Berufsgenossenschaft umbauten wegen unfall am haus muss der vermieter etwas dazu zahlen?
Mein vater hatte einen unfall.Die berufsgenossenschaft ist dafür zuständig.Es sollen umbauten am haus gemacht werden die die bg zahlt allerdings will die bg von unserem vermieter geld dazu haben ca 30% unzwar weil das badezimmer älter ist und die sagen es müsste sowieso eigendlich erneuert und renoviert werden.Unser vermieter sagt aber er muss nichts zahlen er hatt ja auch den unfall nicht verursacht oder sowas.
Meine frage ist nun muss der vermieter zahlen wenn das badezimmer alt ist.Die wollen das er ca 8000 euro dazu gibt für den behinderten umbau und sonst wird nix gemacht.
10 Antworten
Auch wenn du es scheinbar nicht verstehen möchtest. Da der Vermieter keinerlei Verpflichtung hat, das alte Bad zu erneuern, nur weil es alt ist, hat er auch keinerlei Verpflichtung, sich am Umbau des Badezimmers zu beteiligen. Solange das Bad funktioniert und brauchbar ist, kann der Vermieter es einfach so lassen.
Die BG hat aber mit dem Vermieter keinen Vertrag und aus eurem lässt sich kein Recht auf eine Zuzahlung ableiten.
Nein, das muss der Vermieter nicht. Mit welchem Recht fordert Ihr Geld von ihm.
Wenn ein Badezimmer für den normalen Mietgebrauch in Ordnung ist, dann hat der Vermieter keinerlei Verpflichtungen. Auch nicht bei einem alten Badezimmer.
Die BG hat das nicht zu bestimmen.
Glaube du solltest den text nochmal lesen.Du hast es falsch gelesen.
Natürlich muss der Vermieter nicht zahlen. solange das Badezimmer technisch in Ordnung ist, gibt es keine Pflicht für den Vermieter Veränderungen vorzunehmen.
Ich würde in diesem Fall auch jede Zahlung verweigern.
Aus welchem Grund sollte der Vermieter, der nichts für den Unfall kann, etwas zuzahlen?
Ich würde als Vermieter auch nichts zahlen.
Weil die sagen er müsste es eh machen vom mieter recht her.Badezimmer ist mindestens 12 jahre alt.Und noch auf uralt niveau
Der Vermieter muß auch nichts zahlen. Der bei Vertragsabschluß bestehende Zustand ist vereinbart. Damit hat es sich. Im Gegenteil hat der Vermieter Anspruch auf Geld: Er nämlich kann bei Vertragsende den Rückbau der Veränderung verlangen und dafür hat er Anspruch auf angemessene Erhöhung der Mietsicherheit.
Sieht die BG aber anders.