Kann ich bei Privatinsolvenz Schmerzensgeld behalten?
Hallo ich hatte vor kurzem einen Verkehrsunfall und mein schrottreifes auto wurde vom gutachter auf 1600EUR geschätz...die werde ich laut anwalt bekommen...dazu auch noch schmezensgeld....aber jetzt hab ich angst das dieses geld gepfändet wird.....hoffe jemand kann mir sagen ob dieses geld pfändbar ist oder nicht!!!(Schmerzensgeld u. das geld für auto)
Danke im Vorraus...;)
6 Antworten
Schmerzensgeld als einmalige Zahlung ist im Insolvenzverfahren Neuvermögen und unterliegt der Pfändung. In der sog. Wohlverhaltensphase sit Neuvermögen nicht mehr pfändbar und es verbleibt bei Ihnen.
Ähnlich sieht es beim PKW aus. Im Verfahren wäre die Versicherungsleistung Neuvermögen. Allerdings gibt es hier berechtigte Gründe für den Verbleib der zahlung bei Ihnen. Nämlich dann, wenn der PKW zur Erwerbsobliegenheit benötigt wird und vor dem Unfall aus diesem Grund aus der Masse freigegeben wurde.
Soweit ich von Peter Zwegert gelernt habe, darfst du nicht mal ein Auto auf eigenen Namen besitzen. Hat man nicht einen Vormund, wenn man Privatinsolvenz anmeldet? Also ich glaube vom Grundsatz her ist das Geld pfändbar. Ich kann dir keine rechtliche Grundlage nennen, aber ich denke die Gläubiger haben schon ein gewisses Recht darauf an deinen Einnahmen beteiligt zu werden. Ich finds allerdings auch mies, dass man Privatinsolventlern das Geld für ein Auto pfändet, denn Mobilität ist heutzutage der Grundstein überhaupt wieder ins Berufsleben zu finden und davon profitieren letztlich alle!
HÄ?? vas is das denn für n Quatsch.-Es wird lediglich der Pfändungsfreie Teil der Bezüge abgeführt. Was das ist steht in den §§ ab 850 ZPO.-Da ist auch Urlaubs, weihnachtsgeld, Spesen, Aufwendungen zu Beruflichen Tätigkeit usw. aufgeführt. Man darf, wenn man bescheiden lebt aus seinen Pfändungsfreien Bezügen sogar ansparen. Sogar Aufwendungen zur Altersvorsorge sind nach gewissen Regeln pfändungsfrei. -Also schreib hier nicht so n Mist, dass einer der insolvent ist, quasi entmündigt sei.
Da Frag mal deinen Anwalt.-Die Kosten für das FZ sind ja klar.- Frag deinen Verwalter, schließlich benötigst du n angemessenes FZ um deiner Arbeit nach zugehen.-Selbst Hartzern gesteht man n FZ v. ich glaube bis 7000 € zu. Es ist aber wohl auch klar dass n Neuwagen für 30000€ während der Inso NICHT angemessen ist.- Ich denkem nach Rücksprache mit deinem Verwalter sollte es kein Problem sein n FZ für z.B 6-7 tsd € anzuschaffen. -Dann hättest du das Schmerzensgeld zweckgebunden, auch im Sinne der Inso eingesetzt.-das lässt sich auch rechtlich einwandfrei argumentieren.-Du willst dich dann ja nicht bereichern, sondern stellst (gut für die Inso) deine Erwerbsfähigkeit sicher.--Von dem Schmerzensgeld in Urlaub fahren, o. Nippes kaufen wird aber logischerweise NICHT gehen.
Ich meine nein, das Geld hast du schließlich als entschädigung erhalten weil dir etwas genommen wurde.
Ja, Schmerzensgeld ist auch pfändbar.