kontrolliert das jobcenter bewerbungsliste?
hallo!
ich muss laut der eingliederungsvereinbarung, die paar monate läuft, 1-2 bewerbungen auf arbeitsstellen nachweisen. das soll ich mit einem bewerbertagebuch machen, also wann beworben, wo, absage oder gespräch, etc.
jedoch hatte ich eine persönliche schwierige phase (depression und tod eines verwandten), und habe seit 6 monaten keine bewerbungen geschrieben, da ich es einfach nicht konnte, bitte jetzt keine vorwürfe, ich weiß dass das nicht okay war und ist.
dazu habe ich jetzt ein paar fragen:
- wenn ich dort einfach irgendwelche fake bewerbungen eintrage, für die letzten monate, also einfach irgendwelche firmen und bewerbungsdatum und absage hin schreibe, kontrolliert das jobcenter, ob man da wirklich sich beworben hat? rufen die da an oder schreiben denen? obwohl ich mich natürlich nicht beworben habe, fake also. fällt das nicht unter datenschutz? wäre ja auch bei einer echten bewerbung kontraproduktiv, wenn die da anrufen, dass das das vertrauensverhältnis zerstört wenn man da hinterhertelefoniert, kann der arbeitgeber ja auch theoretisch denken, dem muss man hinterherlaufen, sowas gibt doch eh ne absage dann. haben die überhaupt die kapazitäten dazu?
- falls die das kontrollieren, und das auffliegt, was kann dann passieren? sanktion? oder ist das sogar strafbar mit sozialleistungsbetrug? hab da echt angst, möchte aber auch mein geld nicht gekürzt haben, daher das mit den fake bewerbungen... bitte um verständnis, bitte keine vorwürfe. was wäre das schlimmste, was mir passieren kann? ist das nur eine sanktion dann oder drohen dann rückzahlungen?
- wenn das echt strafbar ist mit betrug, wäre es in meinem fall dann besser, dass man die liste einfach nicht abgibt und nur eine sanktion bekommt? besser als strafbares? aber will das eigentlich auch nicht, da ich auf das geld angewiesen bin
vielen, vielen dank, bin echt verzweifelt, werde das nicht mehr so machen, jetzt ist das kind aber in den brunnen gefallen
6 Antworten
Das, was Du da vorhast, ist aus meiner Sicht Urkundenfälschung oder grenzt zumindest an diese Straftat.
Wenn Du aus gesundheitlichen Gründen den Verpflichtungen aus der Eingliederungsvereinbarung nicht nachkommen konntest, dann gib' das dem Jobcenter gegenüber genau so an. Und sicherlich wäre es nicht verkehrt, diese gesundheitlichen Gründe nachweisen zu können.
Was dann weiter passiert, mußt Du abwarten.
Versuche erst gar nicht zu betuppen, das bringt nichts.
Schreibe lieber jetzt auf die Schnelle 5-8 Bewerbungen und übermorgen noch mal 3.
Und dann geh' offen in das Gespräch mit deinem Berater und sagt, dass du Probleme hattest, die du jetzt aber erst mal überwunden hast und dass du "darauf brennst" jetzt endlich einen job zu finden. Dann zeigst du deine elf aktuellen Bewerbungen vor und am besten gleich noch ein paar neue Stellenausschreibungen auf die du dich bewerben willst und fragst gleich, ob denn deine Bewerbung so gut geschrieben sind oder ob du etwas anders formulieren sollst.
Bis auf das Anschreiben und ein zwei Sätze warum du der Beste für die ausgeschrieben Stelle bist, sind die Bewerbungen doch sowieso alle nur Kopien voneinander und werden nur per E-Mail verschickt. nimm dir einmal die zwei Stunden Zeit und bastel dir was zusammen und schick das dann an ein halbes Dutzend Firmen. Aber achte darauf, immer die richtigen Namen zu nennen und nicht die Leute aus verschiedenen Firmen zu verwechseln.
Stell dich nicht so an. Einmal die üblichen Job-Börsen wie indeed, stepstone, monster und nicht zu vergessen die jobboerse.arbeitsagentur.de durchgeschaut und du hast ein bis zwei Dutzend Stellenanzeigen auf du du dich bewerben kannst. Du darfst halt eben nicht zu wählerisch sein. Nimm halt alles, was in deiner Gegend ist und in weniger als einer Stunde erreichbar ist (Fahrrad, Bahn, Auto) und was von den Anforderungen deinem Ausbildungsniveau entspricht, darunter liegt oder nur wenig darüber ist.
