Bin ich Haftbar als neuer Grundstückbesitzer?
Hallo zusammen Ich habe mir ein Grundstück gekauft wo an der Grundstückgrenze ein Baum ( bestimmt 40- 50 jahre alt ) steht.Die Wurzel des Baums beschädigt den Boden des Nachbarn und das schon seit vielen Jahren. Erst jetzt als ich das Grundstück gekauft habe wurde erst was gesagt.Angeblich war es nicht klar wem das Grundstück vorher gehörte. Und an den Grenze steht auch eine Steinmauer ( älter als der Baum ) die den Nachbar gehört:Mein Vorbesitzer hat sich um das Grundstück nicht gekümmert und Anwohner haben dies einfach benutzt und auch Erde an der Mauer geworfen,so das die Mauer brüchig wurde.
Meine Vereinbarung wäre das ich jemand raus kommen lassen für den Baum und ihn evtl beseitige.
Das ich seine Mauer weg machen würde aber er müsste für die Entsorgung aufkommen.
Und ich würde ein neuen Zaun hinbauen wo jeder die Hälfte bezahlt.
Nächster Punkt wäre noch das irgendwer vor langer Zeit Erde auch gegen seine Garagenwand geschüttet hat und er sie renovieren müsste wegen Feuchtigkeit
Mein Vorschlag war das ich in mein Bereich wo ich den Garten nutze die Erde weg mache und nur den Bereich verputze.
Ich denke das ist doch genug von meiner Seite aus
Wenn er die Vereineinbarungen nicht eingeht bin ich für alles Haftbar was vorher mit den Grundstück passiert ist ?
4 Antworten
Hallöchen,
an und für sich gehen Nutzen und Lasten erst nach Kaufpreiszahlung und Auflassung im Grundbuch auf den neuen Eigentümer über!
Mein Vorbesitzer hat sich um das Grundstück nicht gekümmert und Anwohner haben dies einfach benutzt und auch Erde an der Mauer geworfen,so das die Mauer brüchig wurde.
Wenn er sich nicht gekümmert hat, ist das nicht Dein Problem. Bis zum Termin des Eigentumsübergang ist er für alles verantwortlich!
Grüße
Haftung läuft ja wohl unter Last
Hallo,
du bist nicht haftbar, für das was vorher mit dem Grundstück passiert ist !!!
Du kannst höflich auf deinen Vorgänger (den Vorbesitzer) hinweisen. Gib seinen Namen weiter und sage, daß er der Vorbesitzer war.
Nun, wegen des Baumes: da du ihn "übernommen" hast, mußt du eine vernünftige Lösung finden, also einen Kompromiss schließen. Es ist immer besser einen Kompromiss zu schließen, als in einen Rechtsstreit verwickelt zu sein.
Für etwaige lokale Streitigkeiten sind die Schiedsgerichte deiner Kommune/deines Dorfes zuständig...
Alles Gute, Emmy
Ehrlich?
Ich dachte immer, bei Grundstücken wird i.d.R. ein Haftungssaugschluss vereinbart?
Dieser Haftungsausschluß gilt nicht in manchen Fällen...
Hier:
http://www.immobilienrecht-essen.de/313/haftung-des-verkaeufers-fuer-maengel-beim-grundstueckskauf/
Wegen des Nachbars. der Nachbar hätte sich damals erkundigen können, wer der Besitzer des Grundstückes ist...
Noch dies:
also, sieht es so aus, als ob der Verkäufer in dem notariellen Kaufvertrrag einen Hattungsausschluß mit dem Käufer vereinbaren kann, was natürlich nicht gilt, wenn es sich um ARGLISTISCHE TÄUSCHUNG handelt...
Emmy
Ich hoffe, dass ich eine einigermaßen "richtige" Antwort geben kann.
Also, i.d.R. werden Grundstücke mit einer Klausel im Kaufvertrag verkauft. Ungefähr wie folgt “...der Verkauf erfolgt unter Ausschluss von Gewährleistungsansprüchen...der Verkäufer versichert, dass ihm keine Mängel bekannt sind...”. Jetzt geht es um die Mängel am o.g. Grundstück. So wie ich dass sehe, hat der Verkäufer ja gerade nichts verschwiegen. Er hat das Grundstück ja gar nicht mehr genutzt. So und jetzt zum "Käufer". Alle geschilderten Mängel sind meiner Meinung "offensichtlich". Baum mit Wurzeln, Erdhaufen an Wand... Bei einer "Besichtigung" muss dies ja dem Käufer aufgefallen sein. Es fällt mir schwer einen Anspruch gegen den Verkäufer herzuleiten. Er hat nichts verschwiegen und bei einer Besichtigung hat mal als Käufer die "Problemfelder" doch eindeutig erkennen können (Ich weiß was nun kommt... Wurzeln... aber ernsthaft, ist es ein "Wunder" dass ein alter Baum Wurzeln hat?)
Die Nachbarmauer dürfen Sie keinesfalls entfernen sondern dort entstandenen oder künftig aufgurnd Ihre Baumes entstehenden Schaden beheben. Sie sind mit dem Erwerb des Grundstückes, welches Sie laut Kaufvertrag gekauft haben, wie Sie dies vor dem kauf gesehen haben, für dieses Grundstück alleine voll verantwortlich. Der Nachbar hat Anspruch darauf, überhängende Äste des Baumes durch Sie auf Ihre Kosten entfernen zu lassen. Sie können den Baum ggfs., je nach Baumart mit einer entsprechenden Genehmigung, fällen lassen.
Die Mauer würde ja nur entfernt werden wenn der Eigentümer zustimmen würde, schriftlich natürlich.
Sie dürfen auf Ihre Kosten alles machen, was der Eigentümer der Mauer Ihnen ohne oder unter Auflagen in schriftlicher Form gestattet.
Soweit dürfen wir wohl den erfolgten Besitzübergang mangels anderer Erkenntnis voraussetzen!?!
Sie haben vergessen zu erwähnen, das neben Lasten und Nutzen auch die Gefahren, sprich "Haftung", auf den Erwerber übergehen!