Ich bin in der verlängerte Probezeit über rot gefahren so jetzt hab ich 3 Punkt was passiert jetzt muss ich Mpu machen oder wird mir das nur empfohlen?

Hier steht Empfehlung? - (rot, Blitzer, MPU)

3 Antworten

Ich glaub es wird empfohlen aber du kannst doch bestimmt irgendwo anrufen und nachfragen

ginatilan  27.08.2015, 23:07

Ich glaub es wird empfohlen

die MPU wird nicht empfohlen

Mach ich

mach das nicht, die haben andere Probleme

lese meine Antwort da steht was du erwarten musst

deshtii 
Beitragsersteller
 27.08.2015, 22:39

Mach ich

hundkatzemaus12  27.08.2015, 22:11

Polizei Entschuldigung

hundkatzemaus12  27.08.2015, 22:11

vill polozei sie müsste sich auskennen. oder aber frag mal ein Fahrlehrer der kennt sich bestimmt auch aus

deshtii 
Beitragsersteller
 27.08.2015, 22:03

Wo kann man kann man anrufen

zu deiner frage: du musst keine mpu machen. die verkehrspsychologische beratung ist nciht mit einer mpu gleichzusetzen. wann du zur Mpu müsstest ist ganz gut hier erklrät finde ich. https://www.bussgeldrechner.org/mpu.html

Hallo

anrufen brauchst du keinen:-)

steht ja auch in dem Bild was du verlinkt hast was auf dich jetzt zukommen wird

Schriftliche Verwarnung sowie Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung (die Teilnahme ist freiwillig) innerhalb einer festgesetzten 2-Monats-Frist durch die örtlich zuständige Fahrerlaubnisbehörde.

Bei nur einem einzigen weiteren "A-Verstoß" während der Probezeit, jedoch erst begangen nach Fristablauf oder nach Teilnahme an der Beratung, erfolgt ein Entzug der Fahrerlaubnis!

und das wars dann auch schon, mehr gibt es nicht an Probezeitmaßnahmen!

eine MPU kann erst beim nächsten A-Verstoß angeordnet werden, muss aber nicht

schau mal in diese Grafik

http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=3063

deshtii 
Beitragsersteller
 27.08.2015, 23:57

Also ich hat  aufbauseminar und jetzt noch eine nach der aufbauseminar so was passiert jetzt nach der verlängerte Probezeit mit erst A Verstoß

ginatilan  28.08.2015, 00:01
@deshtii

steht doch in meiner Antwort!!

Schriftliche Verwarnung sowie Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung (die Teilnahme ist freiwillig) innerhalb einer festgesetzten 2-Monats-Frist durch die örtlich zuständige Fahrerlaubnisbehörde.