brandgefahr durch vermüllten dachboden! was tun?
wohnen seid einem jahr in einem vierstöckigen mietshaus. haben beim unterschreiben des mietvertrages mit den älteren mieterinnen gefragt ob es einen dachboden oder kellerraum gibt. die meinten nur, da is alles voll.. haben daraufhin mal nachgeschaut und sowas hab ich noch nicht gesehn: es war alles zugestapelt und heiloses durcheinander! voll mit alten kaputten möbeln, küchenzeil-teilen, blumenkisten weiß der geier was noch! im keller das gleiche bild: alte fernseher, waschmaschinen, trockner, teppiche.. unendlich versifft und seid jahrzehnten vergessen, wie es scheint. da hat wohl jeder mieter der ausgezogen ist, seinen teil beigetragen. das haus ist sehr alt. glaube gründerzeit.. also bestimmt nix mit brandschutzwänden etc. was passiert wenn der blitz einschlägt! in nullkommanix verbrennt hier doch alles! was können wir als mieter tun? sind die vermieter dafür verantwortlich zu entrümpeln oder müssen wir das tun? waren allerdings nicht wir, sondern die vormieter..
6 Antworten
wie sieht das denn rechtlich aus? wegen brandschutzbestimmungen und wer ist dafür verantwortlich zu machen das leerzuräumen?
Du musst den ganzen Müll entrümpeln, ich habe dabei das Skelett eines Zimmermannes gefunden, den seit 20 Jahren vermisst wurde. Er hat sich erstickt wegen seiner Frau und seinem behinderten Kind.
sehr lustig!!!
(1) Leicht entzündliche feste Stoffe dürfen nicht gelagert werden in Treppenräumen, Gängen, Durchfahrten und in ofenen Dachräumen, ausgenommen offene Dachräume land- und forstwirtschaftlicher Betriebsgebäude. (2) Leicht entzündliche feste Abfälle von Werkstoffen sind nach Arbeitsschluß aus dem Arbeitsraum zu entfernen und brandsicher aufzubewahren.
§13 VVB (Bayern)
(1)In offen Dachräumen dürfen Gegenstände nur so gelagert werden, daß noch ausreichende Bewegungsfreiheit bestehet, insbesondere ein ungehinderter Zugang zu den Kaminen und zum Dachraum möglich ist. (2) Dachluken und Dachfenster müssen dicht schließen. Stroh, Heu und sonstige leicht entzündliche Stoffe dürfen nicht aus Zuglöchern herausragen und nicht zum Verschlie0en von Öffnugen in Umfassungen und Dächern verwendet werden. (3) An Kaminen dürfen keine brennbaren Stoffe gelagert werden, $ 21 VVB (Bayern)
Unausgebaute Dachräume und Keller sind grundsätzlich mit mindestens T 30-Türen abzusichern.
Verantwortlich für die Sicherheit der Bewohner ist der Hausbesitzer.
Vollzug der Brandschutzbestimmungen ist durch die Gemeinde in Verbindung mit der Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt)sicherzustellen.
Wendet Euch doch an den Vermieter, wenn das Zeug von den Vormietern ist. Im eigenen Interesse würde ich aber eine Entrümpelungsaktion starten. Ihr könnt doch alle zusammen anpacken und den Dachboden leer räumen.
Wenn in den Jahrzehnten nicht spassiert ist,warum denn grade jetzt?
weil wir nicht seid jahrzenten da wohnen und wir anscheinend die ersten sind die sich darüber gedanken machen? alten menschen ist vieles egal...