garagen-mietvertrag - muss ich unkraut beseitigen?

9 Antworten

Natürlich, Du hast nicht nur Rechte sondern auch Pflichten und die sind eindeutig im Mietvertrag verankert.

na klar gehört das dazu, wir leben in deutschland!

Nun denn, wenn es so im Mietvertrag steht, musst du das schon machen. Es ist eine vertragliche Vereinbarung, und diese müssen von beiden Parteien eingehalten werden.

Also, wenn denn der Vermieter lediglich das Laub entfernt haben möchte, wird das natürlich vertragsgerecht durchgeführt. Aber Wildkräuter als Laub einzustufen, finde ich schon ganz schön dreist.

Er möge zukünftig seine Wünsche mietvertraglich ordnen und bis dahin eben dieses Zeugs selbst entfernen oder entfernen lassen, wenn es ihn denn jetzt plötzlich stört.

Und Winterdienst macht ja auch der Vermieter, wenn ich seine Vereinbarungen so sehe.

es wird auch das Unkraut einschliessen, denn mit der Zeit kann das ganz schön wuchern...

ambesten streust du Salz drauf - und nach ein paar Tagen entfernst du das braungewordene Unkraut und gießt ordentlich mit wasser nach, um die sichtbaren Salzkristalle weg zu spülen...

Salz entzieht dem Unkraut Wasser, dadurch stirbt es ab - es geht bis in die Wurzeln, so daß du für längere Zeit Ruhe haben wirst... lg

fishhus  04.10.2009, 18:07

Das mit Salz streuen finde ich gar nicht gut- ist reine Umweltverschmutzung und das Salz gelangt sogar ins Grundwasser.Garten Urli

marlylie  04.10.2009, 18:11
@fishhus

ist immer noch umweltfreundlicher als irgendeinen Unkrautvernichter zu verwenden - und man kann es ja mit der Umweltverschutzung auch übertreiben: wenn man überlegt, wieviel Salz im Winter auf unseren Strassen verwendet wird - im Vergleich dazu sind 1 - 2 Päckchen Salz in der Garageneinfahrt harmlos...

und die Methode ist Rückenschonend - somit spart es auch den Krnakenkassen wieder viel Geld, weil jemand nicht wegen Rückenproblemen zum Arzt geht...

man kann wirlich übertreiben mit der Umwelt... naja.. lg