Bleibt in der verlängerten Probezeit ein zweiter A-Verstoß folgenlos, wenn das Schreiben und MPU Empfehlung des ersten A-Verstoßes noch nicht eingetroffen ist?
Ich bin noch in der Probezeit und habe Mitte 2016 bereits ein Aufbauseminar absolviert, für einer Tempoüberschreitung, den ich Ende 2015 begangen habe. Nun habe ich im September einen A-Verstoß begangen (26km/h) zu schnell gefahren und Dezember einen zweiten A-Verstoß (wahrsch. 40km/h, Brief noch nicht da). Bei dem ersten Verstoß habe ich einen Anhörungsbogen erhalten und werde dann in kurzer Zeit einen Bußgeldbescheid bekommen.
Ich habe gelesen, dass ich bei einem A-Verstoß in der verlängerten Probezeit verwarnt werde und eine Empfehlung für den Idiotentest bekomme, jedoch den Führerschein nicht verliere. Dieses Schreiben werde ich dann wahrscheinlich erst in einigen Wochen/Monaten erhalten und ich habe dann 2 Monate Zeit um die Empfehlung freiwillig wahrzunehmen oder nicht. Bis zum Ablauf der Frist soll jeder weitere Verstoß folgenlos sein. Habe ich zumindest gelesen. Da ich jetzt aber einen zweiten A-Verstoß begangen habe vor der Verwarnung und MPU Empfehlung weiß ich nicht, ob dieser Verstoß folgenlos bleibt oder nur in dem Zeitraum von 2 Monaten nach der MPU Empfehlung. Ich danke euch für eure Antworten.
Für alle Eulenkommentare: Ja, ich weiß, dass ich zu schnell gefahren bin und dass ich einfach hätte normal fahren sollen.
2 Antworten
Du hast alles richtig recherchiert,
bis auf die MPU welche keine ist - es handelt sich nur um eine verkehrspsychologische Beratung.
Aktuell stehst Du also noch bei Stufe 2 der Probezeitmaßnahmen.
Also 1 Schuss 2 Jahre drauf 2 Schuss Verwarnung 3 Schuss der Schein ist weg davor stehst Du nun .
Kein Verstoß bleibt ohne Folgen man hat nie einen Freistoß der Schein ist weg .Den das währe schön .
Verkehrsvergehen, das ein Bußgeld von mindestens 60 Euro nach sich zieht Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre
A-Verstoß in der Probezeit (z.B. Unfallflucht, Nötigung, Trunkenheit, Rotlichtverstoß, Geschwindigkeitsüberschreitungen, Überholen im Überholverbot, Abstandsvergehen)
Einmaliger A-Verstoß Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre & Anordnung eines Aufbauseminars
A-Verstoß in der verlängerten Probezeit Verwarnung & Empfehlung der Teilnahme an verkehrspsychologischer Beratung
Zweiter A-Verstoß in der verlängerten Probezeit Entzug der Fahrerlaubnis dann ist der Schein erst mal ganz weg und darf nach der Zeit dann ganz neu gemacht werden mit Auflagen
Also 1 Schuss 2 Jahre drauf 2 Schuss Verwarnung 3 Schuss der Schein ist weg davor stehst Du nun .
Okay, aber nach Verwarnung und Empfehlung der verkehrspsychologischen Beratung habe ich eine Frist von 2 Monaten um meine innere Einstellung im Bezug zum Fahren zu ändern. In diesem Zeitraum (ob ich der Empfehlung folge oder nicht) bleiben A und B Verstöße folgenlos, da man mir die Chance gibt meine Fahrweise zu ändern. So habe ich es zumindest gelesen.
vielen Dank für deine Antwort! Ja genau, verkehrspsych. Beratung das meinte ich. Also wenn ich richtig verstanden habe, werde ich meinen Führerschein nicht verlieren?