Keine Probezeitverlängerung trotz A-Verstoß?
Hallo.
Ich habe vor Kurzem einen A-Verstoß auf der Autobahn begangen (Zu geringer Abstand). Laut Bußgeldkatalog hätte ich folgende Strafen bekommen müssen:
- Probezeitverlängerung um 2 Jahre
- 180 € Bußgeld
- 1 Punkt in Flensburg
- Aufbauseminar
Nun hatte ich meine Anhörung und habe eine Strafe von knapp 200 € bekommen und einen Punkt. Allerdings steht da nichts von einer Verlängerung der Probezeit noch von einem Aufbauseminar.
Hatte ich nun einfach "Glück" ? Ich dachte immer dass bei einem A-Verstoß automatisch die Probezeit verlängert wird?
Grüße
4 Antworten
Hi,
Hatte ich nun einfach "Glück" ?
Unwahrscheinlich - die Bußgeldstelle ist hier einfach nicht zuständig.
Nachdem der Verstoß rechtskräftig wird, geht die Information an die Führerscheinstelle, die dann die Probezeitmaßnahmen einleitet. Das kann durchaus noch ein paar Wochen dauern.
Ich dachte immer dass bei einem A-Verstoß automatisch die Probezeit verlängert wird?
So ist es auch - die Aufforderung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF) sowie die Verlängerung der Probezeit wirst Du noch erhalten.
LG
Hallo cohlareihe66,
Neben den für alle Kraftfahrer geltenden Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog erwarten Fahranfänger gerade nach einem begangenen A-Verstoß noch weitere Sanktionen. Ein A-Verstoß führt automatisch dazu, dass die Probezeit von zwei auf vier Jahre verlängert wird. Zusätzlich müssen auffällig gewordene Fahranfänger ein sogenanntes Aufbauseminar besuchen.
Die Kosten für ein Aufbauseminar belaufen sich auf ungefähr 250 bis 400 Euro. In Gruppen von bis zu 12 Teilnehmern wird der begangene A-Verstoß eines jeden Teilnehmers noch einmal durchgesprochen, um den Ursachen für beispielsweise zu schnell gefahrene km/h auf den Grund zu gehen. Ein Aufbauseminar können junge Autofahrer in speziell dafür zugelassenen Fahrschulen absolvieren.
Die Verlängerung der Probezeit erfolgt automatisch, das heißt, es muss nicht unbedingt in dem Schreiben, welches du bekommen hast, draufstehen. An deiner Stelle würde ich trotzdem mal in der Fahrschule nachfragen.
es muss nicht unbedingt in dem Schreiben, welches du bekommen hast, draufstehen
In dem Bußgeldbescheid (welchen der Fragesteller bisher bekommen hat) steht bezüglich Probezeitmaßnahmen auch nichts drin.
Der Fragesteller bekommt erst nach Rechtskraft dessen von der Fahrerlaubnisbehörde eine Aufforderung zur Teilnahme am Aufbauseminar (beim ersten relevanten A-Verstoß). Das kann noch einige Zeit dauern.
Es könnte auch durchaus sein, dass jemand der Meinung ist, dass du UNEINSICHTIG bist, und erst einmal zu MPU geladen wirst.
Der Meinung könnte durchaus jemand sein, würde aber nicht zur MPU hier beim Fragesteller bei einem einmaligen Verstoß führen.
Bußgeldbescheid ist die eine Sache.
Erst nach Rechtskraft des Bußgeldbescheides erlangt die Fahrerlaubnisbehörde über das Vergehen Kenntnis und ordnet entsprechend der Probezeit weitere Maßnahmen an, dies kann noch einige Monate nach Rechtskraft des Bußgeldbescheides dauern.
Das kommt noch. Dafür ist eine andere Behörde zuständig.
Also kommen diese Sachen quasi noch später ? Bisher habe ich lediglich dieses Schreiben mit den oben genannten Strafen erhalten, aber nichts wegen Probezeit etc.