Zu Lauter Auspuff Probezeit?
Wird die Probezeit verlängert wenn ich mit einem zu lauten Auspuff erwischt werde? Im Bußgeldkatalog steht die Probezeit verlängert sich ab einen Bußgeld von 60€ (zu Lauter Auspuff kostet 90€). Es steht aber auch drinnen (Sie nahmen das Fahrzeug in Betrieb, obwohl die Betriebserlaubnis erloschen war. Die Umwelt war dadurch wesentlich beeinträchtigt), dahinter steht es ist kein A oder B verstoß. Was stimmt denn nun.
Bußgeldkatalog Seite 274 Nr. 319609
3 Antworten
Du musst Dir keinen Kopf machen -
wenn das Dein erster Punkt ist, und wenn es dabei bleibt.
Wie Du richtig recherchiert hast ist das nur ein B-Verstoß.
Probezeitmaßnahmen werden aber erst bei einem 2.B.Verstoß der auch mit Punkt geahndet wurde ergriffen.
Also: Dieser einmalige Verstoß bleibt frei von Probezeitmaßnahmen.
Glaube nur mit einem Punkt ist Aufbauseminar
Und wie sieht das mit der Probezeit aus?
1 Punkte Verstoß und du musst zum Aufbauseminar und 2 Jahre verlängerung der Probezeit.
Das aufbauseminar kostet auch einiges, ich habe es vor kurzem hinter mir, weil ich eine weniger als 1 sek roten Ampel überfahren habe.
Habe ca 400€ für Strafe, aufbauseminar und gebühren bezahlt.
Echt ein Witz sowas.