Rehaantrag in Rentenantrag umwandeln?
Meine Freundin hatte ende 2018 eine reha nachdem sie den antrag bei der Rentenversicherung gestellt hatte. Sie wurde dann von den ärzten als arbeitsunfähig unter 3 stunden entlassen.
Ein jahr später ruft sie die Versicherung an und fragt ob die Ihren Rentenantrag bearbeitet haben. Dann sagt die Versicherung dass Sie einen hätte stellen müssen. Das wurde uns vorher ganz anders erklärt. Sie soll jetzt 1 Jahr nach Reha extra noch einen Rentenantrag stellen mit 4 anlagen. Ist das richtig so und hat das konsuquenzen wenn sie denn jetzt erst nach ablauf des alg 1 stellt? 1 jahr nach reha? Wir dachten dass Ihr antrag auf reha auch ein antrag auf rente ist zumal sie als arbeitsunfähig entlassen wurde? Also stimmt das mitbder umwandlung nicht.
5 Antworten
Meines Wissens muss der Rentenantrag gestellt werden. Könnte ja sein, dass nach einer Reha eine teilweise Erwerbsfähigkeit hergestellt ist.
Dann hätte sie sofort den Rentenantrag stellen sollen oder sich zumindest erkundigen, ob sie den stellen muss.
Was möchten Sie jetzt von mir? Die Rentenversicherung sagt dass sie ihn jetzt ruhig noch stellen kann. Verstehen sie meine frage nicht? Die frage warum die den rehaantrag laut gesetz nicht umgewandelt hatten.
Warum das nicht gemacht wurde, kann ich nicht wissen, das kann Dir keiner beantworten. Soll sie jetzt umgehend den Rentenantrag stellen.
Warum sollten "die" von sich aus was "umwandeln", woher sollen "die" wissen das deine "Freundin" in Rente will bzw. überhaupt Anspruch hat.
Reha / Rente - das sind zwei voneinander unabhängige Abteilungen mit zahlreichen Sachbearbeitern.
Der VERSICHERTE steht in der Pflicht entsprechende Anträge zu stellen.
Mäßige mal bitte deinen Ton, die Leute hier versuchen nur zu helfen.Das lesen des Kleingedruckten bei der RV hätte dir die recht unglücklich formulierte Frage ersparen können.
Ich war dieses Jahr selbst 2 mal zur Reha, sie hätte sich dort beim Sozialdienst die Antragsformulare holen können, aber sie kann das auch jetzt bei der Rentenversicherung tun.
Ich wiederhole mich ungern aber 2 Sozialarbeiterinen sagten Ihr dass nach Enlassung der Antrag umgewandelt werden wird und sie post bekommt bzw. Wurde es ihr anders erzählt. Es kam nichts. Meine Güte lest doch mal bitte was ich schreibe. Nicht böse gemeint aber das mir dann zu bloed.
Trotzdem liegt es oft am Ton.
Ich schreibe. Da gibt es kein Ton. Kontrovers.
Man kann auch am Schreibstil die "Tonlage" erkennen. Dein Umgangston lässt derzeit sehr zu wünschen übrig.
Deine Frage ist sehr unbeholfen formuliert, hier nachzufragen unbedingt nötig. Die Zeit solltest du dir nehmen.
Da wird nichts umgewandelt, ein Rentenantrag muss durch den Versicherten eingereicht werden. Warum sollten die Ämter über den Kopf des Antragstellers entscheiden.
"An einem Text erkennst du nicht meinen Tonfall solange nicht dort steht "sagte er wütend,... Tobte er laut.. ." . Denn dann gäbe es einen Algorithmus was dank unserer Individualität nicht der Fall ist.
Zur zweiten Sache:
Rehabilitationsantrag gilt als Rentenantrag | § 116 SGB V. Mit § 116 Abs. 2 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI) wird geregelt, dass ein Antrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben in bestimmten Fallkonstellationen als Antrag auf Rente gilt.
