Betrunken hingefallen und dabei einen Zaun zerstört, strafbar und zahlt die Versicherung?
Guten Tag, Ich war heute Abend mit ein paar Freunden auf einer Hausparty. Einer meiner Freunde hat sich dabei sehr, sehr stark betrunken und später sind wir dann noch bei uns durchs Dorf gelaufen. Mein Kumpel konnte zu dieser Zeit kaum noch laufen und wir wollten ihn dann zu sich nach Hause bringen. Auf dem Weg dahin ist er dann hingefallen und hat sich dabei an einem Holzzaun festgehalten. Der Zaun hat seinem Gewicht allerdings nicht standgehalten und ist völlig aus der Verankerung gerissen und die Holzlatten sind gebrochen. Hat er damit nun eine Straftat begangen? Er kann hierbei ja eigentlich nicht vorsätzlich gehandelt haben, da er ja hingefallen ist. Und würde in so einem Fall die Versicherung den entstandenen Schaden übernehmen? Er wird sich auf jeden Fall direkt morgen bei den Eigentümern melden. Schon mal danke im Voraus für die Antworten!
9 Antworten
Erstens hat sich dein Freund mit Absicht volllaufen lassen, insofern befürchte ich, wird er auf den Kosten sitzen bleiben. Versicherungen legen einen hohen Alkoholpegel meistens als grobe Fahrlässigkeit aus versuchen aus diesem Grund , mit Regressforderungen deinen Freund zu belangen und den Schaden von ihm dann erstattet zu bekommen. Das ist rechtlich auch rechtlich gedeckt, da in den allgemeinen Versicherungsbedingungen meistens ein Haftungsausschluss bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit verankert ist.
Wenn er Glück hat übernimmt seine Haftpflicht die Kosten. Rechnen würde ich nicht damit.
Hier wird die Versicherung argumentieren, dass der versicherte nicht voll zurechnungsfähig und somit auch nicht haftbar war.
Wenn er nicht haftet, zahlt auch der Versicherer nichts.
Der Vorsatz wird schon im VVG selbst ausgeschlossen. Bei grober Fahrlässigkeit, wenn der Versicherer nicht hierauf verzichtet, kann eine Kürzung der Leistung erfolgen.
Vgl. § 81 VVG.
Hat er damit nun eine Straftat begangen?
Nope. Sachbeschädigung ist eine Vorsatztat, diese besteht hier nicht.
Was ich aber nicht abschließend sagen kann ist ob das eine Verkehrsunfallflicht im Sinne von § 142 StGB war.
Er schuldet allerdings die Erstattung des Schadens.
Mal so auf die Schnelle geschrieben:
Morgen früh dahingehen und alles beichten und Wiedergutmachung anzubieten, ist das wenigste.
Formal ist das eine Sachbeschädigung und strafbar.
Es ist davon auszugehen, dass dein Kumpel in einem nicht zurechnungsfähigen Zustand war, dann wird er evtl. angeklagt (wenn jemand das will), er kann aber dafür nicht wirklich belangt werden. Das heißt aber nicht, dass er nicht ersatzpflichtig ist und auch keine anderen Folgen zu befürchten hat.
Sehr betrunkene Menschen können für eine Straftat nicht direkt zur Verantwortung gezogen werden, aber für ihr Verhalten. Vorsätzlicher Rausch kann nämlich auch strafbar sein.
Für die Folgen wird allerdings keine Versicherung aufkommen.
Also: Morgen früh dahingehen (duschen vorher! Ist doch blöd mit ner Fahne wie 10 Russen) und eine Lösung finden. Wenn du gut bist, begleitest du ihn.
Wo siehst du die Absicht den Zaun zu beschädigen? o.O
Alles Unsinn. Weder ist das Sachbeschädigung, noch wird die Versicherung die Regulierung ablehnen, wenn es wirklich so passiert ist wie beschrieben.
Wenn er keine Schuld hat, braucht er auch keinen Schadensersatz leisten. Damit wird sich der Besitzer des Zauns aber nicht zufrieden stellen lassen.
Wenn er nicht haftbar ist, zahlt auch seine Versicherung nichts
Wenn es wirklich so war (und damit kein Vorsatz) reguliert den Schaden die Privathaftpflicht.
Wir wissen ja nicht wie schwer der Kollege ist...
Hast du schon mal erlebt, dass ein Zaun wenn man sich festhält aus der Verankerung gerissen wird und zusätzlich auch noch die Holzlatten durch brechen?