3. A Verstoß während der Probezeit. Folgen?

5 Antworten

Hattest du damals nach deinem zweiten A-Verstoß eine Verwarnung erhalten und wurde dir nahegelegt, an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen?

Wenn nicht, dann wird das nun geschehen (eine ziemlich milde Maßnahme, verglichen mit der Probezeitverlängerung und dem Aufbauseminar nach dem ersten A-Verstoß).

Wenn du die Verwarnung allerdings damals erhalten hattest, dann folgt nun die dritte Stufe der Probezeitmaßnahmen: Die Entziehung deiner Fahrerlaubnis. Eine neue Fahrerlaubnis darf dir frühestens nach Ablauf von 3 Monaten nach Abgabe deines Führerscheines erteilt werden. Die Probezeit ruht während dieser Zeit. Wird eine neue Fahrerlaubnis erteilt, so führt jeder weitere A-Verstoß in der Regel zur MPU.

LukasS193 
Beitragsersteller
 07.01.2015, 12:18

Genau

JotEs  07.01.2015, 13:03
@LukasS193

Dann hat dein damaliger zweiter Verstoß keine Probezeitmaßnahmen zur Folge (bis zum Abschluss des Aufbauseminars genießt man "Narrenfreiheit" bzgl. der Probezeitmaßnahmen). Dein jetziger Verstoß löst daher erst die zweite Stufe der Probezeitmaßnahmen aus. Du wirst schriftlich (und kostenpflichtig) verwarnt werden und es wird dir nahegelegt, innerhalb von zwei Monaten an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen. Während dieser zwei Monate hast du wieder "Narrenfreiheit".

Danach führt ein weiterer A- bzw. zwei weitere B-Verstöße innerhalb der Probezeit zur dritten Stufe der Probezeitmaßnahmen - der Entziehung der Fahrerlaubnis. Eine neue Fahrerlaubnis mit Restprobezeit erhältst du dann auf Antrag frühestens nach Ablauf von drei Monaten und danach führt ein weiterer A- bzw. zwei weitere B-Verstöße innerhalb der Restprobezeit zur MPU.

LukasS193 
Beitragsersteller
 04.01.2015, 20:21

Nein die Verwarnung hatte ich nicht erhalten

JotEs  04.01.2015, 22:44
@LukasS193

Dann hast du also den zweiten A-Verstoß begangen, bevor du das Aufbauseminar, welches nach dem ersten A-Verstoß angeordnet worden ist, abgeschlossen hattest?

Nachdem die Meinungsäußerungen jetzt wohl durch sind will ich mal ein paar Fakten beisteuern.


Ausgehend davon das das hier Dein 3.A-Verstoß ist der Probezeitmaßnahmen zur Folge hat musst Du neben dem Bußgeld [das möglicherweise angemessen erhöht werden wird] jetzt damit rechnen das Dir die Fahrerlaubnisbehörde die Fahrerlaubnis entziehen wird. Siehe §2a StVG:

(2) Ist gegen den Inhaber einer Fahrerlaubnis wegen einer innerhalb der Probezeit begangenen Straftat oder Ordnungswidrigkeit eine rechtskräftige Entscheidung ergangen, die nach § 28 Absatz 3 Nummer 1 und 3 in das Fahreignungsregister einzutragen ist, so hat, auch wenn die Probezeit zwischenzeitlich abgelaufen oder die Fahrerlaubnis nach § 6e Absatz 2 widerrufen worden ist, die Fahrerlaubnisbehörde

1.seine Teilnahme an einem Aufbauseminar anzuordnen und hierfür eine Frist zu setzen, wenn er eine schwerwiegende oder zwei weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen begangen hat,

2.ihn schriftlich zu verwarnen und ihm nahe zu legen, innerhalb von zwei Monaten an einer verkehrspsychologischen Beratung nach Absatz 7 teilzunehmen, wenn er nach Teilnahme an einem Aufbauseminar innerhalb der Probezeit eine weitere schwerwiegende oder zwei weitere weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen begangen hat,

3.ihm die Fahrerlaubnis zu entziehen, wenn er nach Ablauf der in Nummer 2 genannten Frist innerhalb der Probezeit eine weitere schwerwiegende oder zwei weitere weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen begangen hat.


