Nach Führerscheinentzug mit Ausländischem Führerschein in Deutschland fahren?

7 Antworten

Auch wenn die Sperrfrist abgelaufen ist: Dein Status in Deutschland lautet entzogen. Du darfst hier also nicht fahren, bevor du die Erlaubnis dazu bekommst.

Wobei dein Fall ein interessanter ist, weil du außerhalb der EU wohnen wirst. In dem Fall könnte es möglich sein, eine Neuerteilung zu beantragen, ohne dass du hier wohnst, unabhängig davon, ob du einen Führerschein aus einem anderen Land hast.

Allerdings musst du dann wieder die MPU machen.

Zuerst einmal sind die meisten EU-Staaten inzwischen an EUCARIS angeschlossen, dh dir wird keine Fahrerlaubnis erteilt, so lange in Deutschland die Anordnung der MPU besteht (15 Jahre)

Mein Wohnsitz wäre dementsprechend im Ausland und ich wäre auch nichtmehr in Deutschland gemeldet.

Die entscheidende Frage: Ist das tatsächlich so? Die deutsche Justiz ist sehr erfinderisch, wenn es um die Ermittlung des tatsächlichen Wohnorts geht - und dann bist Du sehr schnell bei der Untersagung der Nutzung in Deutschland oder im schlechtesten Fall bei einem Strafverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis dabei.

FahrschulNerd  22.02.2022, 11:50

Warum sollte er nicht fahren können.. er ist doch nur Besucher in Deutschland, wenn ich das richtig verstehe.

FahrschulNerd  22.02.2022, 19:41
@clemensw

Also darf niemand der in Deutschland mal einen Führerschein hatte.. und jetzt im Ausland lebt und dort einen Führerschein gemacht hat, in Deutschland fahren. Auch wenn hier kein Fahrverbot oder Sperrzeit mehr ist?

clemensw  22.02.2022, 19:46
@FahrschulNerd

Wenn

a) du mit "Ausland" ein Nicht-EU-Land meinst

und

b) die Fahrerlaubnis in Deutschland entzogen wurde

dann kann die ausländische Fahrerlaubnis nicht anerkannt werden.

Auch wenn kein Fahrverbot oder Sperrfrist vorliegt.

FahrschulNerd  22.02.2022, 19:50
@clemensw

Ja, meine ich.

Das kläre ich gleich mal morgen bei der Führerscheinstelle ab.. :)

Warst du das auch, vor längerem, der meinte das jemand der noch keine 6 Monate in Deutschland ist eine deutsche Fahrerlaubnis machen darf?

clemensw  22.02.2022, 20:03
@FahrschulNerd

Nein (also zumindest nicht dass ich wüsste).

Gesetzlich ist nur vorgeschrieben, dass im Rahmen der Erteilung der Fahrerlaubnis der feste Wohnsitz für mindestens 185 Tage im Ausstellungsland liegen muss.

Genaue Regelungen und Ausnahmen s. §7 FEV.

FahrschulNerd  22.02.2022, 20:29
@clemensw

Und genau das ist es: nein, muss er nicht! Man kann schon vorher anfangen..

clemensw  22.02.2022, 21:59
@FahrschulNerd

Wie soll man die Fahrschulausbildung anfangen, wenn man noch gar nicht da ist?

FahrschulNerd  22.02.2022, 22:00
@clemensw

Da muss man sein.. aber eben kein halbes Jahr.

clemensw  23.02.2022, 00:05
@FahrschulNerd

Du verstehst da wohl etwas falsch:

Natürlich kann man sofort nach Einreise mit der Fahrschule beginnen.

Mit einen Crash-Kurs hat man vielleicht schon nach 14 Tagen den Führerschein.

Trotzdem muss man in diesem Land bleiben, bis die 185 Tage voll sind.

Reist man vorher aus, dann kann die Fahrerlaubnis nicht anerkannt werden.

FahrschulNerd  23.02.2022, 00:32
@clemensw

Dann geht es um was anderes!

Hallohallo854 
Beitragsersteller
 22.02.2022, 10:52

Ich möchte in Deutschland dann nur Fahren als Besucher wegen Geschäftlichem.

Hallohallo854 
Beitragsersteller
 22.02.2022, 10:49

Es handelt sich hierbei nicht um ein EU Land. Ich frage gleich beim Örtlichen Straßenverkehrsamt mal nach.

Und ja, ich lebe im Ausland dann.

clemensw  22.02.2022, 10:54
@Hallohallo854

Nicht-EU-Land? Sag das doch gleich.

Dann besteht keine Pflicht zur Anerkennung.

Bei einer Kontrolle wird der Führerschein sichergestellt und an das Ausstellerland zurück geschickt.

Strafverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis folgt unausweichlich.