Es ist jetzt halb elf, wenn du dich ein wenig ran hältst, hast du um zwölf ein Dutzend Bewerbungen draußen. Das machst du dann jeden Tag und scannst die Jobbörsen ab ob da was ist und schickst neue Bewerbungen raus. Wenn du jedes mal ein wenig daran rum feilst, werden die Bewerbungen nach wenigen Wochen so gut sein, dass du zu Vorstellungsgesprächen eingeladen wirst. Und nach den zehnten oder zwanzigsten Vorstellungsgespräch gehst du da so professionell rein, das du in die zweite Runde kommst.
Tip: Damit du nicht den Überblick verlierst, lege dir auf dem PC für jede Bewerbung einen eigenen Ordner an den du mit dem Datum rückwärts und dem Firmennamen benennst. Beispiel "2020-09-16 Siemens Erlangen". Da kommt die Stellenausschreibung rein, deine Bewerbung und eine Kopie der E-Mail die du weggeschickt hast.
der termin ist allerdings schon übermorgen, selbst wenn ich jetzt 10 bewerbungen habe, löst es das problem nicht. ausserdem sind das keine antworten auf meine frage gewesen :(
Doch, die Antwort war: versuch gar nicht erst zu behummsen. Sag' offen du hast in den letzten Monaten keine geschrieben, weil es nicht ging und dass du es jetzt besser machst! (machst, nicht machen willst!!!!) Und bis übermorgen hast du als Beleg dafür, dass du es jetzt besser machst, problemlos zwei Dutzend (echte) Bewerbungen geschrieben. Die Fakes müsstest du ja auch schreiben und vor allem müsstest du alte Stellenanzeigen finden, was viel zeitaufwändiger ist, als Aktuelle zu finden. Dein Sachbearbeiter/arbeiterin will sehen, dass die Maßnahme fruchtet. und wenn du übermorgen mit einem Stapel von 24 Bewerbungen ankommst, und weiteren 10 Stellenanzeigen auf die du dich im Anschluß des Gespräches bewerben willst, was soll denn dann passieren? Außerdem hast du doch so wieso keine andere Chance.
Hör auf rum zu jammern und fang an. Wenn du kein passende Stellenausschreibungen findest, antworte halt auf irgendwelche, wo nicht gerade eine Hochschulprofessor oder Bilanzbuchhalter gesucht wird. Das schlimmste was passieren kann, ist dass du keine Antwort bekommst oder eine Absage. Was soll's, heute geht es nur darum, Masse zu schaffen um deinen Sachbearbeiter/in zu beeindrucken. (Am besten für übermorgen den ganzen Sch**ß jedes mal mitsamt allen Zeugnissen usw. ausdrucken und am Freitag einen Stapel von fünf Zentimeter bedrucktem Papier auf den Tisch legen.
Du musst zeigen, dass du darauf brennst endlich einen job zu finden, egal was! Wenn du erst mal Einen hast egal wie blöd der ist, dann steht auf der nächsten Bewerbung bzw. Lebenslauf nicht mehr arbeitslos sondern "in Anstellung"
move it!
das ist ja nur eine liste, die möchten ja kein anschreiben sehen, in der liste hätte ich sonst einfach eine firmenanschrift eingetragen. ich möchte halt trotzdem die sanktion umgehen, und bei deiner variante ist die chance da, dass sanktioniert wird, daher will ich lieber eine liste abgeben... daher ja die frage, was passieren kann im schlimmsten fall? strafrechtlich? oder sanktion? oder kontrollieren die das überhaupt? das was du gerade schreibst, du hast ja recht, aber das ist nicht das problem.
zu dem anderen, die depression hemmt mich bei den bewerbungen und ich möchte mich jetzt endlich mal in therapie begeben, aber das hilft mir trotzdem nicht bei dem rückwirkenden, daher möchte ich das so lösen und dann die behandlung beginnen.
Ach jetzt verstehe ich, du willst gar keine Arbeit finden. Du willst nur die Stütze kassieren, ein bisschen auf Depression und armer schwarzer Kater machen und ansonsten den Bauch in die Sonne halten und ein wenig in der sozialen Hängematte schaukeln? Dann mach was du willst, und bleib' mir vom Leib. Geh' dahin wo der Pfeffer wächst und versuche da ein wenig zu schmarotzen. Ansonsten hoffe ich, dass dein Sachbearbeiter/in auf Zack ist und dir auf die Schliche kommt. Dann ist die Leistungssperre übrigens dein kleinstes Problem, denn dann geht es gleich um Urkundenfälschung und Erschleichen von Sozialleistungen.
