Parkunfall in der Probezeit - Verlängerung?

5 Antworten

Nein, du wirst nur ein Verwarnungsgeld von 30 Euro mit folgendem Vorwurf nach dem Bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog erhalten:

Tatbestands-Nr. 101136: Sie beschädigten beim Fahren aus einer Parklücke ein stehendes Fahrzeug. § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 1.5 BKat

Ein Verwarnungsgeld führt nicht zu einer Anordnung eines Aufbauseminars oder zu einer Probezeiterlängerung. Dafür sind auch keine Punkte vorgesehen.

Bis zu einer geschätzten Schadenssumme von 1000 Euro und ohne Personenschäden ruft man keine Polizei. Hier tauscht man die Daten aus, macht eine Unfallskizze oder Fotos für die Versicherungen. Ist der Verursacher klar, wie in deinem Fall auf ein geparktes Auto aufzufahren, dann überlegt man sich den Schaden aus der eigenen Tasche zu bezahlen, da spielt aber die Rabattklasse und mögliche Rückstufung eine Rolle bei den Überlegungen.

Nein keine Angst. Der Schaden ist ja nicht so hoch und niemand wurde verletzt. Außerdem hast du richtig gehandelt und auf die Polizei gewartet . Musst wahrscheinlich nur den Schaden bezahlen und gut ist :)) Lg

shinjuku 
Beitragsersteller
 22.04.2015, 12:44

Wirklich? Okay, dann ist ja gut :)

Hallo

Bei einem Unfall, der auf mangelnder Aufmerksamkeit beruht, ohne dass irgendeine "schlimmere" Ordnungswidrigkeit vorgeworfen werden kann, wird in der Regel mit einem Verwarnungsgeld von 35 Euro geahndet.

Dann aber werden auch keine Punkte verteilt und keine Probezeitmaßnahmen ergriffen

Warum ruft man denn da überhaupt die Polizei? Da zahlst noch extra was für die Anfahrt ... Wenns wirklich was so geringes ist kann man des ja untereinander klären