Fahrlässige KV wegen Verkehrsunfall + Probezeit. Rechtsanwalt nötig?

8 Antworten

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von der Probezeit wegen droht aber nur bei einem weiteren Punkt der nächste Schritt (ich glaube freiwillige MPU wäre das).

Nur eine freiwillige verkehrspsychologische Beratung - das ist keine MPU.

Haben jetzt mal einem Anwalt angerufen, der meinte, Akteneinsicht und
Beratung und so würden schonmal mindestens 300€ kosten... Lohnt sich das überhaupt?

Was soll denn der Anwalt zu diesem Zeitpunkt tun können?
Nichts außer Kosten zu verursachen.
Der Tatvorwurf ist eindeutig und nicht zu bestreiten, ein Urteil gibt es noch nicht. Der Anwalt könnte also nur besagte Akteneinsicht beantragen und Deinem Freund erklären was auf ihn zukommen könnte.
Das erfährt er aber auch so noch früh genug - und zwar ohne Mehrkosten.

Sollte das Urteil dann unangemessen hoch ausfallen hat man immer noch Rechtsmittel und kann dann einen Anwalt beauftragen.

Lohnt sich das überhaupt? Denn mit einem momentanen Teilzeitgehalt von 450€ würden Strafen in Tagessätzen ja nicht sonderlich hoch ausfallen?

Das muss nicht so kommen, aber in der Regel werden Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung nach einem Verkehrsunfall folgenlos eingestellt. Auch schon deshalb würde ich jetzt keinen Anwalt hinzu ziehen.

Oder muss er bei Verfolgung des Verfahrens mit Führerscheinentzugs
rechnen (wegen der Probezeit)?

Theoretisch möglich - praktisch aber sehr weit weg.

Wahrscheinlicher ist eine Geldstrafe im Bereich von 20-30 Tagessätzen, vielleicht auch eine Einstellung des Verfahrens gegen eine Auflage.

Dazu kommt aber mindestens 1 Punkt aus dem Bußgeldverfahren, Dein Freund sollte sich also in seiner restlichen Probezeit keinen weiteren Punkt mehr einhandeln - sonst wird die FE für mind. 3 Monate entzogen.

Pferdelilly 
Beitragsersteller
 14.02.2016, 11:57

Okay, vielen Dank für die Antwort! Dann hoffe ich mal, dass das Ganze auch ohne Anwalt noch glimpflich abläuft und mein Freund es schafft, sich bis Dezember keinen neuen Ärger mehr einzuholen. 

LG

Tursikussi  14.02.2016, 22:33
@Pferdelilly

Und wie geht's dem Geschädigten inzwischen...? Daran auch schon mal gedacht? Ich kann mir nicht vorstellen, dass der gleich wieder arbeiten gehen wird.

Pferdelilly 
Beitragsersteller
 16.02.2016, 13:02
@Tursikussi

Dem Geschädigten geht es schon wieder viel besser, ich glaube, er geht auch schon wieder arbeiten (bin mir nicht ganz sicher, mein Freund hatte mit ihm mehrmals telefoniert, hab aber nicht mehr alles im Kopf).

Pferdelilly 
Beitragsersteller
 10.03.2016, 19:49
@Pferdelilly

Gestern kam ein Schreiben- das Verfahren wurde eingestellt!

Vielen Dank nochmal für die treffende Einschätzung, ihr habt uns viel Ärger und Geld gespart :)

LG Pferdelilly

Ein Anwalt ist dazu da, die rechtlichen Interessen seines Mandanten kundig zu vertreten.

Dein Freund hat ein massives rechtliches Problem, von dem auch einiges abhängt - und ist offenbar selbst kein Jurist.

Also ja, er sollte einen Anwalt hinzuziehen. Der kann sein Problem zwar nicht wegzaubern, ihm aber bei der Eindämmung des Schadens helfen.

Kostet Geld, wäre es mir aber wert.

Pferdelilly 
Beitragsersteller
 14.02.2016, 11:34

Danke für deine Einschätzung, da die meisten hier und auch unser eigenes Gefühl uns davon abraten einen hinzuzuziehen, werden wir vorerst wohl doch davon absehen.

