Habe ich ein Recht auf mein Weihnachtsgeld, oder bekommt das der Insolvenzverwalter?

5 Antworten

Guten Tag,

Grundsätzlich kann das Weihnachtsgeld vom Gläubiger gepfändet werden, jedoch nicht in voller Höhe. § 850a Nr. 4 ZPO regelt nämlich, dass Weihnachtsvergütungen bis zum Betrag der Hälfte des monatlichen Arbeitseinkommens, höchstens aber bis zum Betrag von 500 Euro, unpfändbar sind. Du hast daher Anspruch auf 500 Euro Weihnachtsgeld. Es sollte jedoch hervorgehen, dass es sich auch um ein solches handelt.

Ich hoffe ich konnte helfen. 

Liebe Grüße

Wissensdurst84

Meine Antworten bezogen sich auf eine Regelinsolvenz. Das es sich hier um eine Verbraucherinsolvenz(Privatinsolvenz) handelt war nicht ersichtlich. Da gibt es unterschiedliche Bedingungen. Im Falle einer Verbraucherinsolvenz ist es natürlich richtig das Du Anspruch auf 500 Euro brutto Weihnachtsgeld hast (davon geht dann noch die  Lohnsteuer und die Sozialversicherungsbeiträge ab). Aber diese Summe muß genau als Weihnachtsgeld auf der Lohnabrechnung erkenntlich sein. Meist wird dies als Einmalzahlung oder Sonderzahlung aufgeführt. Vielleicht war das in deinem Fall so und der Insovenzverwalter hat deshalb das Geld einbehalten. Schau einfach mal auf deine Lohnabrechnung.

Alles was "über" ist, wird gepfändet.

esereser 
Beitragsersteller
 15.01.2016, 13:19

Nein weinachsgeld darf nicht gepfändet werden bis 500 euro

ZuumZuum  15.01.2016, 13:25
@esereser

Pfändung ist schon richtig aber das hat nichts mit der laufenden Insolvenz zu tun.

mepeisen  15.01.2016, 16:35
@ZuumZuum

In der Insolvenz gilt dasselbe. Insolvenzmasse ist nur das Pfändbare.

ZuumZuum  16.01.2016, 09:28
@mepeisen

Nicht ganz richtig, man unterscheidet zwischen Verbraucherinsolvenz und Regelinsolvenz. Um welche es hier nun ging war nicht ersichtlich.

Du hast deinen Freibetrag und alles was darüber fällt wird abgeführt

Du hast die Frage doch bereits gestern gestellt und eine Menge Antworten bekommen.

Es ist eine Sonderzahlung und somit normales Einkommen. Es ist kein Weihnachtsgeld, auch nicht wenn die Sonderzahlung mit dem Novembergehalt ausgezahlt wird.