Nach 3. mal A-verstoß wärend probezeit führerscheinentzug mit sperrfrist 3 monate was heißt das?

6 Antworten

1-3 Monate ist Fahrverbot alles darüber ist Entzug 

Probezeitverlängerung bedeutet: Die Zeit der Bewährung wird von zwei auf insgesamt vier Jahre ausgedehnt. In dieser Zeit sollten sich die Fahranfänger nichts zuschulden kommen lassen. Man bekommt nur einmal 2 Jahre drauf .

A-Verstoß in der Probezeit (z.B. Unfallflucht, Nötigung, Trunkenheit, Rotlichtverstoß, Geschwindigkeitsüberschreitungen, Überholen im Überholverbot, Abstandsvergehen)

Einmaliger A-Verstoß Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre & Anordnung eines Aufbauseminars

A-Verstoß in der verlängerten Probezeit Verwarnung & Empfehlung der Teilnahme an verkehrspsychologischer Beratung 

Zweiter A-Verstoß in der verlängerten Probezeit Entzug der Fahrerlaubnis den da ist der Schein weg und darf nach der Zeit neu gemacht werden 

Die Sperrfrist beim Führerschein

Nach einem Führerscheinentzug beginnt in der Regel die Sperrfrist vom Führerschein. In diesem Zeitraum darf der Verkehrssünder keine neue Fahrerlaubnis beantragen

Die Länge der Sperrfrist hängt vom individuellen Fall ab. Die Sperrfrist vom Führerschein wurde eingeführt, damit ein Betroffener, der charakterlich nicht geeignet ist, ein Fahrzeug zu führen, nicht mehr am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen kann. 

Das Strafgericht gibt also eine Prognose ab, welche Zeit der Angeklagte benötigt, damit eine Besserung aus seinem Verhalten zu erkennen ist. Die Sperrfrist dauert im Durchschnitt etwa 9 bis 11 Monate.

Ein Antrag auf die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis kann 3 Monate vor Ablauf der Sperrfrist gestellt werden. Die Zeit begründet sich darin, dass die Bearbeitungszeit eines Antrags bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde in der Regel sehr hoch ist.

https://www.bussgeldkatalog.org/fuehrerscheinentzug/

Du musst den Führerschein nicht komplett neu machen (im Sinne von Fahrschule besuchen, Prüfungen etc.).

Das hat einen logischen Grund: Wenn die Fahrerlaubnis entzogen wird, dann entweder mangels charakterlicher Eignung zur Teilnahme am Straßenverkehr, oder mangels körperlicher und geistiger Eignung.

Zum Nachweis der charakterlichen, körperlichen oder geistigen Eignung ist eine Fahrschulausbildung oder Führerscheinprüfung aber kein sinnvolles Mittel. Das wären vielmehr Sperrfristen (im Sinne von Zeit, mal über das Fehlverhalten nachzudenken), MPUs oder ärztliche Gutachten. Genau diese Mittel werden auch angewandt.

🙄 nachdem was ich gelesen habe hoffe ich, dass der auch weg bleibt.

Sowas wird dir in der Fahrschule erklärt!! Wie hast du denn bitte deinen Führerschein bekommen?!

Alleine die Strafen etc. und auch die Antwort auf deine Frage hatte ich 3x im Unterricht der Fahrschule damit es ja in den Köpfen bleibt.!

Ruf einfach eine Fahrschule oder da wo du dein Aufbauseminar gemacht hast an und frag nach..

nach dem 2. a-verstoß ist der lappen weg... wurde mir zumind nach dem ersten so gelernt, im aufbauseminar

edit: ich meinte auch net zeitweilig weg, sondern ganz

molly2016 
Beitragsersteller
 28.10.2016, 02:21

Also für immer weg ?

mindlessbreit  28.10.2016, 02:25
@molly2016

ich weiß net mehr... ich wurde ca 1,5 jahre nachdem ich meinen führerschein hatte mit 22 oder 23 zuviel geblitzt innerorts...  das ist allerdings mittlerweile etwas mehr als 2 jahre her, dazwischen gabs die umstellung des punktesystems... ich hab noch 2 monate... dann endet meine 4 jährige probezeit... wenn sich nichts geändert hat, dann musst du zur mpu bevor du deinen führerschein wieder bekommst