Motorrad führerschein machen trotz führerscheinentzug?
moin moin,
ich habe ende januar meinen führerschein (B,M,L) wegen fahrens unter alkoholeinfluss (1,37) verloren. insgesamt ist er 12 monate weg, bekomme ihn januar/februar 2012 wieder, war dumm genug von mir, strafe muss sein.
ich spiele jetzt mit den gedanken einen motorrad führerschein (offene klasse) zu machen. meine frage ist, kann ich damit jetzt schon anfangen, gegebenenfalls vor der wiedererteilung meines führerscheins die prüfung ablegen, so das ich dann jan/februar gleich aufs motorrad springen kann? oder muss ich die gesamte zeit bis dahin warten und kann ihn erst nach der wiedererteilung machen?
5 Antworten
Hallo,
ich könnte mir schon vorstellen, daß man 6 Monate vor Wiedererteilung mit dem Führerschein beginnen darf.
Aber den Führerschein erhälst Du natürlich erst, wenn er wieder erteilt wurde, bzw. wird die Klasse dann noch eingetragen.
Frage aber am besten in der Fahrschule nach, die sollten es genau wissen.
Ich denke, Du bist nun schlauer geworden und trinks keinen Alkohol mehr, wenn Du fahren mußt, oder läßt das Kfz stehen.
gelernt hab ich gleich am nächsten tag schon draus, nun darf ich 40 km täglich mit zug zur arbet fahren. mache 3 kreutze wenn die zeit rum ist.
so dachte ich mir das auch mit den 6 monaten vorher beginnen und nach neuerteilung des fs ist der motorrad fs auch gültig. ich werd mich diese woche mal in der fahrschule schlau machen.
danke nochmal
Das geht glaube ich nicht, weil Du im Antrag auf den "Lappen" gefragt wirst ob Dir der Lappen entzogen wurde.
Polizei kann dir da nicht helfen!
Ruf bei der führerscheinstelle an und frag die.
Es ist aber ja eine sperre von 12 monaten also chancen gleich 0
Hoffe mal lieber das du nicht zur mpu must!
Das ist falsch! Das ist ermessen der führerscheinstelle ob du noch in der lage bist ein kfz zu führen. Die 1,6 grenze ist nur ein richtwert da dann sicher zur mpu. Die genauste antwort kann dir nur die fss geben.
Das schreiben der staatsanwaltschaft bezieht sich nur auf die höhe der strafe (halt entzug und geld)
Nein, da kann es auch gar nicht stehen, weil der Staatsanwalt die MPU nicht anordnet. Diese Auflage kann die Führerscheinstelle stellen, das ist ein reiner Verwaltungsakt.
schwierig zu sagen
bei sperre geht wohl nix
Wie ist die Sache ausgegangen? Ich stehe heute vor der gleichen Thematik!
zur mpu muss ich nicht, erst ab 1,6prom. und im schreiben der staatsanwaltschaft hätte es denke ich auch dringestanden.