B-verstoß per Post?
Hallo,
Meine Frage Ist,ob man per Post darüber informiert wird, dass man einen B-Verstoß begangen hat.
Ich bin in der Probezeit, und deswegen möchte ich das wissen.
Wenn man zB geblitzt wird mit 30 km/h zu viel, ist klar, dass du Post bekommst, damit man das Bußgeld bezahlt. Aber bekommt noch einmal gesondert Post zur Information über den B-Verstoß? Oder wenn man als Fußgänger oder Radfahrer einen Bußgeldbescheid bekommt, wird das auf die Probezeit des Führerscheins angerechnet ?
Lg
5 Antworten
Hallo,
eine gute Frage und ich muss zugestehen, dass ich dir nicht sagen kann, ob man bei einem B-Verstoß von der Fahrerlaubnisbehörde auch schon mit dem erhobenen Zeigefinger darüber informiert wird.
Eins ist aber sicher, darüber steht NIE etwas im Bußgeldbescheid.
Erst wenn der Bußgeldbescheid rechtskräftig ist, fangen die Mühlen in Bezug auf die Probezeit an zu mahlen.
Bei erstmalig einem A-Verstoß oder zwei B-Verstößen erhält man dann auf jeden Fall Post von der Fahrerlaubnisbehörde. Die Probezeit wird auf vier Jahre verlängert und man muss zwingend an einem Aufbauseminar teilnehmen.
Man müsste nun wissen, welchen Verstoß du begangen hast ;-)
30 km/h zu viel sind übrigens kein B-Verstoß - die sind ein A-Verstoß mit direkt den entsprechenden Folgen.
Auch als Fußgänger oder Radfahrer kann man einen A-Verstoß begehen - zwar nicht viele, aber es geht.
Bekanntestes Beispiel:
"Sie überquerten als nichtmotorisierter Verkehrsteilnehmer den Bahnübergang trotz geschlossener Schranke/Halbschranke."
Das ist ein A-Verstoß, gibt einen Punkt und kostet satte 350 Euro.
Viele Grüße
Michael
Teile doch einfach mit, was du "angestellt" hast und dann kann ich dir sagen, ob es ein B-Verstoß ist.
Bitte genau angeben, was dir konkret zur Last gelegt wird.
Vor allem bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung macht das nämlich nur Sinn, wenn du bereits den Bußgeldbescheid oder zumindest den Anhörungsbogen erhalten hast, denn nur dann steht die "echte Überschreitung" fest.
Gruß Michael
Servus.
Das steht ganz deutlich und ausdrücklich im Bußgeld- Bescheid.
Und wenn da nix zu dem Thema steht-dann wurde das nicht als B-Verstoß gewertet.
Grüße
sFjolnir
Im Bußgeldbescheid steht NIE etwas von A- oder B-Verstoß und auch nichts über die "Probezeitmaßnahmen".
Darüber bekommt man separat Post von der Fahrerlaubnisbehörde.
Gruß Michael
Nach §66 Abs. 1 Nr. 5 OwiG müssen etwaige Nebenfolgen (z.B. Punkt, Aufbauseminar usw.) im Bußgeldbescheid angegeben werden. Seperate Post ist daher Rechtswidrig.
"Ist gegen den Inhaber einer Fahrerlaubnis wegen einer innerhalb der Probezeit begangenen Straftat oder Ordnungswidrigkeit eine rechtskräftige Entscheidung ergangen ..."
Auszug aus § 2a StVG.
Erst wenn der Bußgeldbescheid rechtskräftig ist und somit der Punkt oder die Punkte ins "Fahreignungsregister" eingetragen werden, fangen überhaupt die Mühlen in Bezug auf die Probezeit an zu mahlen.
Die entsprechende Post bekommt man dann erst viel später von der Fahrerlaubnisbehörde.
Wenn du mir nicht glaubst, dann findest du hier auf gutefrage.net einige Fragen von "Betroffenen", die ganz verwundert waren, dass sie erst zum Teil sehr viel später mit separater Post "davon erfahren" haben.
Außerdem kannst du im Internet nach Fotos von entsprechenden Bußgeldbescheiden suchen und du wirst sicher nicht einen einzigen finden, in dem etwas von A- oder B-Verstoß oder von den Probezeitmaßnahmen steht.
Gruß Michael
Auch wenn du als Radfahrer oder Fußgänger gegen die Verkehrsregeln verstößt, zählt das natürlich. Denkst du dann hast du einen Freibrief?
Nein es ging mir darum, ob bei sowas ein Bußgeld Auswirkungen auf den Führerschein hat,in der Probezeit. Ob das zusammen hängt, oder ob ein Bußgeld nur Auswirkungen auf den Führerschein hat, wenn es mit dem Auto passiert ist, wie zb bei einem Blitzer.
Probezeit vergehen werden zusätzlich bestraft das kommt zu dem Bußgeld dazu von der Führerscheinstelle die auch dich einlädt den Schein dort abzugeben oder einzusenden .
Bei Fahrverbot ruht die Probezeit und bei Entzug des Füherscheins beginnt sie bei Neuerteilung die Probezeit von neuem also nicht meine die läuft weiter wen man keinen Schein hat .
Verkehrsvergehen, das ein Bußgeld von mindestens 60 Euro nach sich zieht Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre
A-Verstoß in der Probezeit (z.B. Unfallflucht, Nötigung, Trunkenheit, Rotlichtverstoß, Geschwindigkeitsüberschreitungen, Überholen im Überholverbot, Abstandsvergehen)
Einmaliger A-Verstoß Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre & Anordnung eines Aufbauseminars
A-Verstoß in der verlängerten Probezeit Verwarnung & Empfehlung der Teilnahme an verkehrspsychologischer Beratung MPU
Zweiter A-Verstoß in der verlängerten Probezeit Entzug der Fahrerlaubnis
Meine Frage war aber, ob ein Verstoß mit dem Fahrrad während der probezeit des Führerscheins genau so gilt, wie ein Verstoß mit dem Auto in der Probezeit.
Und ob ich halt jetzt beim Autofahren noch vorsichtiger sein muss, und nicht mal mit 5 km/h zu viel geblitzt werden darf, weil ich sonst zu einem Aufbauseminar muss, oder ob der verstoß mit meinem Fahrrad gar nichts mit dem Führerschein und der Probezeit zu tun hat,und ich beim Auto fahren sozusagen noch einen kleinen verstoß begehen darf, ohne dass ich gleich mit Probezeit Verlängerung und aufbauseminar rechnen muss.
Das wird als Nebenbestimmung zum Bußgeldbescheid vermerkt.
Also würde das in dem Brief ganz deutlich drin stehen ?
Ganz genau, es muss drin stehen.
Und weißt du zufällig auch an wen ich mich wenden muss um zu erfahren, ob es nun ein B-Verstoß ist oder nicht ? Kann man da beim Straßenverkehrsamt anrufen ? Oder muss es beim Landkreis sein oder wo?