Falls dich mein Tonfall immer noch stört..... "
... erwiederte er neutral und wohlgesonnen.
Da steht "... in bestimmten Fallkonstellationen". Trifft eine solche denn zu?
Hier wird ja behauptet, dass generell "da nichts umgewandelt wird". Die Fallkonstellationen wurde noch nicht erörtet. Ich stelle lediglich die Wissenskraft in Frage um abzuwägen, wer hier weiß wovon er redet.
Ich würde mal sagen, generell wird nichts umgewandelt. Es gibt aber hin und wieder solche Fälle.
Aber NICHT ohne Zustimmung / Beantragung durch den VERSICHERTEN!
Kein Amt entscheidet das in Vertretung des Versicherten, ergo muss die "Freundin" einen Antrag stellen bzw. dem Verwaltungsakt zustimmen.
Manchmal hilft es wenn man Unterlagen VOR dem Unterzeichnen liest.
Ein Antrag auf Reha beinhaltet nicht automatisch einen Rentenantrag. Das sollte man wissen. Ich frage mich nur was Du in den letzten 12 Monaten getan hast? Ich kann mir kaum vorstellen, daß Du nichts getan hast und einfach nur gewartet hast daß eine Rentenzusage kommt.
Anscheinend habt ihr euch nicht richtig informiert.
Um das ganze jetzt anzustoßen würde ich Deiner Freundin jetzt raten einen Rentenantrag zu stellen. Vielleicht macht das Sinn sich mit einem Rentenberater der DRV nochmal zusammen zu setzen um das Mißverständinis zu erläutern. Denn auch die DRV wird sich seine Gedanken machen, was deine Freundin denn die letzten 12 Monate lang getan hat. Ich kann da jetzt nur noch mit dem Kopf schütteln.
Rehabilitationsantrag gilt als Rentenantrag | § 116 SGB V. Mit § 116 Abs. 2 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI) wird geregelt, dass ein Antrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben in bestimmten Fallkonstellationen als Antrag auf Rente gilt.
Achso!
...und warum wartest Du dann 12 Monate auf einer Antwort, statt nach zu fragen?
Weil wir so unachtsam waren und uns drauf verließen, dass die das schon regeln, bzw. nach einer Reha etwas beurteilen und nicht nichts machen. Immerhin hat die DRV nach dem Krankengeldbezug eine Reha gefordert. Dann geht man davon aus, dass die danach auch noch etwas machen. Es war unser Fehler nicht genauer hingeschaut zu haben/ nachgehakt zu haben. Eine Sozialarbeiterin hatte es ihr auch falsch erklärt.
Auch bei einer Udeutung des Reha-Atrages in einen Erwerbsminderungsrentenantrag muss formell ein entsprechender Antrag auf EM-Rente gestellt werden, denn hierfür sind noch ganz andere Angaben und Daten erforderlich, als sie im Reha-Antrag gefordert werden.
Die Udeutung erfolgt i.d.R. direkt nach der Reha, indem man zum Rentenantrag aufgefordert wird und die entsprechenden Formulare zugeschickt bekommt. Füllt man diese nicht aus, verstößt man gegen die Mitwirkungspflicht.
Wenn diese Unterlagen erst jetzt geschickt wurden, muss der Rentenantrag nachgeholt werden. Die Versicherung (du meinst sicher die Krankenkasse?) ist wohl fälschlicher Weise davon ausgegangen, dass eine Umdeutung bereits erfolgt ist.
Nach der rückwirkenden Rentenbewilligung wird das zwischenzeitlich gezahlte Krankengeld und Arbeitslosengeld verrechnet. Eine Rückzahlung droht aber nicht, denn der Anspruch ist auf die Rentenhöhe begrenzt. Es kann also zu einer Nachzahlung kommen, nicht zu einer Überzahlung.
Lasst euch von einem ehrenamtlichen Versichertenberater/-ältesten beim Antrag helfen. Die kommen bei Bedarf auch zu euch nach Hause.