LG

Mich geht das ja nichts an, aber ich würde an deiner Stelle bei der Polizei die Karten offenlegen. Das ist kein Game, bei dem du mit "Cleverness" den Kopf aus der Schlinge ziehen kannst. Der Unfallverursacher hat klar Schuld bei diesem schweren Verkehrsunfall - das wird die Verkehrspolizei vor Ort festgestellt haben. Man ist verpflichtet, den Unfallhergang wahrheitsgemäß zu schildern, aber in diesem Fall ist es ohnehin offensichtlich, was passiert ist. Unaufmerksamkeit und oder mangelnde Fahrtüchtigkeit (Probezeit). Blasen wird der gemusst haben und auch Blutabnahme wegen Medikamenten oder Drogen (das scheint ja wohl Gottseidank nicht im Spiel zu sein, ansonsten - FS adé und die Haftpflicht sagt "Sorry!", bzw. zahlt alles und nimmt Regress auf den Schuldigen). Ich glaube, du kannst machen, was du willst - du musst warten, was auf dich zukommt. Mit dem Nichtausfüllen wirst du nichts erreichen, außer einem Abzug auf deinem Sympathiepunktekonto - und die brauchst du in deiner Situation - die braucht man immer. Aber ihr habt euch ja schon erkundigt. PS: für alles Personenschäden des Unfallgegners (bzw. des Unfallopfers in diesem Fall) muss DEINE Haftpflichtversicherung aufkommen, nicht seine, das wäre ja noch schöner, wenn er den Schock seines Lebens, erhebliche Verletzungen und auch noch eine Tariferhöhung bei seiner Versicherung bekommen sollte.

Pferdelilly 
Beitragsersteller
 16.02.2016, 12:53

Also erstmal danke für die Antwort! Natürlich waren weder Alkohol noch Drogen im Spiel, allerdings musste er entgegen deiner Annahme weder blasen noch Blut abnehmen lassen. Den Anhörungsbogen muss man nicht ausfüllen (ging nicht ganz klar hervor, ob du das weißt, deshalb sag ich's nochmal), bis auf die Personalien ist das quasi freiwillig.

Und klar, natürlich zahlt da die Haftpflicht meines Freundes und nicht die Versicherung des Opfers, es ging nur darum, ob sie anstandslos zahlt, oder erst, wenn es zu einer Strafanzeige kommt.

LG

  und ein verletzter Unfallgegner (war 3-4 Tage im Krankenhaus).

Bedeutet, dieser Verletzte muss bei seiner Krankenkasse einen Unfallbogen ausfüllen und die Krankenkasse wird die Kosten deinem Freund bzw. dessen Versicherung in Rechnung stellen.

 Neulich kam dann ein Anhörungsbogen wegen fahrlässiger KV, haben ihn nur mit Personalien bestückt zurückgeschickt

Von wem ?

 Mein Freund ist noch in der verlängerten Probezeit, da er mal zu schnell war und deshalb zur Nachschulung musste. Hat neulich jetzt noch einen B-Verstoß wegen Überladung bekommen, von der Probezeit wegen droht aber nur bei einem weiteren Punkt der nächste Schritt (ich glaube freiwillige MPU wäre das).
 

Bei so vielen Vergehen, wird es mal Zeit, dass dein Freund mal pausiert.

Auf Grund dieses Unfalles bekommt er mit Sicherheit ein paar neue Punkte dazu.

Ob sich ein Anwalt lohnt, muss dein Freund selbst entscheiden.

Dass ihm der Führerschein abgenommen wird, damit ist zu rechnen.

Antworte hier auch noch, am falschen Ende gespart, denn mit einer Verkehrs-Rechtsschutz würde er mit weniger Kosten herum kommen.

Gruß N.U.

