Betriebsrente ...gehört zum Nachlaß oder nicht?
Hallo,
eine kurze Frage an Euch...Gehört die Zahlung einer unverfallbaren Betriebsrente an seine minderjährigen Kinder nach seinem Tod in den Nachlass des Verstorbenen oder nicht.
3 Antworten
In den Nachlass fällt sie nicht aber die minderjährigen Kinder bzw. deren gesetzlicher Vertreter kann einen Antrag auf Zahlung von Halbwaisenrente und auch der Betriebsrente stellen.
Lt. Betriebsrentengesetz ja, wenn unverfallbar. Also Antrag stellen. Gibt aber Ausnahmen z.B. öffentl. Dienst, Google selbst Betriensrentengesetz, mir ist das zu mühsam zum lesen.
Denke mal nicht, weil die Betriebsrente zweckgebunden ist.