Rechte und Pflichten auf dem Waldgrundstück bzw. auf dem Ackerland/Flurstück am Waldrand
Hallo.
Ich habe ein Grundstück / Flurstück außerhalb der Ortschaft, in der Nähe zum Wald (in Hessen). Im Grundbuch steht es als "Ackerland". Ich schätze, dass mindestens 40 Jahre niemand mehr dort war und irgendwas "gemacht" hat. Ich möchte nun die Hecken (überwiegend Schwarzdorn), Sträucher (Haselnuß) und auch ein paar Bäume schneiden und beseitigen. Ziel ist es, dass etwas Wiese dort entsteht, wo ich später ein paar Obstbäume, vielleicht auch ein paar Eiben, pflanzen kann. Was darf ich und vor allem wann? Also in welcher Jahreszeit darf ich z.B. mit der Motorkettensäge arbeiten und bis wie viel Uhr ? Bäume darf ich wohl bis Oktober nicht fällen, darf ich aber einen am Boden liegenden Baumstamm zu Brennholz schneiden? Ich möchte mich absichern, um nicht mit dem Ordnungsamt oder den Jagdpächtern in Schwierigkeiten zu geraten.
3 Antworten
Die Nutzungseintragungen im Grundbuch und der Flurkarte sind ohne Belang. Es kommt nur auf die Rechtslage an:
Wenn es kein Bauland ist ist die Zulässigkeit von Vorhaben und Nutzungen nach § 35 BauGB zu beurteilen. Dazu ist zu prüfen:
- Besteht ein Wald im Sinne des Hessischen Forstgesetzes?
- Besteht ein Naturschutzgebiet?
- Besteht ein Wasserschutzgebiet?
- Unterliegt das Grundstück landwirtschaftsrechtlichen Vorschriften?
- Was ist im gültigen Flächennutzungsplan dargestellt?
Davon ist es u.a. abhängig, ob Dir die Naturschutzbehörde oder die Forstbehörde oder die Landwirtschaftsbehörde die Rodung des Grundstücks und die Anpflanzung welcher Bäume genehmigt.
Wenn Du genau weißt, dass kein Schutzgebiet besteht, weißt Du auch, wo der FNP einzusehen ist. Denn dort müssen unter anderem auch alle zum Zeitpunkt der Aufstellung des FNP gültigen Schutzbereiche eingetragen sein.
Und Natur-, Landschafts- und Wasserschutzbehörden sowie die Forstbehörden haben auch ohne Schutzgebiete Rechte bezüglich der Nutzung eines Außenbereichsgrundstücks. Also geh dorthin und frag, was Du darfst. Bei GF kann Dir das niemand sagen.
Den Flächennutzungsplan gibt es bei der Gemeinde und der Regionalplanung (Regierungspräsidium) zur Einsicht, aber vorher Termin vereinbaren!.
Gemäß Landschaftpflegegesetz und Naturschutzgesetz darfst Du zwischen 1. Oktober und 28. Februar Bäume fällen. Im Grundbuch ist Dein Land als Ackerland eingetragen, also ist es kein Wald. Dann mußt Du nur noch darauf achten, ob ein zu fällender Baum im Baumkataster eingetragen ist, weil es ein seltener Baum ist, oder weil er unter Natur-oder Denkmalschutz steht. Sollte dies so sein, hat der jeweilige Baum eine Plakette. Motorsägenarbeiten unterliegen der Lärmschutzverordnung. Diese Arbeiten sind Mo-Fr erlaubt von 0600-2000 Uhr. Halte Dich daran, und Du bist auf der sicheren Seite.
Dann frag doch direkt die , was erlaubt ist und was nicht.
Dann bist du garantiert auf der sicheren Seite.
Ich habe heute keine Auskunft mehr im Bürgerbüro bekommen. Mal davon abgesehen, dass nicht immer jeder alle Gesetze dort kennt..... Also hoffe ich hier auf Antworten, vielleicht hat ja jemand Erfahrung.
Es handelt sich um kein Schutzgebiet. Wo kann ich sehen was im gültigen Flächennutzungsplan dargestellt ist ?