Betriebshaftpflicht, die Schäden abdeckt, welche Mitarbeiter am Eigentum der Firma verursachen?
Einen schönen guten Morgen an alle Versicherungsexperten im Bereich Gewerbe. Ich habe eine Frage zum Thema Betriebshaftpflicht.
Eine Haftpflicht versichert ja in der Regel den Schaden, welcher einem Dritten zugefügt wird. Nun würde ich aus gegebenem Anlass interessieren, ob sich ein Betrieb auch absichern kann gegen Schäden, die beispielsweise Mitarbeiter am Eigentum des Arbeitgebers verursachen? Wir haben so einen Fall in der Firma gerade, und außer Ratlosigkeit haben wir noch nicht viel eroieren können. Beispiel: Einer unserer Werkstattmeister wollte mit einem Stapler in die, durch ein Rolltor zugängliche Halle einfahren. scheinbar ging sich das aber um knapp zwei Zentimeter in der Höhe nicht aus und somit ist der Kollege mit dem Mast des Staplers an eben diesen zwei Zentimetern am Tor angefahren. Nun muss das Segment wohl getauscht werden, was nicht unerhebliche Kosten verursacht. Die Privathaftpflicht deckt scheinbar keinen Schaden in dieser Form ab, der Mitarbeiter hatte gleich seinen Berater angerufen, weil er natürlich Angst hat, die Kosten zu tragen. Ist es nun möglich, dass die Betriebshaftpflicht der Firma für solche Kosten aufkommt? Wäre ja dann eigentlich das gleiche, wenn ein Mitarbeiter unachtsam war, lässt einen Lötkolben eingesteckt als er heim geht und die Firma fackelt ab. Ich bin echt gespannt, wie das wirklich aussieht, weil das wurde jetzt ein ganz schönes Thema hier.
Vielen Dank den Experten unter euch :)
Steffi
6 Antworten
Leider können Sie keine Deckungszusage von Ihrer Betriebshaftpflichtversicherung verlangen.
Hier liegt ein klassischer Eigenschaden vor.
Wie schützen Sie sich zukünftig gegen solche Risiken?
Die Lösung heißt: All-Risk-Deckung (Sach-Police)
Mit einer All-Risk-Deckung oder auch All-Gefahren-Deckung ist grundsätzlich alles versichert, außer das was ausgeschlossen ist. (an der Stelle muss man die Anbieter genauestens vergleichen)
Sollten Sie von einem Versicherungsmakler betreut werden,dann darf man die Frage an ihn richten, weshalb Ihnen dieser Schutz nicht angeboten wurde und gegebenfalls eine Falschberatung prüfen.
Viel Glück
@Hans: das stimmt leider. Aber für viele. Insbesondere im Industriegeschäft sind sie gang und gäbe
Jetzt muss ich doch auch mal fragen..... Würde die all gefahren Deckung sowas tatsächlich zahlen? Ich gehe davon aus das sich die all gefahren Deckung nur auf Brand, Diebstahl, Sturm, Hagel und Maschinen-bruch, falschbedienung Sturm und Hagel bezieht. Das Tätigkeitsschäden jedoch nicht versichert sind.
Hallo Herr Kollege,
Vorab: Der beschriebene Fall ist kein Tätigkeitsschaden ;-) ….
Ich gehe davon aus das sich die all gefahren Deckung nur auf Brand, Diebstahl, Sturm, Hagel und Maschinen-bruch, falschbedienung Sturm und Hagel bezieht.
JEIN !
Die Deckungskonzepte sind sehr unterschiedlich.
Viele Anbieter bieten Zusatzbausteine wie z.B.Fahrzeuganprall an…
Die Antwort von TerhorstAgentur bringt es schon auf den Punkt. Möglich ist über die Betriebshaftpflichtversicherung noch folgendes abzusichern: Angestellte Mitarbeiter fügen sich untereinander ein Schaden zu. Dies ist bei sehr guten Tarifen mit abgedeckt, meistens mit einer kleinen Selbstbeteiligung von 50 Euro.
Viele Grüße Ihr Finanzchecks.de Team
Das ist ein Eigenschaden, der nicht versicherbar ist. Nur bei Vorsatz wäre der Mitarbeiter in Haftung zu nehmen. (Grobe Fahrlässigkeit ist fast nie zu beweisen)
Sollte eine Maschine durch einen Bedienungsfehler zerstört werden, kann diese ja durch eine Kaskoversicherung gedeckt werden. Das gleiche gilt natürlich für den Gabelstapler.
Wenn der Betrieb die eigenen Anlagen nicht versichert, muss er das Risiko eben selbst tragen.
Dein Beispiel mit dem Lötkolben hinkt insofern, dass die Firma ja wohl hoffentlich ausreichend gegen Feuer versichert ist.
Sowas ist unternehmerisches Risiko. Wenn der Mitarbeiter befugt war den Stapler in Ausübung seiner Tätigkeit zu benutzen hat er normalerweise in deinem Auftrag gehandelt und kann nicht belangt werden. Wenn der Stapler eine Vollkasko Versicherung hat, übernimmt die die Schäden am Stapler. Anders bei der Gebäudeversicherung, die zahlt bei einem Brand erstmal in allen Fällen es sei denn Du zündedest das Gebäude absichtlich an.
... aber solche Schaden kann eine Firma nicht absichern über die Betriebshaftpflicht. Der AN haftet persönlich für den Mist, den er anrichtet, und die AG haben die Höchstbeträge doch schon ausgeurtelt.
... siehe ggf. Bis 1994 hatte das Bundesarbeitsgericht (BAG) die Haftungsbeschränkung an eine „gefahrgeneigte Arbeit“ geknüpft. Der Begriff wurde aufgrund verschiedener Rechtsprechungen zwischen BGH und BAG aufgegeben.[2] Nunmehr wird auf die „betrieblich veranlasste Tätigkeit“ abgestellt. Dies sind solche Tätigkeiten, die dem Mitarbeiter arbeitsvertraglich übertragen worden sind oder die er im Interesse des Arbeitgebers für den Betrieb ausführt.
Eine All-Risk Police gibt es längst nicht für jede Art von Betrieb