Wie viel Schmerzensgeld kann ich von der Versicherung verlangen /bekommen?
Ich bin vor paar Monaten zum rewe gegangen , wegen einer Fußmatte die nicht gut aus gerollt war und dazu noch gewellt war bin ich drüber gestolpert und hingefallen ,dabei hab ich mir den großen Zeh verstaut und mein Knöchel am Fußgelenk schwellte sich an .. Am anderen Fuß hatte ich ein 4cm große offene Wunde die höllisch weg getan hat und jetzt ist sie verheilt aber die Narbe ist Riesen groß und sehr sichtbar .. Jetzt habe ich doch das recht auf Schmerzensgeld und wenn ja auf wie viel ungefähr ? Kenne mich mit sowas überhaupt nicht aus und hab sowas auch ehrlich gesagt nie ausgenutzt aber ich denke diesmal ist es mein recht da ich wochenlang Riesen Schmerzen hatte .. Ich hoffe jemand kann mir helfen ???
11 Antworten
Wahrscheinlich bist du nicht sehbehindert und deswegen hast du eine gewisse Mitschuld am Unfall. schließlich muss man immer kucken, wo man hintrritt. Vielleicht ist Rewe kulant und gibt dir einen Einkaufsgutschein.
dazu kommt, dass vermutlich nicht rewe schuld ist. ich denk mal, dass irgend ein kunde mit dem einkaufswagen irgendwie so saublöd über die matte gefahren ist, dass es sie verschoben hat.
er/sie müsste also anzeige gegen unbekannt machen.
Bin kein Jurist, aber ich denke deine Chancen gehen gegen Null.
Zuersteinmal geht aus deiner Erzählung nicht hervor ob der Unfall in irgendeiner Form direkt nach dem Geschehen dokumentiert wurde (Feuerwehr, Polizei, Rewe selsbt). Falls nicht ist im Grunde nie etwas vorgefallen. Du hättest es umgehend anzeigen müssen. Hinterher kann man viel behaupten. Und dass dir erst nach ein paar Monaten einfällt, dass du Schmerzen hast...?
Des weiteren, um überhaupt irgendwas zu bekommen muss erstmal die Schuldfrage geklärt werden. D.h. dass Rewe in irgendeiner Form Fahrlässigkeit nachgewiesen werden muss. Es kann von Rewe nicht verlangt werden, dass sie permanent einen "Fussmattenbeauftragten" daneben stellen.
Zudem ist es schlicht und einfach deine auch deine eigene Pflicht zu schauen wo du hintrittst. Denn offensichtlich scheinst du ja zudem ganz genau zu wissen, dass die Fußmatte nicht richtig lag und gewellt war...
Denn offensichtlich scheinst du ja zudem ganz genau zu wissen, dass die Fußmatte nicht richtig lag und gewellt war...<
natürlich. sie lag ja auf augenhöhe mit der matte :D
Das mit Deinem Recht kannst Du nach einigen Monaten vergessen. Wieso kommst Du denn erst heute auf dieses Thema und wie bitte magst Du denn die Vergangenheit heute beweisen.
Lass gut sein und falls Du noch einmal über diverse Dinge stolperst dann regel das sofort.
Kommt darauf an, ob Du nachweisen kannst, dass die Matte gewellt war und Du deshalb gestolpert bist und nicht einfach aus Ungeschick. In Deutschland gibt es wenig Schmerzensgeld und Du musst es Dir wahrscheinlich vor Gericht erstreiten. Aber da es schon Monate her ist....
in österreich ist es eine ganz einfache rechnung.
- leichte schmerzen = 100€ / Tag
- mittelschwere schmerzen = 200€ / Tag
- starke schmerzen = 300€ / Tag (mindestsatz)
in deutschland sind die sätze nicht so einheitlich geregelt sondern richten sich nach art der verletzung. schneidet dir dein friseur z.b. die haare anders als du wolltest, gibts 250€. brichst du dir ein bein, gibts einen bestimmten fixbetrag. egal wie lange du schmerzen hast. verdienstentgang bekommst natürlich auch erstattet.
weis jetzt aber nicht, ob´s nicht schon zu spät für eine forderung ist. normalerweise geht man bei sowas schnellstmöglich zum anwalt und nicht erst wochen oder monate später.