Bleib ich ohne Küchengeräte?

6 Antworten

wenn du alles beim händler gekauf tund auch bezahlt hast ist das schon dessen problem. hast du alles bei "xxxlutz" gekauft und bezahlt dann ist der in der pflicht seinen teil des vertrages auch zu erfüllen

brinchenbinchen 
Beitragsersteller
 28.07.2017, 10:53

Ja ich hab alles dort gekauft. 

Xxxlutz sagt, die Geräte kommen irgendwann, alle 2 Wochen werden wir auf weitere 2 Wochen verschoben.

Mir geht aber langsam das Geld aus, um mit meinen Kindern auswärts zu essen.

Und täglich nur kalte Mahlzeiten ist bei  kindern im kindergartenalter auch nicht machbar. 

martinzuhause  28.07.2017, 12:33
@brinchenbinchen

das sagt man erst mal garnichts. da schickst du ihnen ein einwurfeinschreiben oder gibst das schreiben dort gegen unterschroft ab und setzt ihnen eine kalre frist von 14 tagen zur erfüllung ihres auftrages.

was man da sagt das weiss nach einer stunde keiner mehr

Eigentlich haftet der Händler und nicht der Hersteller. Lass dir das Geld für die Geräte zurückgeben, das wird ja beim Küchenkauf immer einzeln aufgelistet was Kochfeld, Ofen, Kühlschrank etc kostet, und dann bestell dir welche im Internet, die Käufe sind sicherer als vor Ort.

Ich hatte mal einen teuren Marken Geschirrspüler gekauft, im Fachhandel vor Ort. Das Ding lief nicht einmal es war kaputt, ich wollte es umtauschen und der sagte mir ich müsse mich an den Hersteller wenden. Der Hersteller hätte 8 Wochen für einen Kundendienst gebraucht, für mich nicht akzeptabel, weil es ja von Anfang an nicht lief. Ich hab mich in dem Laden so aufgeführt, dass er das kaputte Ding zurück genommen hat und mir mein Geld gegeben, weil alle anderen Kunden rausgeflitzt sind als sie das hörten. Dann hab ich mir einen billigen im Inet bestellt, weil ich dort immerhin 14 Widerrufsrecht habe, und das funktioniert bis heute noch.
Also, geh rein und mach ordentlich Stunk.

Kathyli88  28.07.2017, 13:18

Rechtsschutzversicherung sollte man heutzutage schon haben. In "deinem" Markt, verwechsle nicht Marktleiter mit Geschäftsführer, oder Verkäufer mit Geschäftsführer - würde ich sowieso nicht einkaufen, Online-Shop ist das Stichwort. Ist das für dich kundenfreundlicher Servicegedanke? Du verkaufst also öfter Ware die nicht lieferbar ist und geleitest deine Kunden hinaus? Dann hast du bald keine mehr. Der Einzelhandel stirbt übrigens aus, viel Spaß in der Zukunft. Versuchst du eigentlich konstruktiv der Fragestellerin zu helfen? Sieht nicht so aus. Du suchst nur Stunk ;)

AalFred2  28.07.2017, 13:25
@Kathyli88

Auch eine Rechtsschutzversicherung zahlt nicht jeden Stuss. Küchen in Online-Shops zu kaufen ist eine ähnlich grandiose Idee wie die mit dem Anwalt. Ich habe allerdings auch nirgendwo behauptet, das Verhalten des Möbelhauses sei kundenfreundlich. Das spielt aber für die Rechtslage auch keine Rolle.

Weder stirbt der Einzelhandel aus, noch spielt das eine relevante Rolle für meine Zukunft.

Und ja, ich helfe der Fragestellerin, indem ich auf die teure Unsinnigekit deines Tipps hinweise. Die korrekte Antwort hat soedergren doch schon gegeben.

Kathyli88  28.07.2017, 13:10

Och das geht bestimmt irgendwie. Deswegen sollte sie ja zum Anwalt. Du willst mir doch nicht erzählen, dass sie eine Komplettküche kauft und bezahlt, nur einen Teil geliefert bekommt und jetzt nichts tuend dasitzen soll und drauf warten ob oder wann ihr mal ihre Elektrogeräte geliefert werden. Sowas darf man sich nicht gefallen lassen, ich würde in dem Markt so einen Aufstand machen bis sie mir gleichwertige andere Geräte geben wenn sie schon die bestellten und bezahlten nicht her kriegen. Das kann doch nicht monatelang so weitergehen. Geschäftsführer holen, weil die kleinen Verkäufer wissen sowieso nichts.

AalFred2  28.07.2017, 13:13
@Kathyli88

Da der Anwalt wohl kaum umsonst arbeitet und erst mal auch nicht mehr machen kann als sie, wird der Tipp ab da schon teuer. Fristen zur Lieferung kann sie auch alleine setzen. Wenn du in meinem Markt einen Aufstand machen würdest, würde ich dich nett zur Tür geleiten. Geräte hättest du davon immer noch nicht.

Kathyli88  28.07.2017, 13:00

Dann ab zum Anwalt, neue Geräte kaufen und denen in Rechnung stellen und Schadenersatz für den Mehraufwand an auswärtigem Essen.

