Professor verweigert mündliche Prüfung?
Hallo, Ich habe folgendes Problem und zwar hatte eine 1 Prüfung nicht bestanden und stehe kurz vorm Bachelor Abschluss. Der Professor verweigert die mündliche Prüfung obwohl man, wie in der prüfungsordnung steht, 2 mal im Studienjahr eine mündliche Prüfung machen darf. Es war zwar erst die 1 Wiederholung aber man darf eine Veranlassen, (eigene Entscheidung). Zusätzlich habe ich laut prüfungsordnung die Möglichkeit eine schriftliche zu machen (also entweder mündlich oder schriftlich), wenn ich kurz vorm Kolloquium stehe. Und das steht so haargenau in der Prüfungsordnung. Jedoch sagt der Prof auf die Frage ob er schon mal so eine vorgezogene Prüfung gemacht hat " er hätte sich immer erfolgreich geweigert".
Hat jemand Erfahrungen mit so was oder ist jemand auch schon rechtlich dagegen vorgegangen?
Ich habe jetzt erst vor zum Prüfungsausschuss zu gehen und mit denen die Problematik zu bereden. Ich finde das echt eine Unverschämtheit vor allem weil ich bereits einen Arbeitsvertrag habe und der Prof sich so hartnäckig weigert.
2 Antworten
Wahrscheinlich kannst Du das durchsetzen, mit Hilfe des Prüfungsamts oder des Dekans.
ABER: In einer mündlichen Prüfung ist viel mehr Spielraum als in einer schriftlichen. D.h. der Prof. hat sehr gute Möglichkeiten Dir eine reinzuwürgen mit fiesen Fragen. Rechne mal vorsichtshalber mit einer Note schlechter als üblich - wenn´s dann kritisch wird, würde ich die Sache vergessen.
Der Prof hat halt keine Lust. Geh zum Prüfungsausschuss und besteh drauf. Dann wird das schon was. Ein Anwalt oder ähnliches wird nicht nötig sein
seh ich ehrlich auch so wahrscheinlich wegen Urlaub-.-'