Kaputte Küchengeräte und Kaution
Ich habe meine Eigentumswohnung vermietet, inkl. Einbauküche mit allen E Geräten. Für Küche und Wohnung hab ich eine Kaution bekommen. Bis auf den Kühlschrank hab ich alle E Geräte getestet und sie funktionieren tadellos. Und genau der Kühlschrank wurde gestern angeblich kaputt.Da ich die Funktion leidernicht getestet hab, wird heute auf meine Kosten ein neuer Kühlschrank eingebaut. Nun zu meiner Frage, wie verhält sich das mit den anderen Geräten?Wie komm ich dazu alles neu zu kaufen was bei ihm defekt wurde? Ist es normal nicht so das ER ein Ersatzgerät beschaffen muß( egal ob neu oder alt, funktionstüchtig muß es sein)hab ihm ja schließlich auch funktionstüchtige Geräte übergeben( Ausnahme der Kühlschrank)
7 Antworten
Wenn die Kücheninrichtung mitvermietet wird, muss der Vermieter dafür sorgen, dass alles funktioniert. Das heißt aber nicht, dass ein neues Gerät angeschafft werden muss, wenn ds alte kaputt ist. Man kann ja auch reparieren lassen und muss nicht immer gleich alles wegwerfen!
Die Gewährleistung der Geräte liegt ( je nach Hersteller) 2-5 Jahre. Ist diese Zeit um mus auf Kosten des Mieters das defekte Teil ersetzt werden. Die Kaution dient lediglich nur dazu wenn der Mieter auszieht und die Geräte Defekt zurücklässt oder die Küche Beschädigt. Daher sollte auch jeder Mieter Haftpflicht und Hausrat Versichert sein damit solche Sachen nicht schnell in die höheren Eurobereiche geht. Nur als Vermieter haftest du im vollen Umfang innerhalb der Gewährleistungszeit.
Les das kleingedruckte in den Mietverträgen dann wirst du sehen das du selbst die "irre Idee" hast das überhaupt zu fragen. Ich selbst hab 2 Gerichtsverfahren als Mieter wegen solch eines Problemes verloren !
Zum einen kennen wir beide nicht den Mietvertrag des Fragestellers, zum anderen kann eine solche Klausel NIEMALS den Austausch eines Kühlschranks o.ä. auf Kosten des Mieters bewirken, völlig egal was im Vertrag steht...
Wenn Du die verloren hast, würde ich den Anwalt mal ganz straff an den Ohren ziehen, denn sowas kann man als Mieter eigentlich kaum verlieren, weil die Rechtslage wirklich völlig eindeutig ist...
Es kommt in erster Linie darauf an, ob die Küche inklusive der Geräte separat im Mietvertrag aufgeführt sind und dafür Miete bezahlt wird. Bei mir ist das so, dass ein defektes Gerät durch den Vermieter repariert, oder ersetzt werden muss.
Du sagst, dass Alles funkioniert' bis auf fen Kuehlsvhrank. Welche Dinge willsdt Du ersetzt haben?Was Du vertmietest muss nutzbar srin, wirf es ohene yvetschulden des Moeters unnutzbasr, musd es der Vermieter ersdetzen - er bekommt dafuer den Mietzins.
Danke für eure Antworten, ich möchte GAR NICHTS ersetzt haben, hab gestern auch direkt einen Techniker hingeschickt der das Gerät angeschaut hat und nach dem es nicht zu reparieren ist hab ich gleich ein neues bestellt was heute beim Mieter eingebaut wird. Mich interessiert es nur deshalb weil ich vor einigen Jahren 700.- weniger Kaution zurückbekommen habe weil in der Mietwohnung der Geschirrspüler kaputt wurde( ein uraltes Gerät) und der Vermieter mir das damals verrechnet hat. Deswegen meine Frage ;-)
Also bei uns ist es so, das der Vermieter für funktionstüchtige Geräte sorgt. Wenn der Mieter das Gerät beschädigt hat, unterstellen wir jetzt mal keine Absicht, kommt dessen Haftpflichtversicherung für den entstandenen Schaden auf. Hast Du keine Möglichkeit gehabt die Aussage Deines Mieters zu überprüfen? Bei uns war zwei Tage nach dem Einzug die Spülmaschine kaputt, der Vermieter hat einen Techniker geschickt, das Gerät wurde geprüft und für nicht reparabel befunden. Kann bei älteren Geräten durchaus passieren. Wir haben eine neue bekommen. Ich denke nicht, das der Mieter für die Beschaffung von neuen Geräten zuständig ist.
Wie kommst Du denn auf die irrige Idee???