Guten Tag,
Verwaltung verlangt Grundbuchauszug von der Wohnung die es Verwaltet.
Folgender Fall:
Nachlass einer Verstorbenen:
Erbgemeinschaft besteht aus:
A: Witwer (Ehepartner)
B: Kind 1
C: Kind 2
d: Kind 3
c: Kind 4 hat schon innerhalb 6 Wochen nach dem Tod, eine noteriell beglaubigte Verzichtserklärung auf den Nachlass abegegben.
Die restlichen Erben haben untereinander beschlossen dass das Kind 1 die Wohnung verwaltet und auch vermietet, da gibt es absolut kein Problem.
Bis zum Tod, hat das Kind 1 die Wohnung selber bewohnt, danach stand es 2 Jahre Leer.
Das Kind 1 hat seit erwerb der Wohnung durch die Verstorbene, die Hausgelder bezahlt und an den Eigentümerversammlungen mit Vollmacht teilgenommen. Auch nach dem Tod, ohne Vollmacht der Verstorbenen.
Das schon seit 25 Jahren.
Die Verwaltung hat nun in ihrem Bescheid folgende Unterlagen verlangt:
den Grundbuchauszug, Eigentümerwechselbescheinigung, Vollmacht.
Es wurde beim Nachlassgericht bisher kein Erbschein beantragt!
Aber an dem Grundbuch wurde ja nichts verändert, es ist alles so belassen worden.
Ein Eigentümerwechsel hat ja auch nicht stattgefunden.
Wir sind eine harmonisierende Familie und kommen auch ohne schriftliche Vollmachten etc. miteinander sehr gut aus.
Was soll/kann ich denn der Hausverwaltung an Unterlagen zusenden, damit dieser zufrieden ist?
Weis jemand Rat?
Vielen Dank.