Darf die BG nach den 78 Wochen das Verletztengeld einfach einstellen?
Nach einem schweren Arbeitsunfall, kann ich meinen Beruf nicht mehr ausüben. Mein Chef kann mir keine für meinen Körperlichen Zustand geeignete Arbeit anbieten, kündigt mich (warum auch immer) aber auch nicht. Zur Zeit läuft über die BG eine Berufliche Reha, zur Wiedereingliederung ins Berufsleben. Ein Rentenantrag wurde abgelehnt, weil bei einem dreitägigem Test (EFL Test) festgestellt wurde, das ich 8 Stunden am Tag arbeiten kann. Aber nur Tätigkeiten, die zu meinem Leidensbild passen. Seit Wochen frage ich bei Firmen an, aber entweder suchen sie generell keine Leute, oder haben keine auf meinen Körperlichen Zustand geeigneten Stellen. In gut 3 Monaten läuft das Verletztengeld aus und meine BG sagt, das ich mich danach Arbeitslos melden muss! Ist das korrekt? Darf die BG einen so einfach auf das Arbeitsamt abschieben? Wenn ich erst einmal auf dem Amt bin, kann ich doch alles vergessen. Das nächste ist ja auch, das ich ja noch gar nicht arbeitslos bin, da mein Chef keinerlei Anstalten macht, das Arbeitsverhältnis zu beenden.
Wer kann bitte ein paar hilfreiche Aussagen treffen? Danke schon einmal im voraus!
3 Antworten
Wenn Du in Deinem Beruf nicht mehr arbeiten kannst musst Du Dich an einen Berufshelfer der Berufsgenossenschaft zwecks einer Umschulung wenden. Verletztengeld wird längstens 78 Wochen lang gezahlt. Das ist vom Gesetzgeber so vorgesehen. Mach einen Termin mit Deinem Sachbearbeiter aus und frag noch einmal konkret nach der weiteren Vorgehensweise. Ein Umschulung oder Hilfe bei der Arbeitssuche sind das auf jeden Fall durch die BG zu leisten. Hast Du Dir schon Gedanken darüber gemacht was Du machen möchtest, wenn Dein Arbeitgeber Dich nicht mehr beschäftigen kann?
Danke erst einmal für die Antwort. Wie ich schon geschrieben hatte, läuft ja zur Zeit die Wiedereingliederung ins Berufsleben. Dafür hat die BG die Fortbildungsakademie der Wirtschaft (FAW) bestimmt, mich zu unterstützen. Das ist in meinen Augen aber ein Schuss in den Ofen, denn außer komische und nervige Sprüche kommt von da nix. Man wird nur gegängelt und unter Druck gesetzt. Firmen suchen und kontaktieren muss ich trotz des "Helfers" der FAW, komplett alleine. Da habe ich mich schon paar mal gefragt, für was die BG ihr Geld ausgibt! Auch Umschulungen oder Weiterbildungen bezahlt die BG nur, wenn von einer Firma eine Einstellungszusage vorliegt! Da in unserer Region ca. 20 % Arbeitslosigkeit herrschen, wird das ein mehr als schweres Unterfangen. Ich habe in meinen Bemühungen auch schon erfahren müssen, das es nicht wenig Arbeitgeber gibt, die von Menschen mit Behinderung nicht viel wissen wollen! Es wird nicht leicht was passendes zu finden, weil ich nur noch eine überwiegend sitzende, etwas stehen und wenig gehende Tätigkeit ausüben kann. Will man ins Büro, muss man erst einmal eine Stelle finden und dazu wollen die immer eine voll ausgebildete Bürofachkraft (z.B. Bürokaufmann mit kaufmännischer Ausbildung) haben. In der Produktion gibt es kaum noch Stellen am Band oder Maschinen, vo gesessen wird. Da ist die Technik zu weit fortgeschritten. Ich habe auch schon probiert, eine Stelle beim Pfortendienst zu bekommen, aber da gibt es bei uns nicht sehr viel Auswahl. Und weiterhin sind diese Stellen begehrt und damit besetzt!
Der EFL Test bezieht sich auf eine Rente der RV?
Trotz achtstündiger Arbeitsfähigkeit könnte trotzdem ein Rentenanspruch, aber gegenüber der UV bestehen.
Voraussetzung ist ein MDE von 20 v.H.. Das Heißt, dass 20 % der für Dich verfügbaren Jobs am Arbeitsmarkt, auf Grund des Unfalls oder mehrerer Versicherungsfälle verschlossen sind. Das ist unabhängig davon, wie lange Du in deinem damaligen Job oder einem späteren Job tatsächlich oder rein rechnerisch arbeiten könntest.
Falls Du der Meinung bist, dass dies zutrifft, beantrage das einfach formlos bei deiner BG.
Da die Frage von 2014 war: Hier gilt eine vierjährige Verjährungsfrist, die mit Beginn des Folgejahres anfängt. Ansprüche aus 2014 verjähren somit am 31.12.2018.
Verletztengeld ist Grds unbegrenzt zu zahlen...
Gem. 46 SGB VII ist eine Begrenzung moeglich, wenn mit dem Wiedereintritt der Arbeitsfaehigkeit nicht zu rechnen ist und eine LTA nicht zu erbringen ist.
Lass dich am besten mal beim VdK beraten. Die sind die Experten fuer sowas...