BG Rente bei 20% Einschränkung trotz 8 Stunden Arbeitszeit?
Hallo zusammen, ich hatte vor 18 Monaten einen Arbeitswegeunfall und das volle Programm hinter mir: Krankenhaus, Reha, ambulante Reha, Wiedereingliederung und nach 15 Monaten wieder Vollzeitarbeit, obwohl noch nicht wieder alles ok ist. Nun gab es ein erneutes BG Gutachten, wodrin steht, dass ich 20% Einschränkung habe und Krankengymnastik noch weiterhin empfohlen wird. Nun meine Frage, hat man einen Rentenanspruch trotz Vollzeit? Muss man den stellen? Gibt es den rückwirkend? Wenn mir der zustände, könnte ich ja bei meinem Arbeitgeber eine Stellenreduzierung beantragen. Der BgGutachter hat gesagt, 6 Stunden Teilzeit geht nicht, entweder 8 Stunden voll oder 4 Stunden, aber dann bin ich draussen aus meinem Job und das will ich nicht! Vielen Dank marga
3 Antworten
Hallo Simone,
Du müsstest eigentlich einen Rentenanspruch haben, da Du einen MdE von 20% hast.
Die Rente müsste eigentlich von der BG alleine kommen. Allerdings erst nach Abschluss der Heilbehandlung. Das war jedenfalls bei mir so. Ich hatte 1992 einen Arbeitsunfall. Nachdem die Heilbehandlung soweit abgeschlossen war (keine Besserung mehr zu erwarten) kam die Umschulung. Hat mit Umschulung (wobei ich weiter AU geschrieben war) fast 4 Jahre gedauert bis ich wieder arbeiten durfte.
Es wurden zuvor mehrere Gutachten im Auftrag der BG erstellt, bei denen allerdings das Ende der Heilbehandlung immer noch offen war. Kurz nach Ende der Umschulung kam dann das letzte Gutachten. Darin hatte ich eine MdE von 40 % und darauf wurde dann die Rente berechnet. Dies fand gegen Mitte oder Ende 1996 statt und wurde im Jahr 1997 von der BG anerkannt. Eine Nachzahlung gab es aber nur 7 Monate rückwirkend bis zum Zeitpunkt des Gutachtens, nicht bis zum Unfalltag zurück (wäre schön gewesen). Habe dazu extra nochmal in meinen alten Unterlagen gewühlt.
Bei der BG-Rente ist es egal, wie Du arbeitest. Ich habe die ganze Zeit über in Vollzeit gearbeitet und immer dazu meine Rente bezogen. Die ersten 3 Jahre war die Rente erst mal befristet, dann kam ein neues Gutachten und von da an war die Rente fest und ich kriege sie auch heute noch, obwohl ich inzwischen EU-Rentner bin, da sich nichts mehr verändert hatte (und genau darauf musst Du hin arbeiten).
Und stell Dich bei der nächsten Begutachtung etwas wehleidiger an und besuche auch Deinen behandelnden Arzt regelmäßig. Nicht, dass Du unter die 20%-Marke rutscht. Das macht die BG sehr gern. Immer jammern........aua aua hier..............aua aua da.......:-) Hört sich blöd an, aber Du solltest bei der nächsten Begutachtung eher eine Verschlimmerung erwirken, als ein Verbesserung. Vergiss bitte auch nicht, einen Antrag auf Schwerbehinderung beim zuständigen Versorgungsamt zu stellen. Wenn Du die durch hast (idealerweise GdB 30) stellst Du gleich einen Antrag dort auf Gleichstellung. Dann bekommst Du ebenfalls einen Schwerbehindertenausweis, den Du eigentlich erst ab GdB 50 erhälst, aber als Gleichgestellter mit z.B. GdB 30 kannst Du gleichgestellt werden mit denen mit GdB 50 :-).
Viel Erfolg und gute Besserung.
LG Tom
Liebe Simone,
nichts zu danken, gern geschehen. Es muss jedoch nicht heißen, dass Du nächstes Jahr nichts bekommst. Zwar können die Deine Nerven messen,. aber sie können dabei letztendlich auch nicht alles dabei feststellen. Was Du selbst fühlst und was Deiner Meinung nach geht, können die nicht messen. Also..........nicht gleich aufgeben :-)). LG
Bei der MdE der BG kannst du trtzdem voll arbeiten. Die Rente bekommst du als "Schadensersatz". Eine Rente wird normalerweise nach Abschluss der Heilmaßnahmen bzw. nach einem Jahr festgelegt. Dabei kommt es im Gegensatz zur Rentenversiheung nicht daauf an, wie lange du noch arbeiten kannst. Wahrscheinlich wirdt du erst einmal eine "Zeitrente" erhalten. Wenn sich Verbesserungen einstellen, und du unter 20 % fällst, ist die Rente wieder weg. (Sie kann aber auch bei ener Verschlimmerung später wieder aufleben)
Das klingt ja vielversprechend! Muss/kann ich die Rente beantragen? Oder kommt das von selbst von der BG? Gibt es die auch rückwirkend? Der Unfall ist ja schon 18 Monate her? Es gab schon ein Gutachten vor einem Jahr und da war der MdE bei 30%. Es gibt ja jetzt noch Heilbehandlung, nämlich 2x pro Woche Krankengymnastik. Vielen Dank
Jeder Arbeitnehmer hat das Recht, nach 6 Monaten Betriebszugehörigkeit einen Antrag auf Teilzeitarbeit zu stellen. Der Arbeitgeber kann das ablehnen, wenn dadurch der Betriebsablauf gestört wird. Das mit dem gestörten Betriebsablauf ist aber i.d.R. so schwierig nachzuweisen, dass die meisten Arbeitgeber einverstanden sind.
Was deine übrigen Fragen angeht, würde ich einfach mal bei der Rentenversicherung anrufen, die können dir bestimmt weiter helfen.
Ist denn die Rentenversicherung der richtige Adressat? Die BG müsste doch die Rente zahlen?
Wenn die Erwerbsminderung von 20% ausschließlich durch einen Arbeitsunfall verursacht wurde, ist i.d.R. die BG zuständig, wenn noch andere Erkrankungen eine Rolle spielen, auch die RV.
Bei folgender Seiten habe ich Infos zum Thema BG-Rente / Wegeunfall gefunden:
http://www.bgrci.de/rehabilitation-und-leistungen/geldleistungen/fuer-versicherte/versichertenrente/
Dann hätte ich ja schon längst was kriegen müssen! Ich habe da schon oft nachgefragt, aber keine klare Aussage erhalten.
Lieber Tom, vielen Dank für deine Antwort und sorry, dass ich jetzt erst schreibe. Aber momentan bin ich so k.o. nach der Arbeit, dass ich keinen drive habe. Dann muss ich auf die Rente noch warten, denn die Heilbehandlung ist nicht abgeschlossen, ich bekomme ja weiterhin noch KG, 2 mal die Woche. Wenn es zum nächsten Gutachten eine Verbesserung gibt, bekomme ich gar nichts!!!! So ein Mist!! Dann muss ich bis dahin das Jammern lernen, wobei die messen ja meine Nerven und merken, welche noch tot sind und welche wieder tun. Danke, dass du mich gewarnt hast. Aber das heißt auch andersrum, dass ich im nächsten Jahr nichts von der BG zu erwarten habe. LG