Muss ich Einnahmen von Schrott Entsorgung beim Finanzamt melden?

6 Antworten

Der Schrott gehört zur Erbmasse und die Einnahmen daraus musst du auf der Erbschaftssteuer-Erklärung aufführen. Dazu bekommst du noch Info und Unterlagen vom zuständigen Finanzamt - ist so viel ich weiß das vom Wohnort des Erblassers. Quittungen aufbewahren! Der Betrag oberhalb eines bestimmten Freibetrags - ist bei Kindern recht hoch - fällt dann Erbschaftssteuer an.

Jessi655 
Beitragsersteller
 24.06.2013, 20:14

Die Erbmasse / Summe beträgt nur 25.000 € bisher hab ich keine Info bzw unterlagen bekommen!

In die Steuererklärung 2013 gehört das nicht hineien, allerhöchstens in die Erbschaftsteuer-Erklärung, denn der Schrott ist Teil des Erbes. Je nachdem wie viel Du geerbt hast, müsstest Du dafür Erbschaftsteuer zahlen. Allerdings hast Du als Kind einen Freibetrag in Höhe von 400.000 Euro. Solange Dein gesamtes Erbe inklusive Haus und Schrott weniger als diese 400.000 Euro wert sind, ist das eine steuerfreie Einnahme für Dich. Die Belege des Schrotthändlers erstmals aufbewahren. Wenn Du Das Haus geerbt hast, wird das Finanzamt irgendwann das Haus und die gesamte Erbschaft bewerten wollen.

Steuerfrei !

Erbschaft sind 200.000 Eltern / Kinder frei. Da dem Finanzamt diverse Daten vorliegen, meldet es sich nicht. hättest Du 100.000 Bargeld geerbt, würde Bank an FA melden und FA sich dann bei dir.

Einkommensteuer:

Wenn Du es als einmaligen Gesamtvorgang verhökert hast, passt es in keine Einkunftsart. Fussstapfentheorie. Du setzt die Person deines Vater voll und ganz weiter fort.

Bedeutet: hat Dein Vater den...Schrott für 3000 im Laufe der Zeit erworden, so hast Du ja theoretisch sogar einen Verlust erlitten.

Also nix melden und ab auf die Aida, eine Woche östliches Mittelmeer außerhalb der Ferien, mit Glück 1598 Euro 2 Personen, da bleibt sogar noch Taschengeld ;-)

Jessi655 
Beitragsersteller
 25.06.2013, 15:52

Gute Idee ;)

Glaub ich nicht, du handelst ja nicht gewerblich damit und es war eine einmalige Sache. Also ein Privatverkauf.

Jessi655 
Beitragsersteller
 24.06.2013, 20:12

Das hoffe ich auch. weis jemand das ganz genau??? Ist ja kein kleiner Betrag....

Also Einkommensteuerprobleme sehe ich da keine.

Jedoch weiß ich, dass Schrott seit 1.1.2012 bei der Umsatzsteuer anders behandelt wird. Da gibt es den § 13b im Umsatzsteuerrecht. Hoffe also der Schrotthändler hat dich darauf hingewiesen.

Wie sieht den deine Abrechnung vom Schrotthändler aus?