnte sein: Alles wo man sich anstoßen oder drüber stolpern kann, vor allem dann wenn der Bereich unbeleuchtet ist, also nachts, wenn kein Licht mehr geht.

Zu 3.: Alles was nicht linkens ist.

Der Vermieter wird alles entfernen, was seiner Ansicht nach eine Gefahr darstellt. Er bedankt sich für das Verständnis für vorbeugende Brandschutzmaßnahmen.

Er wird aber auch alles entfernen, was in Gemeinschaftsräumen rum steht und dort nicht hin gehört. Damit ist gemeint, dass nichts in Gängen und Treppenhäusern rum stehen darf. Er wird aber auch Sachen z. B. aus der Waschküche entfernen, wenn diese darin nichts verloren haben. Damit meint er sicher nicht Wäschekörbe, die während die Waschmaschine läuft auf der Waschmaschine stehen oder die Waschpulverpackungen auf der Waschmaschine. Jedoch Fahrräder, Umzugskartons, Schuhe usw., die dort eben nicht gelagert werden dürfen, um die Nutzung der Räume allen Mietern ungehindert zu ermöglichen.

Er wird vielleicht auch Kinderwagen und Rollatoren aus dem Treppenhaus entfernen, wenn für diese im Eingangsbereich eigens ein Abstellraum vorgesehen ist. So kenne ich ein MFH, bei dem es rechts neben der Eingangstür eigens einen Raum gibt für Kinderwagen, Rollatoren und Fahrräder. Hier wäre es den betroffenen Familien und Personen schon zu zu muten, diesen Raum auch zu nutzen, denn von diesem Raum in das Haus sind es nur wenige Schritte.

Wenn es allerdings keinen solchen Raum gibt oder der Weg zur Haustür bis zum Handlauf der Treppe für ältere und/oder Gehbehinderte Menschen zu gefährlich ist, könnte er das Abstellen von Rollatoren im Eingangsbereich des Treppenhauses nicht untersagen. Gleiches gilt für Kinderwagen, wenn es keinen separaten Raum gibt. Hier wägen die Gerichte ab und erlauben das und Du darfst davon ausgehen, dass Dein Vermieter das auch weiß.

Grundsätzlich ist es rechtswidrig fremdes Eigentum zu entsorgen und damit zu zerstören. Dies stellt verbotene Eigenmacht nach 858 BGB dar. Daraus können Schadenersatzansprüche gelten gemacht werden. 

bwhoch2  04.02.2016, 12:02

Warum fragst Du, wenn Du glaubst, es sowieso besser zu wissen. Du hättest mal bei Deiner Frage dazu schreiben sollen:

"Bitte nur Antworten, die mir auch gefallen."

Hallo

Ja das darf er und er ist hier voll im Recht. Er hat ja angekündigt das er das tun wird

Gemeinschaftsfähige wie Treppenhaus zum Beispiel haben aus Brandschutz Gründen frei zu sein.  Darauf darf er bestehen und dein Zeug wegwerfen

Die Entsorgung kann er dir sogar in Rechnung stellen

Wetterstation47 
Beitragsersteller
 03.02.2016, 23:04

Nur weil ich mein handeln ankündige, ist dies nicht gleich eine Rechtsgrundlage.

Brenneke  03.02.2016, 23:06
@Wetterstation47

In diesem Fall leider schon. Den durch die schriftliche Ankündigung g hat er die Grundlage für das neue handeln gelegt und wird sich in ALLEN Gänge. Und wegen im und auch am Haus darauf berufen können. 

Es hilft also nix.  Dein Zeug muss in deinen eigenen Keller oder deine Wohnung 

Wetterstation47 
Beitragsersteller
 03.02.2016, 23:26
@Brenneke

Das kann man nicht so pauschal sagen. Kinderwagen, Gehilfen etc.

Was passiert, wenn Kinder am Vormittag auf dem Spielplatz sind, dann zur Mittagspause die Sachen im Haus bspw. unter dem Kellerabgang stellen und am Nachmittag die Spielsachen wegräumen?

Gerhart  03.02.2016, 23:29
@Brenneke

Ich bin der Vermieter. Ich darf das Eigentum meiner Mieter stehlen, weil ich es angekündigt habe. Du bist der Mieter und stellst dein Eigentum in ungesicherten Räumen meines Hauses potentiellen Dieben zur Verfügung. Du, nicht ich, hast eine Verkehrssicherungspflicht in den allgemein zugängigen Räumen meines Hauses.  Der Seelenklempner lässt grüßen.

Genesis82  04.02.2016, 08:36
@Wetterstation47

Der Vermieter wird sich sicher nicht auf die Lauer legen und Gegenstände, die kurzzeitig abgestellt werden, sofort entfernen. Er wird vermutlich bei seinen Rundgängen notieren, wo er etwas gesehen hat und wenn es bei seinem nächsten Rundgang dort immer noch steht erst entfernen.