Sachbeschädigung am Schulranzen meiner Tochter
Hallo,
meine Tochter (1.Klasse) kam am 13.12.von der Schule nach Hause. Schreiend, weinend und total aufgelöst. Sie wurde von zwei anderen Mädchen (ebenfalls 1.Klasse) geärgert und diese haben mit einem Edding den Schulranzen meiner Tochter bekritzelt. Natürlich habe ich die Mutter der Mädels kontaktiert. Auch mit der Schule habe ich gesprochen und die sagten zu mir dass da nicht viel zu holen wäre. Nun habe ich die Mutti mehrmals schon angesprochen ob sie den Fall schon ihrer Versicherung gemeldet hat. Nur irgendwie kommt die nicht in die Pötte. Mein Mäusel geht jetzt nunmehr schon seit einem Monat mit diesem bekritzelten Ranzen zur Schule. HILFE.
33 Antworten
Ich gehe mal eher davon aus, dass Du auf Deinem Schaden hängen bleiebn wirst. Da nützt auch nichts die Polizei (die haben echt was Besseres zu tun).
Die beiden anderen Kinder sind wahrscheinlich 6 oder 7 Jahre alt. Bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres gelten Kinder als nicht deliktfähig und können generell nicht haftbar gemacht werden. Eine Verletzung der Aufsichtspflicht seitens der Schule ist auch nicht gegeben.
Wenn die beiden Mädels sieben Jahre alt sind, haften sie nur, wenn sie für ihr Handeln die Folgen absehen konnten. Das bezweifele ich sehr. Daher wird auch die Haftpflichtversicherung der Gegenseite den Schaden ablehnen.
Du bist quasi auf den guten Willen der anderen Mutter angewiesen.
Der Kommentar ist leider nicht richtig und sorgt für Verwirrung.
Schäden durch deliktunfähige Kinder werden nur reguliert, wenn eine Verletzung der Aufsichtspflicht vorliegt. Das ist hier m. E. nicht der Fall. Insofern hat sich dieser Kommentar leider erledigt.
auch deliktfähige Kinder
Ich vermute, Du bist Dir nicht ganz im Klaren, wovon Du sprichst. Es handelt sich richtigerweise um DELIKTUNFÄHIGE Kinder.
Eine beschränkte Deliktfähigkeit ist ab der Vollendung des 7. Lebensjahres bis zum 18. Geburtstag gegeben, nur um den Unterschied mal zu erklären.
Es gibt Haftpflichttarife (zB. bei der Versicherung für die ich arbeite, ohne Namen zu nennen :-) über die auch Schäden durch deliktunfähige Kinder und sogar bei Vorsatz bis zu einer gewissen Höhe reguliert werden können.
Wenn euch ein Sachschaden entstanden ist könnt ihr auch mal versuchen euch mit dem Versicherungsunternehmen in Verbindung setzen und die sind bei der Regulierung behilflich. Einen sog. Direktanspruch wie in der Kfz-Haftpflicht gib es aber leider nicht (d.h. Regulierung auch ohne Einwilligung des Versicherungsnehmers). Wenn es versichert ist entsteht dem Schadensverursacher (bzw. der Mutter) dadurch auch kein Schaden, es sei denn Sie hat eine "auffällige Schadenshistorie".
Wenn es aber nicht versichert ist und / oder ihr nicht rausfinden könnt bei welcher Versicherung die Schadensverursacher die Haftpflicht haben oder die sich weiter quer stellen wirds schwierig. Ich denke es hat geringe Erfolgsaussichten der Schule bzw. der Lehrkraft eine Aufsichtspflichtverletzung anzuhängen, das wäre nämlich Grundvoraussetzung für weitere Ansprüche. Solang die Kiddies in der Schule sind hat die Schule dafür zu sorgen dass keine Sach- oder Personenschäden zustande kommen...
Übernimmt "Deine" Gesellschaft den Schaden denn auch, wenn keine Verletzung der Aufsichtspflicht vorliegt?
Wenn die Kinder unter 7 Jahre alt sind, sind sie deliktunfähig, d.h. du bleibst auf deinen Kosten sitzen. Nur wenn ihre Eltern sich kulant zeigen und freiwillig zahlen oder eine Haftpflichtversicherung besteht, die auch deliktunfähige Kinder miteinschliesst, hast du Chancen. Sind sie 7, dann sind auch Kinder bedingt haftbar. Sie müssten dann für den Schaden selber geradestehen, wenn sie die Folgen absehen konnten. oder die Haftpflichtversicherung der Eltern zahlt.
Es liegt keine Verletzung der Aufsichtspflicht vor. Dann greift die Haftpflicht trotz dem Einschluss für Schäden durch deliktunfähige Kinder nicht.
Auch mit der Schule habe ich gesprochen und die sagten zu mir dass da nicht viel zu holen wäre.
also bitte, das kan definitif nicht sein, das du für den schaden aufkommst. Das geht nicht, auch wen die Mädels nicht Delicktfähig sind! Das ist für mich sachbeschädigung und das sollte auf jeden fall ersetzt werden ! Kontaktiere die Mütter nochmals und schlage vor, das jeder die hälfte bezahlt. das kan wirklich nicht sein, das der Ranzen NICHT ersetzt wird .
