BG Rentenanspruch endet vor Gutachten?
Moin Leute.
Ich hatte am 09.11.2016 einen Arbeitsunfall (Sprunggelenk mehrfach gebrochen) und ab dem 01.04.2017 wieder voll gearbeitet.
Jetzt hat es ewig lange gedauert, bis ich am 08.01.2018 endlich zum Gutachter sollte, damit die MdE festgestellt werden kann. Mein Durchgangsarzt hat eine Empfehlung von 20% ausgeschrieben und diese wurde dann überprüft.
Am 22.05.2017 war der Heilungsprozess offiziell abgeschlossen und bis heute hat sich nichts verbessert, was ich der Gutachterin auch so mitgeteilt habe.
Jetzt habe ich das Schreiben von der BG bekommen, dass ich für den Zeitraum
01.04.2017 - 30.09.2017 20% MdE hatte.
Auszug aus dem Schreiben: "Nach diesem Zeitpunkt sind Sie auf Grund der ärztlichen Feststellungen wegen der Folgen des Arbeitsunfalls nicht mehr in rentenberechtigendem Grad in Ihrer Erwerbsfähigkeit gemindert. Die Vorraussetzungen zur Zahlung einer Rente sind deshalb entfallen."
Meine Frage jetzt...
Wie kann die BG wissen wann meine MdE unter 20% gefallen ist, wenn das Gutachten erst gut 2 Monate später erstellt wurde?
Gibt es da eine Grundlage irgendwie gegenan zu gehen oder ist das so rechtens?
MfG Jan
4 Antworten
Dafür ist ein Gutachter ja da, um eine solche Einschätzung vorzunehmen. Ein wirklich objektives Merkmal gibt es da ja nicht. Die BG arbeitet grundsätzlich mit Abstufungen im 10 % Bereich.
Gegen diesen Bescheid ist ja der Widerspruch möglich. Wenn dein Durchgangsarzt anderer Meinung ist, kannst du ja Widerspruch einlegen. Wird dem nicht abgeholfen, steht dir der (kostenlose) Weg zum Sozialgericht offen.
Du kannst auch in späteren Jahren immer wieder versuchen, einen Verschlimmerungsantrag zu stellen.
Bei mir wurde nach über 20 Jahren, die MdE von 20 % wieder begründet
Ich kann mir vorstellen, dass der Gutachter zum damaligen Zeitpunkt geschätzt hat, dass die MdE nach dem 30.09.17 wieder unter 20% liegen müsste. Der ist ja auch kein Hellseher und kann sich durchaus irren.
Die Entscheidungen / Bewilligungen werden ja auf Grundlage der Gutachten erstellt. Möglich, dass das noch im Nachhinein wieder korrigiert wird, wenn die MdE nun doch noch bei mind. 20% liegt.
besprich das noch mal mit dem Gutachter. Es könnte sein dass dieser dich nach dem 30.09.2017 als komplett geheilt bewertet hatte und dies so der BG weitergeleitet.
Gerade die BG versucht jegliche Zahlungen zu vermeiden.
Deshalb braucht es entsprechende Gutachten so dass sie weiter zahlen müssen
Hoi.
Ich bin kein Mediziner, aber:
"Eine Sprunggelenksfraktur nimmt in der Regel einen guten Verlauf, wenn eine fachgerechte Therapie und eine Physiotherapie zur Nachbehandlung erfolgen. Die Prognose hängt von der Schwere der Verletzung ab.
Bei einer unkomplizierten Sprunggelenkfraktur dauert es circa vier bis sechs Monate bis der Bruch vollständig ausgeheilt ist. Bei einem komplizierten Bruch kann die Rehabilitation auch länger dauern. "
https://www.onmeda.de/krankheiten/sprunggelenksfraktur-verlauf-1486-10.html
Hier handelt es also um allgemeine Erfahrungswerte, wielange es dauert, bis eine solche Verletzung ausgeheilt ist. Das kann stimmen - muss aber nicht.
Du kannst dagegen angehen, wenn du Hinweise hast, dass der Heilprozess länger dauerte, z.B. weiterhin Schmerzen, die behandelt werden mussten.
Ciao Loki