Wenn ich mich jetzt in dir getäuscht haben sollte, dann tut es mir leid, und ich entschuldige mich gleich bei dir. Wenn du für die Bewerbungen Hilfe brauchst, melde dich. Wenn ich aber richtig liege, lass mich in Ruhe und wie der Österreicher so schön sagt: geh' scheißen!
nein! ich möchte arbeit finden, du hast mich da leider falsch verstanden. ich war nur aufgrund des todesfalls und der depression nicht in der lage dazu und fühle mich eigentlich noch immer nicht in der lage dazu. jedoch muss ich was vorlegen und möchte keine sanktion haben, jedoch aber in den sauren apfel beißen, wenn das nicht funktioniert. und wenn es strafrechtlich ist, dann schon gar nicht, das war ja die frage. das problem ist eben akut und aktuell - was die depression betrifft, das werde ich in angriff nehmen oder, besser gesagt, habe das schon angefangen, einen termin gemacht beim arzt.
Ich habe morgens auch keine Lust aufzustehen und den Tag "auf Abbeit" zu verbringen.
Versteck dich nicht hinter einem Todesfall in der Familie, das haben wir alle erlebt. Und nach meiner persönlichen Erfahrung sind nen von zehn Depressionen lediglich akutes Faulfieber. Von den 11 Leuten die ich kenne, die "Depressionen" haben ist nur Eine ein Fall mit klinischer Depression. Die Anderen finden ihr Leben einfach nur beschissen, aber der Leidensdruck ist nicht hoch genug daran was zu ändern.
Aasch hu, Zäng zsamme un loss
Dir bricht schon kein Zacken aus der Krone, wenn du Bewerbungen schreibst.
daher möchte ich ja diese therapie machen, um wieder voll motiviert durchstarten zu können, und was zu ändern. hänge leider echt in einem loch gerade. :( danke für deine hilfe trotzdem. nur dieses problem muss ja trotzdem gelöst werden
Allein dein Elan, deine Position zu verteidigen sagt mir, dass du keine klinische Depression hast. Hättest du die würdest du jetzt seit Stunden auf dem Sofa liegen und die die Decke über den Kopf ziehen und über die böses, böse Welt hadern, und dich selbst bedauern weil all die bösen bösen Menschen dir alle nur das Schlechte wollen. Du hättest gar nicht die Kraft, zur Tastatur zu greifen und deinen Standpunkt zu verteidigen.
Du hast zwei Möglichkeiten
a) krieg deine Arsch hoch und mach was aus deinem Leben
oder
b) lerne die Symptome einer klinischen Depression besser vorzutäuschen, sonst setzt dich der Neurologe mit einem Päckchen Placebos und einem freundlichen Lächeln aber ohne gelben Schein vor die Tür
und jetzt gib Ruhe und mach das, was ein Depressiver normalerweise in einer solchen Situation tun würde. Dreh' dich auf die Seite und wein' ein wenig. Melde dich wieder, wenn du Hilfe bei Bewerbungen brauchst, gern auch per PM. Ich würde mich freuen, wenn ich dir helfen kann, dien Leben n den Griff zu bekommen
du kannst das aus der ferne nicht beurteilen, elan hin oder her... ich leide wirklich an einer antriebsstörung, mit einer depression vermutlich. jedoch mag ich es jetzt endlich angehen, also das mit der depression und mit der arbeit, und auch das jetzt hier mit diesem problem. irgendwann muss man mal einen punkt haben und starten. da kommt mal ein wenig bemühung von mir und dann kommt direkt so eine breitseite. kann ich gerade gar nicht brauchen... motiviert mich so nicht. :( ich bin wirklich bei dem punkt, wo ich so fest gestellt habe. aha, so geht es nicht weiter... weil mir dieses problem das wieder zeigt, und das dann gescheit angehen, mit hilfe. dass das mal einen positiven verlauf kriegt, nicht so wie in der vergangenheit... hoffe, du verstehst es. (apropos, bestes beispiel wäre robert enke, der hat sich auch nie was anmerken lassen, also kann man das nicht verallgemeinern)
Ist das dein Vorbild?
natürlich nicht, um es nicht so weit kommen zu lassen
und, wie war dein Termin in der Agentur?
sehr gut, konnte alle probleme lösen!