Pferdelilly 
Beitragsersteller
 14.02.2016, 11:32

Danke für die Antwort! Der Bogen kam nicht vom Geschädigten. Ja, mit der Rechtsschutzversicherung magst du recht haben, ist aber leider jetzt schon zu spät. Naja, viel mehr als abwarten bleibt uns da wohl nicht übrig, ob es jetzt zum Entzug der Fahrerlaubnis kommt, weiß ich nicht, ich hoffe da hast du unrecht (nichts für ungut ;)). Tja, die Vergehen sind allesamt auf sehr unterschiedliche Weise passiert und aus jeder hat er seine Lehre gezogen. Ob da ein Führerscheinentzug eine positive Wirkung zeigt, bezweifle ich... Da kenne ich viele Leute, die gefährlicher fahren und trotzdem noch bzw. wieder ihren Lappen haben... Aber da ich da eh nix zu bestimmen habe, heißt es jetzt eben abwarten.

LG

Hallo Pferdelilly,

was die Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung angeht ist es nicht ungewöhnlich, dass die Polizei ein Strafverfahren nach folgender Rechtsgrundlage einleitet, weil es sich nicht um ein reines Antragsdelikt handelt. Das Gesetz sagt dazu folgendes:

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§ 229 StGB - Fahrlässige Körperverletzung

Wer durch Fahrlässigkeit die Körperverletzung einer anderen Person verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

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§ 230 StGB - Strafantrag 

(1) Die vorsätzliche Körperverletzung nach § 223 und die fahrlässige Körperverletzung nach § 229 werden nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält. Stirbt die verletzte Person, so geht bei vorsätzlicher Körperverletzung das Antragsrecht nach § 77 Abs. 2 auf die Angehörigen über.

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Hat der Geschädigte keinen Strafantrag gestellt kann das Strafverfahren aus zwei Gründen eingestellt werden:

  1. die Staatsanwaltschaft sieht kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung, dann ist das Verfahren einzustellen
  2. Einstellung wegen Geringfügigkeit (der Schuld)

Ob man sich hier einen Rechtsanwalt nimmt, muss jeder selber wissen, aber der Rechtsanwalt kostet erstens viel Geld und zweitens kann er auch keine Tatsachen und Beweise wegdiskutieren. Vor allem, wie Du schon schreibst, die Strafe wird selbst dann, wenn es zu einer Verurteilung kommt nicht allzuhoch ausfallen.

Als Nebenfolge kann zwar die Fahrerlaubnis nach § 69 StGB entzogen und eine Sperre von 6 Monaten bis zu fünf Jahren verhängt werden, aber das muss nicht zwangsläufig der Fall sein. Der Entzug erfolgt nur, wenn sich aus der Tat ergibt, dass der Täter zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet ist.

Aber wenn das Strafverfahren eingestellt wird, kommt laut bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog  folgender Bußgeldbescheid auf Deinen Freund zu:

***************************************************************************************Tatbestandsnummer: 109601

Tatvorwurf: Sie bogen ab, ohne ein entgegenkommendes Fahrzeug durchfahren zu lassen. Es kam zum Unfall.

Ordnungswidrigkeit gem.: § 9 Abs. 3, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 39.1 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG

Bußgeld: 85 Euro plus 28,50 Euro Verwaltungskosten

Punkte: 1

Fahrverbot: Nein

A - Verstoß

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Welche Folgen der A Verstoß für Deinen Freund hat, der schon die probezeitmaßnahmen der ersten Stufe hinter sich, vermag ich jetzt leider nicht zu sagen

Schöne Grüße
TheGrow

Pferdelilly 
Beitragsersteller
 10.03.2016, 19:50

Gestern kam ein Schreiben- das Verfahren wurde eingestellt!

Vielen Dank nochmal für die treffende Einschätzung, ihr habt uns viel Ärger und Geld gespart :)

LG Pferdelilly

TheGrow  10.03.2016, 20:51
@Pferdelilly

Danke für die Info, wie es ausgegangen ist und danke für das Lob :-)

Pferdelilly 
Beitragsersteller
 14.02.2016, 12:01

Vielen Dank für die Einschätzung! Der 2. A-Verstoß wird wohl diese freiwillige Beratung mit sich ziehen, aber wir werden sehen. Um den Punkt wird er ja wohl eh nicht herum kommen aber solange der Führerschein nicht gleich weg ist und sich keine Beträge im 4-stelligen Bereich ansammeln, werden wir das schon irgendwie hinkriegen! 

LG