Hallo,
wenn im Rehaentlassungsbericht angegeben ist, dass eine Erwerbsfähigkeit für maximal 3 Stunden gegeben ist, schickt die Rentenversicherung nach Erhalt des Entlassungsberichts dem Versicherten Formulare für einen Rentenantrag zu (der Rehaantrag wird dann nach § 116 SGB VI in einen Rentenantrag umgedeutet).
M.E. gibt es hier drei Möglichkeiten:
- die Rentenversicherung hat diesen Brief vergessen zu verschicken
- der Brief ist nichtangekommen
- die Aussage im Entlassungsberivht war noicht eindeutig bzw. noch an weitere Voraussetzungen geknüpft
Wenn der Rehaaantrag umgedeutet wird, wird die Rente rückwirkend bewilligt und der Versicherte bekommt die Arbeitslosenversicherungsbeiträge aus dem Krankengeld nachträglich erstattet.
Hat die Krankenkasse (damals) zum Rehaantrag aufgefordert? Wenn ja, darf man nichts tun, was zu einem späteren Rentenbeginn führt.
Ich würde die Krankengeldabteilung der Krankenkasse kontaktieren und die aktuelle Lage schildern. Versicherter und Krankenkasse haben m.E. das gleiche Ziel: einen möglichst frühen Rentenbeginn.
Gruß
RHW
In der Reha hätte sie einen Antrag stellen können. Die Konsequenzen sind: Ein Jahr später Rente.
Sie konnte aufgrund Ihres Zustandes nicht den Antrag stellen und dachte dass Sie ihn mit dem Rehaantrag gestellt hatte weil eine Sozialarbeiterin es so ähnlich formuliert hatte. Also droht Ihr keine Konsequent das zb sie keine rente bekommt oder eine weitere reha machen muss?
War sie denn im Koma, daß sie keinen Antrag stellen konnte?
Ob jetzt Konsequenzen drohen weiß ich natürlich nicht!
Das glaube ich nicht! Sie wird nach der Antragstellung ihre Rente bekommen. Sie sollte sich weiterhin Krankschreiben lassen.
Also ab jetzt krankschreiben lassen? Davor das Jahr wo sie alg 1 bekam hatte sie sich nicht mehr krankschreiben lassen. Bzw. Nachdem das krankengeld endete. Ist das jetzt schlimm?
Nein schlimm ist das nicht. Sie ist da aber auf der sicheren Seite. Nach der Antragstellung vergeht noch Zeit bevor der Antrag genehmigt wird. Das bedeutet bei Ende von ALG1 muss ALG2 beantragt werden. Damit sie dann dort keine Probleme bekommt wäre das für sie vorteilhaft.
Wenn Sie sich krank schreiben lässt, würde das bedeuten dass Sie kein Hartz 4 bekäme da man dann dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen müsste. Lg
Ja wenn die Krankenkasse den Unterhalt bezahlt ? Nun mein Freund bekommt EW-Rente . Er hat ein schweres Rückenleiden und hat aber nur 50% Rente. Daher reicht das nicht für das Leben. Die Differenz bekommt er als Hartz VI. Deshalb verlangen die eine Krankschreibung. Die bekommt er ohne Probleme jeden Monat vom Hausarzt.Bei 100% läuft das natürlich ganz Anders. Weis sie denn das sie 100% bekommt?
Ja schon, aber sie hat zumindest in den letzten 12 Monaten noch ALG1 bekommen, daher ist es ja noch zu verschmerzen.
Das wusste bestimmt die Rentenversicherung.
Es ist nicht die Aufgabe der DRV Dich auf einen Antrag aufmerksam zu machen.
Das wäre schon Richtig. In der Praxis versucht die RV Geld ein zu sparen.
Ich sagte doch dass sie als arbeitsunfähig unter 3 stunden entlassen wurde. Scheinbar Nicht zugehört was.