Hier steht alles über Sanktionen im SGB II: Sanktionen
Und in § 31 Pflichtverletzungen Absatz 1 Satz 2 heißt es:
"Dies gilt nicht, wenn erwerbsfähige Leistungsberechtigte einen wichtigen Grund für ihr Verhalten darlegen und nachweisen."
Es gilt also nicht als sanktionierbare Pflichtverletzug, wenn man für die Verletzung der Eingliederungsvereinbarung "einen wichtigen Grund" hatte.
Und du hattest ja einen wichtigen Grund!
Den musst du jetzt nur noch deinem Vermittler im Jobcenter "darlegen und nachweisen"!
Hilfreich können dafür auch Gutachter und Zeugen sein. Ein guter Gutachter ist etwa ein Arzt. Da gehst du hin, erzählst ihm deinen Fall ["persönliche schwierige phase (depression und tod eines verwandten)"] und lässt dir ein Attest darüber ausstellen.
Und du kannst auch etwas Schriftliches von Zeugen vorlegen. Beispiel: Dein Partner, Kind oder Elternteil oder Freund oder Cousin, Pfarrer oder Lehrer schreibt ein paar Zeilen darüber, wie es dir ergangen ist in dieser schwierigen Phase - etwa, dass die so schwierig war, dass du nicht einmal zu einem Arzt gegangen bist wegen einer Krankschreibung, wie es vernünftige Leute täten, wenn sie eine Eingliederungsvereinbarung erfüllen müssten, aber nicht können.
Gruß aus Berlin, Gerd
Ein guter Gutachter ist etwa ein Arzt. Da gehst du hin, erzählst ihm deinen Fall ["persönliche schwierige phase (depression und tod eines verwandten)"] und lässt dir ein Attest darüber ausstellen.
Ganz so einfach ist es nicht. Man kann zu einem Gutachter nicht einfach hinspazieren und mit einem Atttest nach Hause gehen :D
Richtig ist, dass Gutachten - also auch die meisten Atteste - keine Notfall-Behandlung sind und deshalb auch abgelehnt werden können. Und sie sind auch meist keine Kassenleistung, im Gegensatz etwa zu einer AU (Arbeitsunfähigeits-Bescheinugung, "gelber Schein") oder zu einem Allergie-Attest.
Aber wenn ich zu meinem Hausarzt gehe oder zu meinem behandelnden Psychiater oder Psychologen und ihn bitte, meine Depression zu attestieren, wird es sicher keine Probleme geben - höchstens die übliche Gebühr dafür.
geht dies auch rückwirkend?
Ein Arzt kann in einem Gutachten, in einem Attest schreiben: "Der Patient erklärte seine Situation. Er beschrieb, dass er so deprimiert war, dass er keine Bewerbungen schreiben konnte und auch keinen Arzt aufsuchen konnte. Dies klang glaubhaft und plausibel, dies kommt auch häufig vor in solchen Notlagen."
Nur mal so als Beispiel. Aber auch Bekannte können als Zeugen deine Lage und deine Gefühle beschreiben.
Der Sachbearbeiter muss dann diese Beweismittel beurteilen und daraus seine Schlüsse ziehen, um dann einen Bescheid zu schreiben - über Sanktionen oder sonstwas.
Wenn du mit dem Bescheid nicht zufrieden bist, kannst du die üblichen Rechtsmittel dagegen anwenden - also binnen eines Monats Widerspruch beim Amt selber einlegen, danach auch noch Klage beim Sozialgericht erheben.
okay, danke! was meinst du zu dem anderen, zu dem akuten problem? gar nichts abgeben, oder eine liste mit falschen? bis dahin habe ich den attest halt leider noch nicht
Als Beweismittel gilt auch die Aussage des Betroffenen. Also deine. Das steht auch in https://de.wikipedia.org/wiki/Beweismittel.
Schildere also deine Lage ((d)einen wichtigen Grund!) und wie es dazu gekommen ist. Das könnte sogar genügen, vielleicht auch erst nach einem Gespräch mit dem Vermittler.
Gleichzeitig könntest du anbieten, wenn nötig weitere Beweismittel für deine ungünstige Lage nachzuliefern - also Erklärungen von Bekannten und Atteste von Ärzten, bei denen du demnächst in Behandlung gehen wirst.
