Hallo,
ich habe beim Jobcenter (NRW) noch eine alte Forderung in Höhe von ca. 2.000 € offen. Es waren mal ca. 6.000 €, doch durch regelmäßige Ratenzahlungen wurde dieser Betrag gemindert.
Die Rate lag die ganzen Jahre über bei 30€ im Monat und ich bin der Ratenzahlungsvereinbarung immer nachgekommen.
Nun ist es so, dass ich selbstständig tätig bin und mein monatliches Einkommen sich auf ca. 1.500€ beläuft. Das Jobcenter ist jetzt seit ein paar Monaten der Meinung, dass ich Millionär bin und will die Restschulden sofort einziehen. Als ich dem Jobcenter meine Einkünfte offengelegt habe und die gesehen haben, dass ich das Geld eben nicht einfach so zahlen kann, kam nun ein weiterer Brief und dieser beinhaltet auch direkt meine Frage.
Und zwar hat das Jobcenter gesehen, dass ich seit einem Jahr einen gewerblichen Bankkredit (6.000€) am laufen habe und hat mir nun geschrieben, dass die mit mir nur eine weitere Ratenzahlungsvereinbarung machen, wenn ich nachweisen kann, dass die Bank mir keinen Kredit gewährt.
Frage 1: Kann das Jobcenter einen wirklich zwingen einen Bankkredit aufzunehmen für 2.000€, wobei ich immer die Raten bezahlt habe? Schließlich müsste ich dann ja auch bei der Bank wieder einen Haufen unnötige Zinsen zahlen, nur weil die das Geld sofort haben wollen???
Frage 2: Das lustige dabei ist, dass ich die letzten Monate immer weiter fleißig die monatlichen 30€ bezahlt habe, weil die das so wollten (auch ohne neue Ratenzahlungsvereinbarung). Ist in dem Moment, wo ich auf deren Wunsch weiter die Raten bezahle, nicht dann automatisch auch die alte Ratenzahlungsvereinbarung noch gültig (auch wenn die anderes behaupten?)
FunFact: Ich bin zahlungswillig und das wissen die auch. Können die trotz meiner Zahlungsbereitschaft dann wie angedroht das Konto dicht machen? Hab irgendwie das Gefühl, dass die machen was sie wollen und wäre wirklich froh, wenn sich hier vielleicht einer findet der mehr Ahnung davon hat (angehende Anwälte hier?). Wäre wirklich super!
Vielen Dank im voraus, ich weiß sonst leider nicht mehr weiter.