B-verstoß per Post?

5 Antworten

Hallo,

eine gute Frage und ich muss zugestehen, dass ich dir nicht sagen kann, ob man bei einem B-Verstoß von der Fahrerlaubnisbehörde auch schon mit dem erhobenen Zeigefinger darüber informiert wird.

Eins ist aber sicher, darüber steht NIE etwas im Bußgeldbescheid.

Erst wenn der Bußgeldbescheid rechtskräftig ist, fangen die Mühlen in Bezug auf die Probezeit an zu mahlen.

Bei erstmalig einem A-Verstoß oder zwei B-Verstößen erhält man dann auf jeden Fall Post von der Fahrerlaubnisbehörde. Die Probezeit wird auf vier Jahre verlängert und man muss zwingend an einem Aufbauseminar teilnehmen.

Man müsste nun wissen, welchen Verstoß du begangen hast ;-)

30 km/h zu viel sind übrigens kein B-Verstoß - die sind ein A-Verstoß mit direkt den entsprechenden Folgen.

Auch als Fußgänger oder Radfahrer kann man einen A-Verstoß begehen - zwar nicht viele, aber es geht.

Bekanntestes Beispiel:

"Sie überquerten als nichtmotorisierter Verkehrsteilnehmer den Bahnübergang trotz geschlossener Schranke/Halbschranke."

Das ist ein A-Verstoß, gibt einen Punkt und kostet satte 350 Euro.

Viele Grüße

Michael

hsuiwefbhegf 
Beitragsersteller
 15.12.2017, 12:58

Und weißt du zufällig auch an wen ich mich wenden muss um zu erfahren, ob es nun ein B-Verstoß ist oder nicht ? Kann man da beim Straßenverkehrsamt anrufen ? Oder muss es beim Landkreis sein oder wo?

19Michael69  15.12.2017, 13:28
@hsuiwefbhegf

Teile doch einfach mit, was du "angestellt" hast und dann kann ich dir sagen, ob es ein B-Verstoß ist.

Bitte genau angeben, was dir konkret zur Last gelegt wird.

Vor allem bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung macht das nämlich nur Sinn, wenn du bereits den Bußgeldbescheid oder zumindest den Anhörungsbogen erhalten hast, denn nur dann steht die "echte Überschreitung" fest.

Gruß Michael

Servus.

Das steht ganz deutlich und ausdrücklich im Bußgeld- Bescheid.

Und wenn da nix zu dem Thema steht-dann wurde das nicht als B-Verstoß gewertet.

Grüße

sFjolnir

19Michael69  14.12.2017, 23:49

Im Bußgeldbescheid steht NIE etwas von A- oder B-Verstoß und auch nichts über die "Probezeitmaßnahmen".

Darüber bekommt man separat Post von der Fahrerlaubnisbehörde.

Gruß Michael

ich500  14.12.2017, 23:56
@19Michael69

Nach §66 Abs. 1 Nr. 5 OwiG müssen etwaige Nebenfolgen (z.B. Punkt, Aufbauseminar usw.) im Bußgeldbescheid angegeben werden. Seperate Post ist daher Rechtswidrig.

19Michael69  15.12.2017, 00:24
@ich500

"Ist gegen den Inhaber einer Fahrerlaubnis wegen einer innerhalb der Probezeit begangenen Straftat oder Ordnungswidrigkeit eine rechtskräftige Entscheidung ergangen ..."

Auszug aus § 2a StVG.

Erst wenn der Bußgeldbescheid rechtskräftig ist und somit der Punkt oder die Punkte ins "Fahreignungsregister" eingetragen werden, fangen überhaupt die Mühlen in Bezug auf die Probezeit an zu mahlen.

Die entsprechende Post bekommt man dann erst viel später von der Fahrerlaubnisbehörde.

Wenn du mir nicht glaubst, dann findest du hier auf gutefrage.net einige Fragen von "Betroffenen", die ganz verwundert waren, dass sie erst zum Teil sehr viel später mit separater Post "davon erfahren" haben.

Außerdem kannst du im Internet nach Fotos von entsprechenden Bußgeldbescheiden suchen und du wirst sicher nicht einen einzigen finden, in dem etwas von A- oder B-Verstoß oder von den Probezeitmaßnahmen steht.

Gruß Michael

Auch wenn du als Radfahrer oder Fußgänger gegen die Verkehrsregeln verstößt, zählt das natürlich. Denkst du dann hast du einen Freibrief?

hsuiwefbhegf 
Beitragsersteller
 14.12.2017, 23:02

Nein es ging mir darum, ob bei sowas ein Bußgeld Auswirkungen auf den Führerschein hat,in der Probezeit. Ob das zusammen hängt, oder ob ein Bußgeld nur Auswirkungen auf den Führerschein hat, wenn es mit dem Auto passiert ist, wie zb bei einem Blitzer.

Probezeit vergehen werden zusätzlich bestraft das kommt zu dem Bußgeld dazu von der Führerscheinstelle die auch dich einlädt den Schein dort abzugeben oder einzusenden .

Bei Fahrverbot ruht die Probezeit und bei Entzug des Füherscheins beginnt sie bei Neuerteilung die Probezeit von neuem also nicht meine die läuft weiter wen man keinen Schein hat .

Verkehrsvergehen, das ein Bußgeld von mindestens 60 Euro nach sich zieht Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre

A-Verstoß in der Probezeit (z.B. Unfallflucht, Nötigung, Trunkenheit, Rotlichtverstoß, Geschwindigkeitsüberschreitungen, Überholen im Überholverbot, Abstandsvergehen)

Einmaliger A-Verstoß Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre & Anordnung eines Aufbauseminars

A-Verstoß in der verlängerten Probezeit Verwarnung & Empfehlung der Teilnahme an verkehrspsychologischer Beratung MPU

Zweiter A-Verstoß in der verlängerten Probezeit Entzug der Fahrerlaubnis

https://www.bussgeldkatalog.org/probezeit/

hsuiwefbhegf 
Beitragsersteller
 15.12.2017, 14:47

Meine Frage war aber, ob ein Verstoß mit dem Fahrrad während der probezeit des Führerscheins genau so gilt, wie ein Verstoß mit dem Auto in der Probezeit.

Und ob ich halt jetzt beim Autofahren noch vorsichtiger sein muss, und nicht mal mit 5 km/h zu viel geblitzt werden darf, weil ich sonst zu einem Aufbauseminar muss, oder ob der verstoß mit meinem Fahrrad gar nichts mit dem Führerschein und der Probezeit zu tun hat,und ich beim Auto fahren sozusagen noch einen kleinen verstoß begehen darf, ohne dass ich gleich mit Probezeit Verlängerung und aufbauseminar rechnen muss.

Das wird als Nebenbestimmung zum Bußgeldbescheid vermerkt.

hsuiwefbhegf 
Beitragsersteller
 14.12.2017, 21:01

Also würde das in dem Brief ganz deutlich drin stehen ?

ich500  14.12.2017, 22:19
@hsuiwefbhegf

Ganz genau, es muss drin stehen.

19Michael69  14.12.2017, 23:44
@ich500

Es steht aber nicht im Bußgeldbescheid.

Gruß Michael