Zwar kommen viele Kunden von Jobcentern und Arbeitsagenturen lange Zeit mit Fake-Bewerbungen durch, aber wenn dies auffliegt, brechen härtere Zeiten an, da das Vertrauensverhältnis meist erheblich gestört ist.
Dann müsste man nämlich auch noch einen wichtigen Grund für seinen Betrug vorbringen, damit nicht eine Strafanzeige wegen https://de.wikipedia.org/wiki/Betrug_(Deutschland) folgt - auch wenn die https://de.wikipedia.org/wiki/Strafzumessung_(Deutschland) bei Ersttätern mit geringem Schaden meist sehr gering ausfällt und selten bis nie über eine Bewährungsstrafe hinausgeht.
okay, vielen dank!
Sie rufen ab und zu stichweise bei den Firmen an und fragen nach ob man sich beworben hat was sie auch dürfen. Wenn rauskommt das du dich nicht beworben hast wird es eine Sanktion von 30% zur Folge haben. Im schlimmsten Fall würde es eine Strafanzeige geben und dann muss nun wirklich nicht sein.
Am besten ist es zum Arzt zu gehen der wird dich dann längere Zeit krankschreiben und dann hast du auf jeden Fall einen wichtigen Grund keine bewerbungen zu schreiben und eine Sanktion wäre dann rechtswidrig. Selbst wenn sie sagen das 1-2 bewerbungen zumutbar sind kannst du das mit dem Argument widerlegen das es keinen Sinn macht sich zu bewerben wenn man den Job im nachhinein wegen krankheit nicht Antreten kann.
1-2 Bewerbungen pro Monat sind doch super!
Andere müssen 10 schreiben. Ich kann nix über deinen AV sagen, aber wenn du bisher nichts gemacht hast wird das sicherlich nicht auf wohlwollen stoßen, daher hole das am besten jetzt nach.
Und ja... manche AV rufen an und überprüfen ob du dich beworben hast was du da eingetragen hast. Fake-Bewerbungen raufschreiben würde also nichts bringen, eher im Gegenteil. Aber alleine weil es bis zu 5,00 € pro Bewerbung zusätzlich gibt, lohnt sich das sowieso.
was, wenn die da anrufen und sich die firma gar nicht mehr erinnern kann, weil das zu lange her ist oder sich zu viele beworben haben? dann könnte doch auch der eindruck kommen, dass man sich nicht beworben hat?
Eine Firma bekommt hunderte Bewerbungen oftmals. In den ersten 5 Sekunden entscheidet sich ob deine Bewerbung in Ablage P oder Ablage E kommt. Wenn sich eine Firma an dich nicht mehr erinnern kann, dann kann der AV auch keine Handhabe geltend machen.
also auf risiko spielen und da wirklich irgendwelche firmen eintragen, obwohl ich mich da gar nicht beworben hatte vor paar monaten? kann das konsequenzen strafrechtlich oder sanktionstechnisch haben? letzteres möchte ich gerne vermeiden
Ich sagte bereits dass hier Sanktionen drohen werden. Strafrechtlich nein, aber Sanktionen ja wenn du Firmen angibst bei denen du dich nie beworben hast wenn das rauskommt. Wie gesagt, ich kenne deinen AV nicht um das zu beurteilen.
Schreibe echte Bewerbungen an echte Firmen, gebe dann deine Liste ab. Problem gelöst. Ärger wird es vll. dennoch geben, aber so gibst du deinem AV keine Rechtsgrundlage für eine Sanktion.
okay, also wäre das schlimmste ne sanktion? egal ob ich eine abgebe oder da irgendwas rein schreibe? sonst nix? danke!
Maximal Sanktion 30% sind zulässig. Aber auch 100% Sanktionen noch immer möglich. Ob dir das Risiko das Wert ist, kannst nur du entscheiden.
Bei einer 100% Sanktion wird auch die Miete vollständig eingestellt. Heute ist es jedoch schwerer eine 100% Sanktion zu begründen.
das ja, aber dann fehlen mir doch trotzdem rückläufig die letzten paar monate nachweise und wenn der berater kein verständnis hat, wird ja trotzdem gekürzt... das möchte ich nun nicht. ausserdem schaffe ich das nicht mehr mit paar bewerbungen da der termin schon sehr kurzfristig ist :(