Mieter fällt unerlaubt einen Baum. Welche Maßnahmen sollten folgen?
Liebes Forum, mein neuer Mieter (Doppelhaushälfte mit Garten) hat auf seinen Grundstück einen Baum gefällt, obwohl ich ihm 5 Minuten vorher dieses ausdrücklich untersagt habe. Nun muss ich gegen dieses Vorgehen etwas tun und möchte keine Fehler machen.
Hat jemand einen Tipp?
Viele Grüße
mo
11 Antworten
Was steht denn im Mietvertrag über das Grundstück? - Davon hängt ab, ob Du das Verbot wirksam aussprechen konntest.
Wenn Du ihm das Fällen wirksam verbieten konntest, kannst Du nun von ihm eine Ersatzpflanzung - alternativ Schadensersatz - verlangen.
Ein Baum ist wesentlicher Bestandteil eines Grundstückes, da braucht man nichts in Richtung Abholzen auszusprechen! Die Abholzung ist ebenso von vorne herein verboten, wie auch der Abris des Gebäudes durch den Mieter - das wäre nichts anderes!
Er muss einen neuen Baum pflanzen und du solltest einen Anwalt einschalten mit Regeln, die er unterschreiben muss. Bei Nichteinhaltung- Kündigung, denn eigenmächtig einen Baum fällen, das geht garnicht!
Das ist ja ein schöner Mietbeginn, was wohl noch alles folgen wird. Ich halte den Ratschlag zur Anzeige auch für sehr geeignet. Ob ein Grund für eine fristlose Kündigung besteht ist fraglich. Eine anwaltliche Beratung ist hier von Nöten, die Garantie auf Erfolg wird aber auch dieser nicht geben. Egal welches Mittel Sie heranziehen, alles wird auf Ärger hinauslaufen. Greift die fristl. Kündigung nicht und wird gerichtlich abgeschmettert, haben Sie einen sehr ärgerlichen Mieter, der Ihnen noch so mnaches Mal das Leben schwer machen wird. Das Gleiche gilt natürlich auch für eine Anzeige. Ich kenne nun die genauen Hintergründe nicht, würde aber ersteinmal "Klartext" mit dem Mieter sprechen. Dann entscheiden, ob weitere Schritte erforderlich sind. MfG
Sachbeschädigung durch die Polizei feststellen lassen. Einen Gutachter bestellen, der den Wert des Baumes im Hinblick auf Art und Alter bestimmt. Den Mieter unter Aufgabe der Gutachtergebühren auffordern, den Wurzelstock sachgerecht entfernen zu lassen und ihn zu einer Ersatzbepflazung mittels eines gleichartigen und gleichalten Baumes zu veranlassen. Macht er dies nicht, Ablehungsandrohung mit dem Hinweis auf die Nachpflanzung durch ein geeignetes Fachunternehmen zu seinen Kosten lasten. Nach Fristablauf Gärtner besauftragen und dem Mieter die Forderungsaufstellung mit der Bitte um Ausgleich zusenden. Zahlt er nicht innerhalb einer bestimmten Frist, den Schaden bei Gericht einklagen.- So läuft es ab!
Das wäre die weitere zivlrechtliche Gangart, die mit der Straftat zunächst einmal nur ursächlich zu tun hat. Will ich nicht nur Schadenersatz, sondern auch einen unbequemen Mieter loswerden, so könnte aufgrund des schwerwiegenden Vertragsverstoßes auch eine fristlose Kündigung in Betracht gezogen werden oder zunächst eine Abmahnung erfolgen. Bei dem guten alten Baum handelte es sich vermutlich um eine Eiche, welche sich über Sitkafichtenläuse vor Lachen schüttelt, wie auch über solche Thesen!
ich würde zur verbandsgemeinde gehen und dies melden wenn er allerdings eine offeziele genehmigung hat ist dass rechtens
Gut, die "alte Fichte" hatte vermutlich ohnehin Sitkafichtenläuse und sah nicht mehr gut aus. So etwas Häßliches sollte man nicht nochmal pflanzen, sondern nach Entfernung des Baumstubbens eher einen wertvollen Walnußbaum. Aber gleichaltig? Geht wohl nicht, allenfalls Schadensersatz.
Aber wie wäre es zusätzlich mit einer fristlosen Kündigung des Mietvertrages? Schließlich ist das Vertrauensverhältnis schwer erschüttert. Wer weiß als Vermieter, was der Mieter als nächstes plant? Da müßtest Du doch sicherlich was zu sagen können, wenn Du nichts von dem Einschalten eines Anwaltes hältst. Eine Abmahnung dürfte das Wenigste sein.