Du kannst die Fahrerlaubnis dann auch sofort neu beantragen, vor Ablauf von 3 Monaten wirst Du sie aber nicht neu erteilt bekommen.

Leistest Du Dir nach der Neuerteilung noch einen Verstoß dann musst Du eine MPU machen.


Hinweis: Sollte der 2. A-Verstoß vor 1,5 Jahren noch vor Beendigung des Aufbauseminars für den 1.Verstoß begangen worden sein dann zählt dieser für die Probezeitmaßnahmen nicht mit - Dich erwartet jetzt also erst die Stufe 2.

Marco138  05.11.2018, 00:25

Kriegt er seinen Führerschein ohne eignungtest wieder?

JotEs  04.01.2015, 20:08

So ist es (wieder mal) richtig. DH!

ginatilan  05.01.2015, 07:15
@JotEs

so einfach kann man eine Frage beantworten:-)

Deine Einstellung stimmt nicht ganz. Du wurdest nicht dummerweise erwischt, sondern Du bist blöderweise zu schnell gefahren. Dieser Unterschied ist beträchtlich und läßt darauf schließen, dass Du nicht die nötige Reife und Einsicht besitzt um ein Fahrzeug zu führen.

Messkreisfehler  04.01.2015, 19:22

Ich stelle immer öfter fest, das wir bei vielen Themen exakt die gleiche Meinung haben :-D

Oh doch daraus hab ich jetzt wirklich gelernt.. Autobahn war halt frei da geht das schonmal schneller wie man denkt..

Messkreisfehler  04.01.2015, 19:21

Ne, Du hast ja eben nicht daraus gelernt... 60 km/h zu schnell fährt man nicht "aus Versehen"...

Hab grad mal gegooglet...

Der Lappen ist eh erst mal weg...

"3. Verkehrsverstoß:

Bei einem dritten Verstoß nach Ablauf der gesetzten Teilnahmefrist wird die Fahrerlaubnis für mindestens drei Monate entzogen. Die Probezeit ruht. Der Führerschein ist der FE-Behörde auszuhändigen. Die Sperrfrist beginnt mit dem Datum der Aushändigung des Führerscheins.

Ob für die Neuerteilung ein Fahreignungsgutachten gefordert wird, entscheidet sich nach den §§ 11 bis 14 FeV.

Sollte die Fahrerlaubnis neu erteilt werden, verlängert sich die Probezeit - zusätzlich zur Restprobezeit - um zwei Jahre, wenn dies nicht schon geschehen ist. Eine mehrmalige Verlängerung der Probezeit ist nicht zulässig.

Bei einem erneutem A-Verstoß oder zwei B-Verstößen, nach wiedererteilter Fahrerlaubnis, wird i.d.R. ein Fahreignungsgutachten gefordert."

http://www.verkehrsportal.de/fuehrerschein/probezeit.php

Messkreisfehler  04.01.2015, 19:22
@Messkreisfehler

Bei 60 zu schnell wird man eh von Vorsatz ausgehen, kannst dich also vermutlich direkt schonmal auf ein Fahreignungsgutachten gefasst machen.

Argumentierst Du da dann so wie hier, wirst Du noch einige Jahre zu Fuss gehen...

Crack  04.01.2015, 20:09
@Messkreisfehler
Bei einem dritten Verstoß nach Ablauf der gesetzten Teilnahmefrist wird die Fahrerlaubnis für mindestens drei Monate entzogen. Die Probezeit ruht. Der Führerschein ist der FE-Behörde auszuhändigen. Die Sperrfrist beginnt mit dem Datum der Aushändigung des Führerscheins.

Wobei sich hier auch mal das sonst überaus korrekte Verkehrsportal falsch ausdrückt. Denn der 3.Verstoß nach der Teilnahme am ASF wäre ja insgesamt schon der 4. ^^