Habe ich ein Recht auf mein Weihnachtsgeld, oder bekommt das der Insolvenzverwalter?
Hallo,
ich befinde mich in der Insolvenz. Ich habe Weihnachtsgeld erhalten, 500 Euro. Dieses wurde direkt an meinen Insolvenzverwalter überwiesen, also gepfändet, da es in der Lohnabrechnung als Sonderzahlungen aufgelistet war, und nicht als Weihnachtsgeld.
Seitdem das Geld dem Insolvenzverwalter überwiesen wurde, habe ich diesen kontaktiert. Mir wurde gesagt, der Steuerberater müsse sich das ansehen und bearbeiten. Nun, einen Monat später, wurde mir gesagt, die neue Lohnabrechnung muss auch zum Steuerberater und es muss noch einmal bearbeitet werden. Aber was hat nun die aktuelle Lohnabrechnung mit dem Weihnachtsgeld zutun, warum dauert das soooo lange, bis ich eine Antwort bekomme, ob ich das Geld zurück erhalte oder nicht.
Zumal die auch sehr unhöflich sind. Ich verstehe das nicht, es geht ja hier um das Weihnachtsgeld. Erhalte ich es nun zurück, oder nicht?
Aber ich glaube,die ziehen das absichtlich in die Länge. Ich weiss nun auch nicht, was ich machen soll!
Immer, wenn ich da anrufe, sind die so unhöflich und genervt, da traue ich mich nun gar nicht mehr anzurufen.
Weiß jemand Rat?
5 Antworten
Guten Tag,
Grundsätzlich kann das Weihnachtsgeld vom Gläubiger gepfändet werden, jedoch nicht in voller Höhe. § 850a Nr. 4 ZPO regelt nämlich, dass Weihnachtsvergütungen bis zum Betrag der Hälfte des monatlichen Arbeitseinkommens, höchstens aber bis zum Betrag von 500 Euro, unpfändbar sind. Du hast daher Anspruch auf 500 Euro Weihnachtsgeld. Es sollte jedoch hervorgehen, dass es sich auch um ein solches handelt.
Ich hoffe ich konnte helfen.
Liebe Grüße
Wissensdurst84
Meine Antworten bezogen sich auf eine Regelinsolvenz. Das es sich hier um eine Verbraucherinsolvenz(Privatinsolvenz) handelt war nicht ersichtlich. Da gibt es unterschiedliche Bedingungen. Im Falle einer Verbraucherinsolvenz ist es natürlich richtig das Du Anspruch auf 500 Euro brutto Weihnachtsgeld hast (davon geht dann noch die Lohnsteuer und die Sozialversicherungsbeiträge ab). Aber diese Summe muß genau als Weihnachtsgeld auf der Lohnabrechnung erkenntlich sein. Meist wird dies als Einmalzahlung oder Sonderzahlung aufgeführt. Vielleicht war das in deinem Fall so und der Insovenzverwalter hat deshalb das Geld einbehalten. Schau einfach mal auf deine Lohnabrechnung.
Alles was "über" ist, wird gepfändet.
Pfändung ist schon richtig aber das hat nichts mit der laufenden Insolvenz zu tun.
In der Insolvenz gilt dasselbe. Insolvenzmasse ist nur das Pfändbare.
Nicht ganz richtig, man unterscheidet zwischen Verbraucherinsolvenz und Regelinsolvenz. Um welche es hier nun ging war nicht ersichtlich.
Du hast deinen Freibetrag und alles was darüber fällt wird abgeführt
Du hast die Frage doch bereits gestern gestellt und eine Menge Antworten bekommen.
Es ist eine Sonderzahlung und somit normales Einkommen. Es ist kein Weihnachtsgeld, auch nicht wenn die Sonderzahlung mit dem Novembergehalt ausgezahlt wird.
Nein weinachsgeld darf nicht gepfändet werden bis 500 euro