Privatinsolvenz als e.K. Einzelunternehmer?
Wenn man ein Einzelunternehmen hat und e.K. ist, also auch im Handelsregister eingetragen und dann Zahlungsunfähig wird, ist es dann eine Privatinsolvenz?
Zählt bei diesem dann auch das "neue" Gesetz, dass diese dann nur noch 36 Monate dauert? Vorher war es ja so, dass man 36 Monate nur dann nehmen konnte, wenn man 35% aller Schulden tilgen kann. Nach aktuellem Stand ist es ja so, dass die Insolvenz immer nur noch 3 Jahre geht, unabhängig davon.
5 Antworten
Erste Frage: nein, ein e.K. ist ein Einzelunternehmer mit entsprechender Haftung und der Verpflichtung zur Bilanzierung seiner Firma.
Die zweite Frage bezieht sich auf die Privatinsolvenz? Dies trifft für den e.K. nicht zu, obwohl auf sein Privatvermögen zurückgegriffen wird.
Zusätzlich eine Privatinsolvenz anzumelden müsste allerdings möglich sein.
Bitte in solchen Fällen immer beachten, dass strafrechtliche Gesetze und Nebengesetze wie z.B. die Bilanzierungspflicht aus dem GmbH-Ges. zu beachten sind. Weiter wäre in solchen Fällen zu prüfen, ob eine einzelne Handlung nicht als Eingehungsbetrug zu bewerten wäre, da bereits beim Abschluss bekannt gewesen sein müsste, dass die Rechnung nicht mehr bezahlt werden kann.
Eine Verbraucherinsolvenz ist das natürlich nicht, hat aber nichts mit dem Restschuldbefreiungsverfahren zu tun, das nur drei Jahre geht. Hier also möglich.
Für Unternehmer gilt das hier:
Als Selbstständiger kannst du gem. InsO nur die Regelinsolvenz anmelden.
Stell' Deine Fragen einem Insolvenzverwalter bzw. einem Fachanwalt für Insolvenzrecht.
Ansonsten siehe Antwort von @GerryDoyle.
Wenn Du als eigentragener Kaufmann (e.K.) einen Handelsregister hast, hat das nach meiner Kenntnis mit Privatinsolvenz nichts zu tun.
Die rechtlichen Bedingungen dürften infolgedessen andere sein.