Wenn die Eltern der "Täter" nicht von sich aus zu Potte kommt, müsstest Du sie anzeigen. Die Haftpflichtversicherung dieser Kinder zahlt allerdings auch nur, wenn da was "nicht absichtlich" beschädigt wurde... Müsstest also zum Anwalt gehen und die auf Schadenersatz verklagen.
So ein kompletter Blödsinn...
Kompletter Unsinn.
Anzeigen?
Wegen was?
Es liegt nichts strafbares gegen die Eltern vor.
Eltern haften nicht für die Taten oder die Schäden ihrer Kinder.
Kinder bis 7 Jahren haften gar nicht.
Und was bleibt da noch?
Eben, nichts.
Wir leben immerhin in einem Rechtsstaat, und da muss keiner akzeptieren, dass seine Sachen beschädigt werden und man "nichts machen" kann... Für eine Anzeige (Polizei) wär es jetzt allerdings eh zu spät, sowas müsste man sofort machen. Aber per Anwalt auf Schadenersatz verklagen, das geht....
Je nach Police wäre es allerdings auch möglich, dass die eigene Hausratversicherung den Schaden übernimmt (zum Neuwert dann).
Hausratversicherung???
Mancher Kommentator sollte sich ernsthaft mal darüber Gedanken machen, ob er überhaupt weiß, wovon er redet.
Beschreibe mir doch mal bitte, in welchem Punkt die Hausratversicherung dafür aufkommt. Gibt es da neue Erkenntnisse? So ein Schwachsinn stiftet doch nur Verwirrung beim Fragesteller bzw. Geschädigten. Und komme mir bitte nicht der Variante, dass der Ranzen geraubt wurde...
Google doch bitte nochmal die Bedeutung des Wortes "Rechtsstaat"...
Hat mich Gerechtigkeit nichts zutun, und mit dem Kram den du da erzählst schon 2mal nichts.
Top-Antwort von jona968 beantwortet doch alle Fragen bereits korrekt, solche Kommentare stiften hier nur mehr Verwirrung.
Privatgrundstück. Betreten verboten. Eltern haften für ihre Kinder.
Tun sie nicht....
Hausratversicherungen mit NEUEN Policen ersetzten auch teilweise draußen beschädigte Dinge (wie z. B. auch vom Fahrrad, aus dem Auto geklaute, oder bei Unfall beschädigte Sachen). Und bei neuen Haftpflichtversicherungen gibt es die Möglichkeit, dass bei von anderen beschädigte Dinge von der eigenen Versicherung ersetzt werden, wenn der Verursacher nicht zu finden ist, oder selber keine Privathaftpflicht hat.
Als hätten die Gerichte nichts anderes zu tun, als über einen Streitwert von (geschätzten) 50 Euro zu urteilen.
Ich habe mal am Gericht gejobbt und mich oft genug gewundert, weswegen die Leute vor das selbige gezogen sind.
Danke für die brauchbare Antwort!
Kauf nen neuen, damit die kleine keinen Schaden hat. Und versuch, das geld von der anderen Mutter wiederzukriegen. Mit ner Rechung weiß sie vllt besser umzugehen, als mit einer Forderung.
Oder:
Du gehst gegen Schulende in die Klasse (vorher mit dr Lehrerin absprechen!) zeigst allen Kindern den Ranzen udn fragst, ob sie das schön fänden und ob das okay sei, wenn jemand einem Kind seinen schönen neuen Ranzen ruiniert.
Du kannst sicher sein, dass alle NEIN schreien. Namen musst du keine nennen, nur sagen, diejenigen wüssten, wer gemeint wäre.
Damit hast du nen Gruppendruck aufgebaut. Die Täter kriegen ein Gefühl für Verantwortlichkeit und Auswirkungen.
Frag die Kinder, wer den Schaden jetzt ersetzen müsste. Sie sagen sicher: der Schmierfink.
Versuch das mal, vielleicht gibt dir die Lehrerin ja 10 Minuten ihrer Zeit für deine "Besprechung" ab.
Das war der allerbeste Kommentar, liebe Annuk! Ich würde auch die Lehrerin/Lehrer integrieren, aber bitte vorher detailliert absprechen, zudem genehmigen lassen! Die Kinder in der ganzen Klasse mal befragen ob ihnen so etwas gefallen würde, und was sie denken warum jemand aus der Klasse so etwas gemacht hat. Das bewirkt 100%ig mehr, weil dann mehr Kinder darüber nachdenken und diskutieren.
Sollte das nichts nützen: einfach wunderschöne Sticker oder Tattoos, so aufklebbare, von der Tochter aussuchen lassen und gemeinsam anbringen. Dann hat sie einen wunderschönen, einzigartigen Schulranzen. Und das kostet nicht sehr viel.
So nicht ganz richtig.
Neuere Haftpflichtversicherungen haben auch deliktfähige Kinder mit eingeschlossen.
Aber auch hier ist man auf den guten Willen der anderen Mutter angewiesen, weil die Versicherung nur dann zahlt, wenn ihr Kunde sagt, dass sie zahlen soll. Es handelt sich dabei um eine Zusatzleistung der Versicherung für ihre eigenen Kunden, nicht für die Geschädigten.