Was du noch schnell als kurzzeit Lösung machen kannst, kauf dir für für 20-30€ einzelne Kochplatten, am Besten Induktion. Damit kannst du kochen. Eventuell hast du auch einen Mini-Backofen. Als wir unser Bauruinen-Haus gekauft haben war allerhand zu tun bevor wir eine Küche kaufen und einbauen konnten. Ich musste monatelang auf diese Weise kochen, eine einzelne Spüle hatten wir wenigstens. Das ging aber, hab mir zwei Doppel-Herdplatten gekauft und auf denen gekocht, und einen Mini-Backofen hatten wir noch aus Single-Zeiten. Not macht erfinderisch! Wir hatten damals zwar noch keine Kinder, aber ich war schwanger zu der Zeit. Was besseres fällt mir auf die schnelle nicht ein.

AalFred2  28.07.2017, 13:05
@Kathyli88

Dann ab zum Anwalt, neue Geräte kaufen und denen in Rechnung stellen und Schadenersatz für den Mehraufwand an auswärtigem Essen.

Respekt und Anerkennung. Teurer Tipp, nur nicht eben hilfreich.

brinchenbinchen 
Beitragsersteller
 28.07.2017, 11:01

Nein leIdee sind die einzelnen Preise nicht aufgelistet.

Auf der Rechnung steht nur der Gesamtpreis für die Einbauküche und dann werden die einzelnen Posten mit Artikelnummern aufgeführt.

Die sagen ich kann nicht auf die Geräte verzichten und das Geld zurückfordern, weil das eine komplette Einbauküche ist 

Ich gehe davon aus das ihr bei XXXLutz eine Küche mit den Möbeln und den Küchengeräte bestellt habt: Zunächst Mal ist zu prüfen wer hier dein Vertragspartner ist. Da XXLutz  ja ein Möbelgeschäft oder Händler ist, gehe ich davon aus dass XXXLutz auch dein Vertragspartner ist und sie nicht nur Vermittlungstätigkeiten übernommen haben.
Wenn XXXLutz tatsächlich dein Vertragspartner ist wovon ich hier erstmal ausgehe, sind die auch dafür Verantwortlich das du deine Küche inkl. bestellter Geräte auch bekommst. Sollten die nicht in der Lage sein alle vertraglich vereinbarten Geräte/Bestandteile zu beschaffen (egal warum) könnt ihr das Geld für nicht erhaltenen Bestandteile/Geräte zurückverlangen. Davor solltet ihr eine letzte angemessene Frist zur Nachlieferung setzen und wenn diese nicht eingehalten wird das Geld zurückverlangen. Da Küche und Geräte hier wohl bewusst zusammen gekauft wurden oder auch zusammengehören, könntet ihr hier wahrscheinlich auch vom Vertrag vollständig zurücktreten, was dann aber wohl auch den Ausbau der kompletten Küche zufolge hätte, den bezahlten Kaufpreis bekämt ihr dann auch zurück. Woher dann XXXLutz wiederum sein Geld von Pinno bekommt ist nicht euer Problem.
Den Schaden der euch durch den Verzug entstanden ist, könnt ihr von XXXLutz erstattet verlangen. Inwieweit dazu eure essen bei MCDo und Co zählen ist schwer zu sagen, denn man ist verpflichtet den entstehenden Schaden nach Möglichkeit zu minimieren.

Sollte XXXLUTZ im Vertrag bzw.den AGB geschrieben haben sie seien nur Vermittler wird es kompliziert. In diesem Fall solltet ihr euch an die Verbraucherzentrale oder einen Anwalt wenden und euch beraten lassen. Auch sonst kann eine Beratung in diesem Gall nicht schaden. Das

Wer oder was ist Xxxlutz? Ein Ladengeschäft oder ein Online-Shop?

brinchenbinchen 
Beitragsersteller
 28.07.2017, 10:54

Früher Hindel.

Eine große Möbelhaus-Kette 

Hexle2  28.07.2017, 11:29
@brinchenbinchen

Wer oder was ist Xxxlutz?

Die mit dem "Roten Stuhl".

Also, zunächst einmal, ist XXXLLutz als Händler in der Pflicht. 

Wenn die Küche nicht komplett geliefert wurde ist das ein Mangel, und den muss der Händler beheben - nicht der Hersteller! Dazu muss ihm allerdings die Möglichkeit gegeben werden, d.h. du musst ihn am besten schriftlich dazu auffordern, diesen Mangel innerhalb einer angemessenen Frist zu beheben, siehe ausführlicher https://www.verbraucherzentrale.de/Moebelkauf-2

Vereinfacht gesagt: du setzt ihm eine Nachfrist für die Lieferung und wenn diese nicht eingehalten wird, drohst du mit Rücktritt und/oder Schadenersatz. 

Wie lang genau die Frist sein sollte, wie hoch ein etwaiger Schadenersatz sein könnte, etc, kommt auf den Einzelfall an, und kann aus den wenigen Angaben, die man in so einem Forum normalerweise hat, nicht abschließend geklärt werden. 

Die  Ankündigung einer eventuellen Rückabwicklung wirkt aber häufig schon ganz gut.

Dennoch wäre anstelle von McD & Co ein billiges Campingkochfeld - was man im Wege des Schadenersatzes ggf. auch noch ersetzt bekommen könnte - eine ganz gute Alternative für die Übergangszeit - so etwas bekommt man schon für 20 EUR, also weniger als für ein Essen bei McDonald's.