Schadensersatz wenn Uhrmacher Uhr beschädigt?

7 Antworten

  1. Der Uhrmacher hat diese Uhr zur Reparatur (Batteriewechsel) bekommen.
  2. Er hat ein gebrauchrtes Armband beschädigt.
  3. Er hat die Beschädigung durch Mängelbeseitigung repariert. Evtl. nicht ganz so, wie es vorher war.
  4. Als Wiedergutmachung will er den Batteriewchsel nicht bezahlt haben.

Das ist eine gute Lösung, weil Du keinen Anspruch auf ein neues Armband hast. Wenn du doch ein neuen haben möchtest, mußt Du wohl dazubezahlen (Diff. zwischen gebauchten, Wert € 0-2?, wieviel Wert hat ein 3Jahres altes Armband?, und einem vergleichbarem neuen. Dabei muß es in dieser Preisklasse kein Armband des gleichen Herstellers sein. Bei Smmler-Luxusuhren liegt die Sache etwas anders, weil das Sammleruhren ohne Gebauchsspuren sind, also neue nicht neuwertige! Das sind Unterschiede.

Das ist natürlich sehr ärgerlich.. Aber dass es wirklich keine Ersatzarmbänder mehr gibt, hört sich für mich fast so an als hätte sie gar nicht gefragt, sondern es behauptet damit sie es nicht zahlen müssen.

Hast du es mal über den Support des Uhrenherstellers versucht? http://de.nixon.com/support/ Oder geschaut, ob es deine Uhr dort im Shop noch zu kaufen gibt?

nixontrixie 
Beitragsersteller
 05.04.2013, 12:24

Werde mich wohl um ein anderes Ersatzband bemühen müssen... Mit NIXON stand ich bereits in Kontakt. Es weder ein Ersatzarmband, noch die Uhr.

Selbst wenn die Haftpflicht des Uhrmachers dieses erstattet, dann auch nur den Zeit - und nicht den Neuwert.

Schau Dir doch erst einmal die Sache an und Rede dann mit dem Uhrmacher und nicht mit Hänschen. Also, den direkten Dialog suchen und dann wird sich auch eine entsprechende Lösung finden lassen.

Was erwartest du bei einem dreieinhalb Jahre alten Lederarmband?

Grundsaetzlich hast du natuerlich einen Anspruch auf ein Armband in genau dem Zustand, in dem sich deins befand, bevor es beschaedigt wurde (also ausdruecklich nicht auf ein neues sondern nur auf ein entsprechend gebrauchtes). Nur wo soll der das herzaubern? Er muss dir also den Schaden ersetzen, der nun entstanden ist.

Wie will man nun aber die (sicher minimale) optische Beeintraechtigung durch die Klebestelle bewerten? Bei einem dreieinhalb Jahre alten Uhrenarmband einer 130 Euro Uhr?

Er hat's geklebt und schenkt dir die Batterien. Das sollte den Schaden eigentlich nicht nur ausgleichen sondern duerfte diesen wertmaessig wahrscheinlich sogar deutlich uebersteigen.

Du hast einen Anspruch darauf, dass du deine Uhr im gleichen Zustand zurück erhältst, wie du sie bei dem Uhrmacher abgegeben hast. Durch das Kleben des Armbandes ist zwar der Schaden begrenzt, der Originalzustand aber nicht wiederhergestellt. Ich würde ihn mal gezielt auf seine Betriebshaftpflicht ansprechen. Allerdings wird es auch schwierig, wenn das Armband gar nicht mehr als Ersatzteil verfügbar ist. Bei 3,5 Jahren ist es vielleicht sogar ratsam einfach die kostenlose Batterie mitzunehmen.