Bin ich Haftbar als neuer Grundstückbesitzer?

4 Antworten

Hallöchen,

an und für sich gehen Nutzen und Lasten erst nach Kaufpreiszahlung und Auflassung im Grundbuch auf den neuen Eigentümer über!

Mein Vorbesitzer hat sich um das Grundstück nicht gekümmert und Anwohner haben dies einfach benutzt und auch Erde an der Mauer geworfen,so das die Mauer brüchig wurde.

Wenn er sich nicht gekümmert hat, ist das nicht Dein Problem. Bis zum Termin des Eigentumsübergang ist er für alles verantwortlich!

Grüße

schelm1  14.10.2014, 12:21
Ich habe mir ein Grundstück gekauft

Soweit dürfen wir wohl den erfolgten Besitzübergang mangels anderer Erkenntnis voraussetzen!?!

Sie haben vergessen zu erwähnen, das neben Lasten und Nutzen auch die Gefahren, sprich "Haftung", auf den Erwerber übergehen!

Wurzelpeter  14.10.2014, 12:40
@schelm1

Haftung läuft ja wohl unter Last

Hallo,

du bist nicht haftbar, für das was vorher mit dem Grundstück passiert ist !!!

Du kannst höflich auf deinen Vorgänger (den Vorbesitzer) hinweisen. Gib seinen Namen weiter und sage, daß er der Vorbesitzer war.

Nun, wegen des Baumes: da du ihn "übernommen" hast, mußt du eine vernünftige Lösung finden, also einen Kompromiss schließen. Es ist immer besser einen Kompromiss zu schließen, als in einen Rechtsstreit verwickelt zu sein.

Für etwaige lokale Streitigkeiten sind die Schiedsgerichte deiner Kommune/deines Dorfes zuständig...

Alles Gute, Emmy

Hefti15  14.10.2014, 12:09

Ehrlich?

Ich dachte immer, bei Grundstücken wird i.d.R. ein Haftungssaugschluss vereinbart?

Ich hoffe, dass ich eine einigermaßen "richtige" Antwort geben kann.

Also, i.d.R. werden Grundstücke mit einer Klausel im Kaufvertrag verkauft. Ungefähr wie folgt “...der Verkauf erfolgt unter Ausschluss von Gewährleistungsansprüchen...der Verkäufer versichert, dass ihm keine Mängel bekannt sind...”. Jetzt geht es um die Mängel am o.g. Grundstück. So wie ich dass sehe, hat der Verkäufer ja gerade nichts verschwiegen. Er hat das Grundstück ja gar nicht mehr genutzt. So und jetzt zum "Käufer". Alle geschilderten Mängel sind meiner Meinung "offensichtlich". Baum mit Wurzeln, Erdhaufen an Wand... Bei einer "Besichtigung" muss dies ja dem Käufer aufgefallen sein. Es fällt mir schwer einen Anspruch gegen den Verkäufer herzuleiten. Er hat nichts verschwiegen und bei einer Besichtigung hat mal als Käufer die "Problemfelder" doch eindeutig erkennen können (Ich weiß was nun kommt... Wurzeln... aber ernsthaft, ist es ein "Wunder" dass ein alter Baum Wurzeln hat?)

Die Nachbarmauer dürfen Sie keinesfalls entfernen sondern dort entstandenen oder künftig aufgurnd Ihre Baumes entstehenden Schaden beheben. Sie sind mit dem Erwerb des Grundstückes, welches Sie laut Kaufvertrag gekauft haben, wie Sie dies vor dem kauf gesehen haben, für dieses Grundstück alleine voll verantwortlich. Der Nachbar hat Anspruch darauf, überhängende Äste des Baumes durch Sie auf Ihre Kosten entfernen zu lassen. Sie können den Baum ggfs., je nach Baumart mit einer entsprechenden Genehmigung, fällen lassen.

MarkSch77 
Beitragsersteller
 14.10.2014, 12:22

Die Mauer würde ja nur entfernt werden wenn der Eigentümer zustimmen würde, schriftlich natürlich.

schelm1  14.10.2014, 18:59
@MarkSch77

Sie dürfen auf Ihre Kosten alles machen, was der Eigentümer der Mauer Ihnen ohne oder unter Auflagen in schriftlicher Form gestattet.