Bin ich haftbar, wenn ein Baumfäller Schaden anrichtet oder ihm selbst was passiert?
Ich habe bei mir äume zu fällen und jetzt habe ich ein Angebot von einem Privatmann bekommen, der das schon lange macht und darin auch Erfahrung hat. Da kein Gewerbe, besitzt er logischerweise keine Betriebshaftpflichtversicherung.
Was passiert, wenn er nun einen Fehler macht und der Baum das Dach vom Nachbarn beschäfigt? Muss ich dafür aufkommen bzw. kann ich haftbar gemacht werden?
Oder was passiert, wenn der Baumfäller abstürzt? Muss ich dafür aufkommen bzw. kann ich haftbar gemacht werden?
Ist es doch besser, jemanden zu beauftragen, der auch ein Gewerbe in Bezug auf Baumfällarbeiten führt und eine Betriebshaftpflichtversicherung hat oder ist das völlig egal? Da der GRundstückseigentümer ja wohl immer haftet?
Könnt ihr mich hier aufklären?
sauerpeter
2 Antworten
Zu erst einmal hat der Auftraggeber eine Fürsorgepflicht. Dies bedeutet, das er Fahrlässig handelt, wenn er jemanden fremden Arbeiten ausführen lässt, für die er nicht ausgebildet ist. Sprich: Klettert einer in den Baum, der wissentlich keine Ausbildung hat, so kann dies auch Probleme für den Auftraggeber geben, wenn es zu einem Unfall kommt.
Eine Haftpflichtversicherung wird nicht zahlen, da es sich hier um eine Arbeit handelt, die vergütet wird. Demnach ist dies Gewerblich und nicht durch eine Private HPV abgedeckt. Hier wird eine Gewerbe HPV benötigt.
Weiterhin sollte hier auch noch der Punkt Finanzamt beachtet werden. Wenn derjenige entgeltliche Leistungen erbringt und kein Gewerbe angemeldet hat bzw. eine Rechnung dazu schreibt, so handelt es sich um Schwarzarbeit!
Die Strafen dafür betreffen Auftraggeber und Auftragnehmer. Die Strafen nach dem Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz kannst du dir im Internet ansehen. Sie sind nicht ohne!
Alles in allem ist die Entscheidung dir überlassen, was du tust, doch kann ich dir nur Empfehlen, eine Fachfirma zu beauftragen und entsprechende Ausbildungsnachweise und Versicherungen nachweisen zu lassen!
Gruß,
Michael Rook
Garten- und Landschaftsbau Rook
Wenn du eine Firma mit den Aufgaben betreust, dann haftet natürlich die Firma für jegliche Schäden, die sie anrichtet und nicht der Grundstückseigentümer.
Mir gehts ja darum, wie sich das verhält, wenn ich einen Privatmann beauftrage. Bspw. in Wirklichkeit ist er Fliesenleger und fällt nebenbei aber noch Bäume.