Müssen Eltern die Schulden eines minderjährigen Verstorbenen bezahlen?
Mich würde interessieren, da es ja heißt "Eltern haften für ihre Kinder", ob Eltern die Schulden ihres minderjährigen Kindes auch nach dessen Tod begleichen müssen, oder wovon das abhängt.
Ich kannte einen jugendlichen, der sich wegen Schulden das Leben genommen hat und frage mich jetzt ob diese wohl auf seine Eltern zurückgefallen sind. Mal angenommen, ein Kind so etwa 16 Jahre alt, begeht eine Straftat und muss einen Sachschaden, ein Bußgeld und einen Polizeieinsatz zahlen, müssen ja die Eltern dafür zahlen, was passiert wenn dieses Kind jetzt verstirbt?
9 Antworten
Eltern haften nicht für ihre Kinder. Sondern als Erben, soweit sie das Erbe nicht ausschlagen.
Wenn die Eltern das Erbe ausschlagen, erben sie auch keine Schulden. Dann kommt halt der Gerichtsvollzieher vorbei, nimmt alles vom Kind mit was Wert hat und das war es.
Hängt vom Alter des Kindes ab. Ein Jugendlicher mit Sparbuch von Oma oder Jugengiro mit dem Konfirmandengeld drauf hätte womöglich zumindest dieses als pfändbares Eigentlich.
Hmm ok, kann das dann nicht gleich gepfändet werden?
Aber hat ein Kind überhaupt "Besitz"?
Rechtsfähigkeit reicht aus, um Eigentum zu erwerben. Die Rechtsfähigkeit des Menschen beginnt mit Vollendung seiner Geburt (§ 1 BGB).
Also Schulden gehören zum Erbe. Das kann ausgeschlagen werden, dann gibt es aber auch kein Guthaben.
Ob das auch für Strafzahlungen gilt, weiß ich nicht.
Bußgelder/Strafen sind höchstpersönlich und nicht vererbbar.
Dachte ich mir, danke für die Aufklärung.
Wenn man das weiterspinnt, kämen ja auch absurde Sachen dabei heraus. Der Verstorbene hat eine Freiheitsstrafe noch nicht komplett verbüßt? Dann muss der Erbe die restlichen Tage absitzen... ;-)
Die Eltern sind Erben. Wenn sie das Erbe ausschlagen, haben sie mit evtl. Schulden nichts zu tun.
Bußgelder und Geldstrafen gehören sowieso nicht zur Erbmasse, da es sich um höchstpersönliche Strafen handelt.
Wieso müssten die Eltern haften und bezahlen müssen?
Sie bezahlen die Trauerfeier und die Bestattung, lehnen das Erbe ab, und gut ist.
Dürfen sie die Sachen des Kindes denn behalten? Gilt das als "Besitz" der Eltern oder des Kindes?
Natürlich nicht behalten, weder die Fotos noch das Sparbuch.
Aber hat ein Kind überhaupt "Besitz"? gehört das nicht sowieso alles den Eltern auf dem Papier?