Hallohallo854 
Beitragsersteller
 22.02.2022, 11:34
@clemensw

Habe eine Nummer bekommen bei einer Frau die mir angeblich helfen kann bei meiner Frage. Das Problem ist das ich sie kaum verstehen konnte, wahrscheinlich wegen der Verbindung. Aber so wie ich das verstanden habe ist es durchaus möglich hier in Deutschland als Tourist zu fahren (Nach Ablauf der Sperrfrist). Ich habe auch angegeben das es sich nicht um ein EU Land handelt. Sie meinte halt nur ich muss meinen Auslandwohnsitz nachweisen können und das ich Maximal 6 Monate oder Wochen hier fahren darf, bis ich wieder zurück muss um fahren zu dürfen. Sie hat mich halt gewarnt das ich es nicht mit Führerscheintourismus versuchen soll. Aber unter meinen Umständen ist es das dann ja eben nicht.

FahrschulNerd  22.02.2022, 11:50
@Hallohallo854

Du fährst also nur ab und an hier als Besucher mal? Wohnsitz bleibt im Ausland? Auf Dauer? Fahrverbot besteht ja nicht!?

Hallohallo854 
Beitragsersteller
 22.02.2022, 12:28
@FahrschulNerd

Wohnsitz bleibt auf Dauer im Ausland. Ich würde nur in Deutschland als Besucher für ein paar Wochen fahren. Und das auch eher selten.

Naja mir wurde der Führerschein Entzogen und eine MPU angeordnet aber nach der Sperrfrist besteht ja soweit ich weiß kein Fahrverbot mehr.

Und es ist glaube ich wichtig die Sperrzeit abzuwarten bis ich den Ausländischen Führerschein angehe, richtig?

clemensw  22.02.2022, 17:46
@Hallohallo854

Das mit der Sperrfrist betrifft ausschließlich EU-Führerscheine.

Nochmal zur Klärung:

Wenn Du in einem anderen EU-Staat eine Fahrerlaubnis erwerben willst, dann wirst Du meistens abgewiesen. Dein entzogener Führerschein steht in EUCARIS und somit darf kein neuer ausgestellt werden.

Wenn trotzdem von einem anderen EU-Staat eine neue Fahrerlaubnis ausgestellt wird, dann wird diese in Deutschland nicht anerkannt,...

- wenn sie während der Sperrfrist ausgestellt wurde

oder

- wenn man dir nachweisen kann, dass Du bei der Ausstellung keine 185 Tage im Ausland gelebt hast.

Ansonsten hat der EUGH entschieden, dass diese Fahrerlaubnis anzuerkennen ist und §28 (4) Ziffer 3 FEV gegen EU-Verordnungen verstößt.

Kurz: Diese EU-Führerscheine müssen erstmal anerkannt werden.

Ich wiederhole: Das gilt AUSSCHLIESSLICH für eine Fahrerlaubnis aus einem anderen Staat der EU.

Bei Nicht-EU-Führerscheinen gilt hingegen allein deutsches Recht: Demnach können ausländische Führerscheine zwar bis zu 6 Monate in Deutschland verwendet werden, diese Anerkennung ist aber in §29 (3) Ziffer 3 FEV ausgeschlossen, falls eine deutsche Fahrerlaubnis entzogen wurde.

Du darfst also mit einem Nicht-EU-Führerschein NICHT in Deutschland fahren, sonst machst Du Dich strafbar.

Das ergibt sich auch aus §29 (4) FEV: Erst wenn die Gründe für den Entzug der Fahrerlaubnis nicht mehr bestehen (also nach 15 Jahren!) kannst Du einen Antrag stellen, damit deine ausländische Fahrerlaubnis hier anerkannt wird.

Du kannst jetzt natürlich auch der "schwer verständlichen Frau" am Telefon mehr glauben - ist mir egal, ich lande ja nicht vor dem Richter...

Wenn hier kein Fahrverbot mehr besteht, ist das möglich.

Je nachdem in welchem Land du machst auf Dauer.. oder nur für 6 Monate.

Halbes Jahr musst du aus Deutschland abgemeldet sein.

Hallohallo854 
Beitragsersteller
 22.02.2022, 10:36

Cool Danke für die Hilfe 👍🏽

Sofern in Deutschland keine Sperrfrist besteht kannst du natürlich mit einem Führerschein deines Wohnsitzlandes in Deutschland Auto fahren, ja.

Hallohallo854 
Beitragsersteller
 22.02.2022, 10:32

Auch wenn er mir damals hier entzogen wurde und eine MPU angeordnet wurde?

OhMiaMiaJa  22.02.2022, 10:33
@Hallohallo854

Ja. Wenn du nicht in Deutschland wohnst, kannst du in Deutschland ja gar keinen machen. Und auch keine MPU.

Hallohallo854 
Beitragsersteller
 22.02.2022, 10:37
@OhMiaMiaJa

Cool Danke für die Antwort 👍🏽

Hat ein Kollege auch gemacht, in DE Führerschein entzogen und dank EU in einem Nachbarland den Führerschein neu gemacht (muss halt nur deinen Wohnsitz für eine gewisse Zeit dort gemeldet haben).

Solltest den dann nur nicht unseren Behörden aushändigen, könnte nicht so förderlich sein...

Ob das nun noch Möglich ist, oder ob die das mittlerweile geändert haben kann ich dir leider nicht sagen/schreiben.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung